• Teddy: Glaub nicht, dass ich mir das einfach mache, habe mich aber selbst bei meinem Schirilehrwart (immerhin auch Zweitligaschiedsrichter) erkundigt, und der hat mir das so unmißverständlich vermittelt.
    Sobald Du in einer Situation aus dem Spiel heraus ROT zeigst, beugst Du als derjenige, der eigentlich danach leiten soll, das geltende Recht.

    Schieri_neu: Mein Fehler - ich war auf Spielzeitunterbrechung aus.

  • Zitat

    Original von T.N.T.
    Teddy: Glaub nicht, dass ich mir das einfach mache, habe mich aber selbst bei meinem Schirilehrwart (immerhin auch Zweitligaschiedsrichter) erkundigt, und der hat mir das so unmißverständlich vermittelt.
    Sobald Du in einer Situation aus dem Spiel heraus ROT zeigst, beugst Du als derjenige, der eigentlich danach leiten soll, das geltende Recht.

    Oder man handelt nach den Regeln:

    Zitat

    Regel 8:5
    Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6c), insbesondere, wenn er:
    [...]
    b) eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird;
    [...]

    Da steht nirgendwo, dass man den Gegner mit der Hand oder ähnlichem treffen muss.
    Diesem Regelauszug nach müsste man allerdings jeden Kopftreffer bestrafen. Also wieder ein Fall von unklarem Regeltext...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von T.N.T.
    habe mich aber selbst bei meinem Schirilehrwart (immerhin auch Zweitligaschiedsrichter) erkundigt, und der hat mir das so unmißverständlich vermittelt.
    Sobald Du in einer Situation aus dem Spiel heraus ROT zeigst, beugst Du als derjenige, der eigentlich danach leiten soll, das geltende Recht.

    Situation:
    Außenspieler springt ein, Torwart steht stocksteif am Pfosten (keine Bewegung), Angreifer hämmert den Ball dem Torwart mitten ins Gesicht.

    Die Situation habe ich so selber erlebt (als Mitspieler des Torwarts). Torwart mit Nasenbluten und reichlich benommen raus, für das Spiel nicht mehr wieder einsetzbar.

    Für MICH ist dieses Angreiferverhalten eindeutig eine Unsportlichkeit, die ich nach 8:4 bestrafen kann (von 8:5 als gesundheitsgefährdenden Angriff will ich mal hier nicht ausgehen - und wie gesagt, die Buchstaben bei 8:5 sind Regelbeispiele, ich kann auch andere gesundheitsgefährdende Angriffe mit Disqualifikation bestrafen ... so zumindest interpretiere ich als Jurist den Regeltext). Der Schiedsrichter in der Situation sah das übrigens genauso und hat den Außenspieler mit 2 Minuten auf die Bank geschickt.

  • Ich hab diese Situation schön öfter gesehen, dass Gegenspieler mit dem Ball abgeschossen wurden. Dabei ist mir aufgefallen, dass viele Schiri das nicht als Absicht sehen und das Spiel einfach weiter laufen obwohl die Absicht eindeutig zu erkennen war. Vielleicht sollten die Schiris doch mehr auf das Wohl der Spieler achten.

  • Zitat

    Original von BW-Maus
    Ich hab diese Situation schön öfter gesehen, dass Gegenspieler mit dem Ball abgeschossen wurden. Dabei ist mir aufgefallen, dass viele Schiri das nicht als Absicht sehen und das Spiel einfach weiter laufen obwohl die Absicht eindeutig zu erkennen war. Vielleicht sollten die Schiris doch mehr auf das Wohl der Spieler achten.

    Mit solchen Unterstellungen wäre ich vorsichtig.
    Einem Spieler hier Vorsatz (Absicht) zu unterstellen muss sehr differenziert betrachtet werden und kann nur in der Praxis erfolgen.

    ;)

  • Ach Ulle, jetzt bin ich aber enttäuscht. Ich hätte mir nach dieser Diskussion jetzt schon mal eine Stellungnahme von Dir erhofft: Bestrafung bei absichtlichem nicht angekündigten Kopftreffer aus dem Spiel heraus möglich oder nicht???
    Also, ich denke ich kenne Deine Antwort.

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (16. November 2004 um 18:48)

  • Zitat

    Original von berndo
    Ach Ulle, jetzt bin ich aber enttäuscht. Ich hätte mir nach dieser Diskussion jetzt schon mal eine Stellungnahme von Dir erhofft: Bestrafung bei absichtlichem nicht angekündigten Kopftreffer aus dem Spiel heraus möglich oder nicht???
    Also, ich denke ich kenne Deine Antwort.


    Nein, nein und nochmals nein :wall: :wall: :wall: :nein: :nein: :nein:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Schieri_neu
    aber es gibt dort keine Bestrafungsmöglichkeit aus dem Spiel heraus - leider!

    Aha ... und was ist mit Regel 8:4 und Regel 8:5? Für mich gibt es da sehr wohl Möglichkeiten, eine Bestrafung - oder im schweren Fall auch eine Disqualiikation - zu rechtfertigen.
    Man kann auch Situationen, die nicht explizit im Regelwerk oder den Erläuterungen enthalten sind, unter die Bestimmungen des Regelwerkes fassen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Schieri_neu
    Man kann natürlich; aber fühlst du dich in der Lage, einem Spieler "in den Kopf" zu schauen, ob da Absicht dahintersteht?

    Warum sollte mich das interessieren?
    Wenn ein Abwehrspieler einem springenden Offensivspieler von hinten auf den Wurfarm haut, dann gibst Du ihm Rot, egal ob er sagt, "ich wollte doch nur den Ball treffen" oder ob er sagt, "ich wollte ihm den Wurfarm weghauen".

    Wenn jemand daher eine körperliche Ausdrucksweise an den Tag legt, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar ist (dem stillstehenden Torwart den Ball ins Gesicht dreschen), dann frage ich auch nicht nach Absicht ... raus mit ihm für 2 Minuten.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Schieri_neu
    Würd´ mich mal das Urteil eines mögl. Einspruchs interessieren.

    Mich auch ... und für alle, die diese Diskussion für kleinkariert halten :D Mir ist natürlich auch klar, dass wir hier einen reichlich seltenen Fall diskutieren, da eben kaum ein Torwart still stehen bleibt.

  • Zitat

    Original von Schieri_neu
    Würd´ mich mal das Urteil eines mögl. Einspruchs interessieren.

    Ich denke, das ist wieder eindeutig: Keine Chance, der Einspruch wird nicht einmal verhandelt werden. Wo soll denn der SR einen Regelverstoß begangen haben? Zumal die meisten doch eh nur ins Spielprotokoll sowas wie "DQ nach 8:5" oder so schreiben. Und eine Sperre gibts ja eh nicht, gegen die man Einspruch einlegen könnte.

  • Zitat

    Original von Lasse

    Ich denke, das ist wieder eindeutig: Keine Chance, der Einspruch wird nicht einmal verhandelt werden. Wo soll denn der SR einen Regelverstoß begangen haben? Zumal die meisten doch eh nur ins Spielprotokoll sowas wie "DQ nach 8:5" oder so schreiben. Und eine Sperre gibts ja eh nicht, gegen die man Einspruch einlegen könnte.

    Das sehe ich aber nicht so. Im Regelheft ist es zwar nicht geschrieben, aber ich bin mir zu 95 % sicher, dass es geschrieben steht, dass ein Spieler nicht wegen einem Kopftreffer aus dem Spiel heraus bestraft werden darf. Somit ist es dann m.E. ein Regelverstoß.

    Scientia potentia est.

  • Teddy

    Das ich einen Spieler nicht bestrafen kann wenn er aus dem Spiel heraus einen Abwehrspieler oder einen Torwart am Kopf trifft ergibt sich automatisch aus der Regel 8:5 e

    --> Hier wird nur von einem Direktwurf also FW, 7m-Wurf usw.
    gesprochen.

    Es ist regeltechnich unmöglich aus dem laufenden Spiel wegen eines Kopftreffers zu bestrafen es sei denn er hätte es angekündigt und der SR hat es gehört --> dann wäre es aber ein Ausschluß da es ein absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person ist.

    Außerdem steht dieser Zappelphillipp im Tor nie still auch wenn einer von außen einspringt --> irgenwas bewegt der immer sonst wären seine Reflexe bei Null und er gehört ausgewechselt :wall:

    Aber wie gesagt es ist unrelevant ob er still steht oder nicht da es sich nicht um einen Direktwurf handelt :(

    :hi:

    :spring:

    Einmal editiert, zuletzt von SRBHV (17. November 2004 um 06:10)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von SRBHV
    Das ich einen Spieler nicht bestrafen kann wenn er aus dem Spiel heraus einen Abwehrspieler oder einen Torwart am Kopf trifft ergibt sich automatisch aus der Regel 8:5 e

    --> Hier wird nur von einem Direktwurf also FW, 7m-Wurf usw.
    gesprochen.

    Normtechnisch gesprochen handelt es sich (Helge, Karsten oder Rene bitte korrigieren) bei den Ziffern 8:5a bis 8:5e um Regelbeispiele, die den Grundtatbestand des 8:5 "Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren." konkretisieren und beispielhaft ausgestalten. Die Betonung liegt auf RegelBEISPIEL - somit sind auch andere Aktionen als die in Ziffer 8:5a bis e beschriebenen mit Disqualifikation bestrafbar, wenn sie denn den Grundtatbestand des gesundheitsgefährdenden Angriffs erfüllen.
    Insofern schließen die Regelbeispiele der 8:5a bis e NICHT eine Bestrafung anderer Aktionen aus, wenn sie denn gesundheitsgefährdend sind.

    Darüber hinaus sagt 8:5 direkt nichts zum Thema Unsportlichkeit aus. Das heißt, selbst wenn ich zu dem Ergebnis komme, das ein Wurf aus dem Spiel ins Gesicht des Torwarts nicht gesundheitsgefährdend ist, dann sperrt 8:5 keineswegs die Anwendbarkeit von 8:4. Wenn ich also zu dem Schluß komme, dass ein Wurf ins Gesicht eine Körperliche Ausdrucksform ist, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar ist (und dafür spricht meiner Meinung nach einiges), dann bestrafe ich dafür progressiv nach 8:4.

    Abgesehen davon hat man mich gelehrt, dass das Antäuschen des Offensivspielers mit dem Ball Richtung Kopf des Gegners ebenfalls eine progressiv zu bestrafende Unsportlichkeit ist. Wenn bereits das Antäuschen Richtung Kopf unsportlich ist, dann ist das Werfen Richtung Kopf erst recht unsportlich.
    Und wie gesagt: Ich habe bereits mehrfach progressive Bestrafungen für Angreifer wegen Wurf auf den Kopf erlebt - und ich selber würde es als SR in so einer Situation auch geben - Regelargumentation wie oben.