ZitatOriginal von Teddy
Dazu: Sparguthaben über einer gewissen Freigrenze muss verbraucht werden, bevor es ALG II vom Staat gibt - das gilt auch für das Sparguthaben der Kinder. Hat also hier der Sohn Sparbeträge oberhalb des Freibetrages, so muss das Konto aufgelöst werden, das Geld verrbaucht werden - erst danach gibt es ALG II.
Gut, damit hast du auch recht, aber beim Sparbuch ist ja zu beachten, das es da gewisse Freigrenzen gibt, es also nicht um das Sparschwein der Kinder geht, sondern darum, dass nicht auf Konten von Kindern Unsummen an Geld gelagert werden, um Erparnisse zuretten und trotzdem ALG II zu bekommen.
Was aber ja auch nicht heißt, das es in jedem Einzelfall gerecht zu geht. Das ist das Problem mit den Typisierungen im gesamten Sozialrecht.
EDIT: Wie wunderschön weit wir vom eigentlichen Thema abgekommen sind. ![]()