Die Geschichte ist einfach zu schön, um sie Euch vorzuenthalten. Oder zu traurig - je nach dem.
Im Bezirk H. gibt es eine eigene Alte Herren Staffel, die Bezirksliga AH. Teilnahmeberechtigt ist man dort ab 30 Jahren. Gibt es wohl nicht überall, deswegen die Info vorweg. Regelaufsteiger ist der Kreismeister Alte Herren aus dem Kreis H. (die übrigen Kreise haben wohl keine eigene AH).
Und jetzt wird es witzig. Der Kreis H. hat gar keine offizielle Alte Herren. Aber eine 4. und zwei 5. Kreisklassen, in denen pro Mannschaft je zwei Spieler zwischen 30 und 32 eingesetzt werden dürfen (?). Der Staffelsieger der 4. Herren steigt auch nicht in die 3. KK auf, sondern in die AH Bezirk. Und wird nebenbei noch Kreismeister (?). Neu gemeldete Mannschaften landen auch nicht in der 5. KK, sondern in der 3.
Vor zwei Jahren fragte Verein M. bei Rechtswart Z. an, ob sie denn Spieler aus der AH Bezirk in der Kreisoberliga Herren einsetzen dürfen oder ob diese festgespielt seien. Z. blätterte durch die Spielordnung und stellte fest, dass man sich nur innerhalb derselben Altersklasse festspielen kann. Wenn ein A-Jgd. Oberligaspieler unbegrenzt in der Herren auf Kreisebene spielen darf, dann gilt dasselbe auch für AH aus dem Bezirk. (Bitte dies nicht ausdiskutieren. Die Verbände dürfen den Ü30 Bereich regeln, folglich auch als eigene Altersklasse einrichten.)
Letzte Saison setzte der Verein M. dann in 28 Fällen Spieler der AH auch in der Kreisklasse Herren ein. Der Staffelleiter war erbost, zog der Mannschaft die Punkte ab und verhängte mehrere Wochen später eine drakonische Geldstrafe.
M. legte erst Einspruch gegen den Punktabzug ein, mit einer dreiseitigen Begründung, warum es sich hier um zwei verschiedene Altersklassen handele und der Festspielparagraph nicht anwendbar sei. Das Kreissportbericht begnügte sich mit einem Einzeiler, in etwa: "Wir sehen das nicht so". Die Berufung scheiterte, weil man aus Versehen € 5,- Gebühr zu wenig überwies.
Aber da war ja noch das Verfahren wegen der Geldstrafe. Die beiden Maßnahmen wurden vom Kreis geschickterweise so weit auseinandergezogen, dass M. zu zwei kostenpflichtigen Verfahren gezwungen war. Erste Instanz dasselbe Spielchen, in zweiter Instanz nun eine fünfseitige Berufungsbegründung - wie für Blöde geschrieben - was Adam und Eva sich so über Handball für Gedanken gemacht haben usw. (Kam noch hinzu, dass der Kreis zuvor nie geschrieben hatte, welcher Spieler sich wann wo festgespielt hatten. M. konnte die Strafen nicht überprüfen.) Das Bezirkssportgericht schrieb dann Rechtsgeschichte. In dem Parallelverfahren sei das Urteil rechtskräftig geworden, daher sei man in diesem Verfahren an den Sachverhalt sowie die Begründung gebunden. (Ist klar, der Instanzenzug ist ja dafür da, dass die tiefere Instanz entscheidet und die Höhere allenfalls noch die Brotkrumen aufsammelt.) Und damit nicht genug. Obwohl man gebunden sei, änderte das "Gericht" die Entscheidung noch ab und milderte die Strafe. Es seien nicht 28 Fälle gewesen, entscheidend sei die Anzahl der Spiele. (Was ebenso zweifelhaft ist.)
Ihr wollt einen Einspruch vors Sportgericht bringen? Laßt Euch von einem Chaostheoretiker beraten, aber auf gar keinem Fall von einem Juristen. Der taugt allenfalls als Contraindikator. ![]()