10.05.04. - Verbandssportgericht
Das Verbandssportgericht hat auf Antrag der spielleitenden Stelle ein Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens (RO §1 Ziff. 3) des THSV Eisenach II eingeleitet. Der Mannschaft des THSV Eisenach II wird vorgeworfen, ab der Minute 53 im Spiel gegen HV Sömmerda auf Anweisung des Mannschaftsverantwortlichen nur noch passiv am Spiel teilgenommen zu haben (ohne Abwehrhandlung, Torhüter und Angriff).
Die Mannschaft fühlte sich durch zweifelhafte Schiedrichterentscheidungen
benachteiligt.
Die Abwehr spielte für einige Minuten komplett ohne Körperkontak und der Torhüter stellte sich neben das Tor.
Was ist dabei rausgekommen?