Eine kleine Frage zum Thema Aufklärung:
Wenn ich einen Spieler wegen einer Tätlichkeit ausschließe bzw. disq. oder wegen Beleidigung disq., also immer wenn es zu einer automatischen Strafe kommt, ziehe ich den Spielerpass des/der Spieler ein und schicke ihn an den Staffelleiter.
Das ganze mache ich natürlich mit entspechendem mündlichen Kommentar an den Passabholenden und Unterschreibenden: Spielerpass geht wegen ... an den Staffelleiter.
Damit muss doch klar sein, dass was kommt, oder nicht???
Bei mir sind übrigens beide Peronen ein und der selbe, ohne Unterschrift gebe ich in der Regel keinen Pass heraus. Dann kommen die Leute doch von ganz alleine.
Noch ne Frage zwecks Kenntnisnahme vs. Unterschrift: Die Vereine bestätigen mit Ihrer Unterschrift doch nur die Kenntnisnahme, oder?
Und soweit ich lesen kann, sind sie dabei zur Unterschrift verpflichtet §81 Abs. 7. Doch sehe ich auch keinen Passus der Änderungsmöglichkeit durch die LV's *grübel*
In Thüringen haben wir sogar auch noch die Frist von 30 Minuten nach Spielende für die Unterschriften. Damit lösen sich die Probleme der Einspruchsfrist...