• Eine kleine Frage zum Thema Aufklärung:

    Wenn ich einen Spieler wegen einer Tätlichkeit ausschließe bzw. disq. oder wegen Beleidigung disq., also immer wenn es zu einer automatischen Strafe kommt, ziehe ich den Spielerpass des/der Spieler ein und schicke ihn an den Staffelleiter.
    Das ganze mache ich natürlich mit entspechendem mündlichen Kommentar an den Passabholenden und Unterschreibenden: Spielerpass geht wegen ... an den Staffelleiter.
    Damit muss doch klar sein, dass was kommt, oder nicht???

    Bei mir sind übrigens beide Peronen ein und der selbe, ohne Unterschrift gebe ich in der Regel keinen Pass heraus. Dann kommen die Leute doch von ganz alleine.

    Noch ne Frage zwecks Kenntnisnahme vs. Unterschrift: Die Vereine bestätigen mit Ihrer Unterschrift doch nur die Kenntnisnahme, oder?
    Und soweit ich lesen kann, sind sie dabei zur Unterschrift verpflichtet §81 Abs. 7. Doch sehe ich auch keinen Passus der Änderungsmöglichkeit durch die LV's *grübel*

    In Thüringen haben wir sogar auch noch die Frist von 30 Minuten nach Spielende für die Unterschriften. Damit lösen sich die Probleme der Einspruchsfrist...

    Einmal editiert, zuletzt von Oli (11. März 2004 um 14:33)

  • Im Badischen werden die Pässe laut Anweisung aber nur bei Vergehen (D/A) gegen SR eingezogen. Beim Ausschluss wegen Tätlichkeit gegen einen Spieler wird der Pass (bei uns) nicht eingezogen.

    Was die Unterschrift zur Kenntnisnahme durch andere Personen als den MVA angeht habe ich allerdings auch für den BHV keine entsprechende Anweisung gefunden. Wird aber durchgängig akzeptiert wenn Z/S oder sonstige Vereinsvertreter unterschreiben. Und überhaupt: Wer garantiert denn, dass der MVA immer den "Durchblick" hat, was automatische Sperren angeht?

  • Zitat

    Original von berndo
    Im Badischen werden die Pässe laut Anweisung aber nur bei Vergehen (D/A) gegen SR eingezogen. Beim Ausschluss wegen Tätlichkeit gegen einen Spieler wird der Pass (bei uns) nicht eingezogen.

    Hmm, dann bekommen die Vereine keinen Hinweis hierüber.
    Im THV wird der Pass generell bei zu erwartender automatischen Sperre eingezogen.

  • Im Badischen Handballverband werden in de kommenden Runde überhaupt keine Pässe mehr eingezogen. Und die Vereine haben ein Merkblatt erhalten, in denen die eventuellen Konsequenzen bei D oder A aufgelistet sind.

    Sie müssen folglich nur noch lesen können

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Sie müssen folglich nur noch lesen können

    Bist Du sicher, dass das in Zeichen der Pisa-Studie eine gute Idee ist, sich darauf zu verlassen ??? :baeh:

  • Zitat

    Original von SRBHV
    Das gilt vielleicht hinterm Deich ---> aber nät bei uns,

    also bitte nicht immer die Pauschalhinweise!

    Vielleicht ist es inzwischen jedem bewußt, daß in Deutschland jeder sein eigenes Süppchen kocht.
    Was bei dem einen richtig ist, ist bei dem anderen schon wieder falsch.

    :hi:Ralf

    Ich denke, dass auch Mannheim zum Bereich des DHB gehört, oder hat man Mannheim jetzt ausgegliedert?

    Die Vorschrift mit der Unterschrift gilt für den Bereich des ganzen DHB verbindlich. Da kann kein Landesverband sein eigenes Süppchen kochen, weil der DHB sagt, das ist so! In Baden wie in Ostfriesland.

    Auch bei uns sind die Schiedsrichter hierüber nicht ausreichend informiert und oft genug lassen diese irgendeinen Vereinsvertreter unterschreiben.

    Da ich selbst aber im Sportgericht tätig bin, kann ich nur darauf hinweisen, dass dies im Sportgerichtsverfahren durchaus von Bedeutung sein kann.

    Und zur Frage, wenn der MVA das nicht blickt: Dann hat der Verein den falschen zum MVA gemacht. Diesen kann der Verein sich nämlich aussuchen. Den der evtl. unterschreibt, wenn der SR sich aussucht, wer unterschreibt, den sucht sich nämlich der SR und nicht der Verein aus. Und der kann sich dann den doofsten aussuchen, damit sich die SR keinen Einspruch fangen? So nicht!

    Hans-Christian van Hoorn

  • Hallo,

    also ich habe gerade mal die Spielordnung meines Landesverbandes (Sachsen) studiert, und dort steht eindeutig, dass ein "Vereinsvertreter" das Spielprotokoll zu unterzeichnen hat. Das kann also schlimmstenfalls sogar der Hallenwart sein, der zufälligerweise nen Mitgliedsausweis hat.
    Theoretisch müsste man sich nach dem Passus ja auch noch vom Unterzeichnenden eine Mitgliedsbescheinigung beim jeweiligen Verein vorlegen lassen.

    Ich halte es außerdem für etwas naiv anzunehmen, dass die Landesverbände hier einfach nur mal so was anderes hinschreiben, was eh keine Gültigkeit hat.
    Wo stehts denn beim DHB, dass der MV unterschreiben muss, und wo ist dort verzeichnet, dass diese Regelung nicht in jedem Mitgliedsverband geändert werden kann?

    Gruß

    Michael Zadlo

  • oh noch ener aus Sachsen, willkommen. Jep bei uns steht nix von nem MV, aber finde es sollte schon einer sein der da als Offizieller auf der Bank saß und mit dem Spiel was zu tun hatte und nicht irgendwer. Desweiteren gehe ich niemanden zur Unterschrift suchen, sondern lasse sie zu mir in de Kabine kommen. Wen der Verein da schickt, ist mir dann aber eigentlich egal.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Zitat

    Original von T.N.T.
    Wo stehts denn beim DHB, dass der MV unterschreiben muss, und wo ist dort verzeichnet, dass diese Regelung nicht in jedem Mitgliedsverband geändert werden kann?

    Hallo,

    ich hatte oben schon geschrieben, dass dies in § 81 Abs. 7 der DHB Spielordnung steht. Dass dies verbindlich ist, steht in § 88 Abs. 1 SpO DHB. Nirgendwo steht, dass die Landesverbände abweichende Regelungen treffen können. Die Regelung in Sachsen steht also im Widerspruch zum DHB-Recht und müsste im Zweifelsfall vor einem Sportgericht zu kippen sein.

    Wie ich ebenfalls bereits geschildert habe, unterschreiben bei uns auch meistens nicht die MVA. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dann, wenn nicht der MVA unterschrieben hat, bei automatischen Sperren ein Einspruch vielleicht doch noch Erfolg haben könnte, weil die Eintragung dem Verein nicht korrekt bekannt gemacht worden ist und damit der Verein nicht die Möglichkeit hatte die Voraussetzung für den Einspruch zu erfüllen. Sicherlich hat man keine Chance, wenn sich der Schiedsrichter z. B. augerechnet den Abteilungsleiter schnappt. Aber wenn er sich den Zeitnehmer schnappt, vielleicht einen gerade 16-jährigen, der zwar perfekt die Uhr bedienen und auch sonst als ZN pfiffig, aber sonst nichts mit der Handballabteilung zu tun hat, dann müsste sich ein Sportgericht schon überlegen, wie dies zu werten ist.

    Aber ich wollte hiermit nicht all die Schiedsrichter verunsichern. Wenn die Anweisung lautet "irgenein Vereinsvertreter" dann kann man keinem Schiedsrichter einen Strick daraus drehen, wenn z. B. der Zeitnehmer unterschreibt.

    Hans-Christian van Hoorn

  • Danke für die schnelle Antwort, den Bezug zur Spielordnung hatte ich wohl überlesen.
    Das geht die Schiedsrichter dann allerdings nur bedingt etwas an. Ich erwarte auch nicht, dass jemandem ein Strick draus gedreht wird.
    Allerdings müssten die Verantwortlichen der Landesverbände dann doch mehr darauf achten bzw. auch darauf hingewiesen werden, dass ihre Spielordnungen bzw. die Passagen, die der DHB-Spielordnung widersprechen, ungültig sind.
    Ich hätte aber noch ne Frage zu dem Thema: Ich hatte irgendwie noch im Hinterkopf, dass ein Mitwirkender - wäre in dem Falle dann der MVA - , der disqualifiziert wurde, das Protokoll dann nicht unterschreiben darf.
    Bin ich da ner Fehlinformation aufgesessen, oder wer ist dann für die Unterschrift zuständig?

    Gruß

    Michael Zadlo

  • Noch ne Ergänzung,

    ich habe doch nicht gründlich genug recherchiert: In der sächsischen Spielordnung steht sehr wohl was vom "Mannschaftsverantwortlichen", allerdings ist in der hiesigen Schiedsrichterordnung nur die Rede von einem "Vereinsvertreter".