ZitatAlles anzeigenOriginal von Schwaniwolli
ALausH:das mit dem Respekt, tut mir leid.
(Allerdings weiss ich nicht , warum ?)Aber zum Thema :
nur bei Beleidigung eines Mit/Gegenspielers, Offiziellen oder Zuschauers kann es eine Sperre von einem Spiel geben ( §5(1),Ziff d , RO DHB ). Alles andere ist definitiv falsch.
Eine Spielwiederholung wg. eines Regelverstoßes beim Spielstand von 17:14 als spielentscheidend zu werten, kann nie Bestand haben vor einer nächsthöheren Instanz. Wie soll man denn beweisen, dass bei einer Entscheidung gegen den fehlenden Spieler das Ergebnis anders ausgegangen wäre.
Dein Rechtsverständnis in allen Ehren, aber das kann es nicht sein. So könntest du ja jeden falsch gegeben Einwurf später als Spielentscheidend werten. Dann brauchen wir keine Schiedsrichter mehr, wenn bei jeder falsch getroffenen Entscheidung die Spiele wiederholt werden.
Dein Beispiel mit der alten Dame ist völlig an den Haaren herbeigezogen. Wir urteilen hier nicht nach Strafgesetzbuch, sondern nach Richtlinien im Sport. Das kann man ja wohl nicht vegleichen.
Ich ärgere mich in dieser Hallenrunde maßlos, weil auch in unserem Verband Urteile ergehen, die sich nicht an die geltende Rechtsordnung halten. Damit erweisen wir unserem Sport keinen Dienst.
Und wenn ich mir die Besetzung vieler Kreisschiedsgerichte anschaue, dann wird mir einiges klar. Da wird zum Teil nach "Gutsherrenart" geurteilt. In diese Kategorie wähne ich auch die Entscheidung in diesem C-Jugend Spiel.
Wenn dieses Urteil wirklich so augefallen ist, wie Du uns geschildert hast (vielleicht fehlen ja auch Dir Informationen), dann sollte dieses Schiedsgericht schleunigst abberufen werden.
BerndO: es gab bislang wirklich nur eine Verhandlung beim Verbandsgericht.
und wieder hat er recht
, dem ist nichts hinzuzufügen.
Die nächste Instanz hätte den Wisch (Urteil) zerrissen.
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