@ schwaniwolle:
Bei Pkt. 7 hätte ich Bedenken, ob der Platz bei den Offiziellen durch den Wechsel in den Spielerbereich wieder frei geworden ist und neu besetzt werden kann. Liegt hier nicht ein Auswechseln von Offiziellen vor, da die Position ja bereits einmal besetzt war (evtl. auch schon Strafen ausgesprochen wurden, die auf das Kontingent der Offiziellen angerechnet werden)?
@ jfherden + hans-christian:
Der Begriff Mannschaftsverantwortlicher ist im Regelwerk eindeutig belegt und im Bereich der Mannschaftsoffiziellen angesiedelt. Ein Spieler kann demnach nicht MVA sein! Der DHB hat in seinen Anweisungen folgendes festgelegt:
Team-Time-Out (TTO) für Mannschaften ohne Offizielle und ohne Auswechselspieler:
Das TTO ist auch zu gewähren, wenn Mannschaften ohne Offizielle und ohne Auswechselspieler antreten (oftmals Basisrealität). In diesem Fall kann der Spielführer beim Zeitnehmer aus dem laufenden Spiel das TTO beantragen. Die grüne Karte muss allerdings trotzdem beim Z abgegeben werden. Zu diesem Zweck liegt die Grüne Karte bei dieser Mannschaft sozusagen "herrenlos" aber griffbereit für den Spielführer auf der AW-Bank. Der Z hat diesem TTO-Antrag stattzugeben.
Begründung: Es kommt vor allem in unteren Klassen vor, dass eine Mannschaft nur noch mit 7 Spielern ohne Offizielle antreten kann. Im Interesse des Spielgedankens soll diese regeltechnische TTO-Möglichkeit dieser Mannschaft nicht vorenthalten werden. Außerdem muss einer dieser Spieler (meistens der Spielführer) sowieso als "Mannschaftsveranwortlicher" seine Unterschrift auf dem Spielprotokoll leisten. Das verweigert ja wohl auch kein SR.
gez. Peter Rauchfuß, Hans Thomas
Demnach wäre der Spielführer (Mannschaftsführer) für die Unterschrift bei Mannschaften ohne Offizielle zuständig. Ist aber eigentlich auch "wurscht", wie man diese Position benennt - müsste nur in die SpO eingefügt werden (und Spielregeln und SpO mal begrifflich harmonisiert werden).