• @ schwaniwolle:
    Bei Pkt. 7 hätte ich Bedenken, ob der Platz bei den Offiziellen durch den Wechsel in den Spielerbereich wieder frei geworden ist und neu besetzt werden kann. Liegt hier nicht ein Auswechseln von Offiziellen vor, da die Position ja bereits einmal besetzt war (evtl. auch schon Strafen ausgesprochen wurden, die auf das Kontingent der Offiziellen angerechnet werden)?

    @ jfherden + hans-christian:
    Der Begriff Mannschaftsverantwortlicher ist im Regelwerk eindeutig belegt und im Bereich der Mannschaftsoffiziellen angesiedelt. Ein Spieler kann demnach nicht MVA sein! Der DHB hat in seinen Anweisungen folgendes festgelegt:

    Team-Time-Out (TTO) für Mannschaften ohne Offizielle und ohne Auswechselspieler:

    Das TTO ist auch zu gewähren, wenn Mannschaften ohne Offizielle und ohne Auswechselspieler antreten (oftmals Basisrealität). In diesem Fall kann der Spielführer beim Zeitnehmer aus dem laufenden Spiel das TTO beantragen. Die grüne Karte muss allerdings trotzdem beim Z abgegeben werden. Zu diesem Zweck liegt die Grüne Karte bei dieser Mannschaft sozusagen "herrenlos" aber griffbereit für den Spielführer auf der AW-Bank. Der Z hat diesem TTO-Antrag stattzugeben.

    Begründung: Es kommt vor allem in unteren Klassen vor, dass eine Mannschaft nur noch mit 7 Spielern ohne Offizielle antreten kann. Im Interesse des Spielgedankens soll diese regeltechnische TTO-Möglichkeit dieser Mannschaft nicht vorenthalten werden. Außerdem muss einer dieser Spieler (meistens der Spielführer) sowieso als "Mannschaftsveranwortlicher" seine Unterschrift auf dem Spielprotokoll leisten. Das verweigert ja wohl auch kein SR.

    gez. Peter Rauchfuß, Hans Thomas

    Demnach wäre der Spielführer (Mannschaftsführer) für die Unterschrift bei Mannschaften ohne Offizielle zuständig. Ist aber eigentlich auch "wurscht", wie man diese Position benennt - müsste nur in die SpO eingefügt werden (und Spielregeln und SpO mal begrifflich harmonisiert werden).

    Einmal editiert, zuletzt von hsr (12. November 2003 um 15:28)

  • Dadurch ,dass der Offizielle nun als Spieler mitwirkt, ist der Vorgang kein Austausch von Offiziellen, sondern lediglich ein Ergänzen der Mannschaft, die ja bekanntlich ab der dritten Liga aus 12 Spielern und max. vier Offiziellen besteht.

    In unserem Fall ist das Nachrücken absolut regelkonform.

  • @ schwaniwolle:
    Das überzeugt mich noch nicht so ganz. Die "Mannschaftsergänzung" bezieht sich lediglich auf die Spieler (4:1), während 4:2 den Bereich der Offiziellen abhandelt (Ergänzung wird allerdings analog gehandelt, siehe 4:3).

    Handelt es sich aber wirklich um einen "freien" Platz? Ich meine nicht. Die Position war bereits mit einer Person besetzt und wird auch durch den Wechsel in den Spielerbereich nicht gestrichen: die wechselnde Person war bis zum Wechsel Offizieller - und nicht schon Spieler -, danach aber erst Spieler! Es wird bei den Offiziellen keine Position frei.

  • Re: Einer IHF-Erläuterung entnehme ich anderes

    "Regeln 4:1 – 4:3

    Weitere Fragen betrafen die Wechselmöglichkeiten von Spielern und Mannschaftsoffiziellen während des Spiels: Kann eine Person, welche als Spieler eingetragen ist, sich während des Spiels als Spieler zurückziehen und stattdessen als Mannschaftsoffizieller eingetragen werden, und umgekehrt?

    Antwort: Die Spielregeln enthalten kein generelles Verbot. Vorausgesetzt, daß die Mannschaft im vorhergehenden Spielverlauf in der Kategorie, in die gewechselt wird - Spieler oder Mannschaftsoffizielle - nicht die höchstzulässige Anzahl von Teilnehmern erreicht hat, ist dieses Vorgehen zulässig. Mit anderen Worten, ein Wechsel innerhalb der festgelegten Grenzen für eingetragene Teilnehmer der betreffenden Kategorie ist akzeptabel, jedoch darf die maximale Anzahl nicht überschritten werden. Ebenso ist es unzulässig, einen anderen Teilnehmer - Spieler oder Mannschaftsoffizieller - zurückzuziehen, um innerhalb der festgelegten Anzahl zu bleiben. ..."

    Daraus folgere ich (insbesondere letzter Satz), dass durch das Wechseln der Funktion (Spieler-Offizieller) kein (zusätzlicher) Platz für einen Spieler bzw. Offiziellen frei wird.

    Vielleicht ist es dir ja auch möglich, deine Auslegung mit Regeln oder offiziellen Anweisungen zu belegen ("Basta"-Aussagen überzeugen mich nicht)!

  • Wir diskutieren momentan ein generelles Problem, nämlich, daß die Regelauslegungen nicht immer im Einklang mit den Rechtsordnungen sind.

    Gerade Regelinterpretationen oder IHF Schiedsrichterbriefe erleichtern zwar den SR den Umgang mit den Regeln, aber diese Interpretationen sind für Rechtsinstanzen nicht bindend. Dort gelten NUR die offiziellen Handballregeln.

    Und die Rechtsinstanzen bzw. Spielleitenden Stellen MÜSSEN die Regeln schon fast buchstabengetreu zu Hilfe nehmen, um solche Themen zu entscheiden.

    Wir haben nicht die Möglichkeit, aus irgendwelchen Anweisungen von IHF - SR Briefen zu folgern, wir müssen uns explicit an die Regeln halten. In diesem Fall heißt das für uns : wenn es die Regel nicht prinzipiell verbietet, ist es auch erlaubt, auch wenn die SR es anders handhaben.

    Aber in allen diesen Fällen gilt ebenso : Wo kein Kläger, ist auch kein Richter.

    Wir werden also immer wieder in solchen Punkten nie übereinstimmen, also brauchen wir darüber nicht mehr diskutieren, die Argumente sind ausgetauscht.
    Grüße zur Nacht

  • Aussagen der Regel- und Schiedsrichterkommission (RSK) der IHF sollten aber schon Beachtung finden, auch bei deutschen Rechtsinstanzen. Schließlich ist das die Stelle, die für die "Erstellung" der Regeln verantwortlich ist und damit deren Entstehung und (internationale) Auslegung kennt. Das Zitat stammte aus dem offiziellen Erläuterungsbrief Nr. 3 der RSK vom Oktober 2002. Damit will ich es aber nun auch gut sein lassen und warte mal auf den ersten Kläger ...