Hmmm... in der Landesverfassung von 1946 ist sie in Art.21 als mögliche Strafe vermerkt.
Da Bundesrecht aber Landesrecht bricht (Art. 31 GG) ist dieser Absatz seit inkrafttreten des GG ungültig bzw. nicht anwendbar.
Bis 1949 wurde in Deutschland ja auch noch exekutiert. (z.B. die Verurteilten des Hauptkriegsverbrecherprozesses in Nürnberg).
Erst nach Übergabe der Zuständigkeiten der Strafgerichtsbarkeit mit der Gründung der BRD (23.5.49) und damit verbunden dem inkrafttreten des GG ist die Todesstrafe in Deutschland kein Thema mehr, und zum Glück kann sie (auf legalem Weg) auch nie wieder kommen.