Gummersbachs Protest abgeleht

  • schreibt dpa:

    Das Bundessportgericht des Deutschen Handball-Bundes (DHB) unter Vorsitz von Horst Marquardt hat den Protest des VfL Gummersbach gegen die Wertung des Bundesligaspiels gegen den TV Großwallstadt (28:28) am 8. März abgelehnt. Der Einspruch wurde wegen eines Formfehlers des deutschen Rekordmeisters verworfen.

    Im Duell der Altmeister erzielte der Südkoreaner Kyung-Shin Yoon zwei Sekunden vor Schluss per Freiwurf den vermeintlichen Siegtreffer zum 29:28 für Gummersbach. Die Schiedsrichter Klaus Pioro und Ralph Strick verweigerten die Anerkennung des Tores, weil der Ball bei Ablauf der Spielzeit nicht in vollem Umfang hinter der Torlinie war. Zuvor hatte allerdings der Tor-Schiedsrichter den Arm gehoben und damit die Gültigkeit des Treffers angezeigt.

    Großwallstadts Trainer Peter Meisinger war den Referees in die Kabine gefolgt und hatte diese Entscheidung mit Erfolg kritisiert.

    Gummersbach hatte bei seinem Einspruch gefordert, das Spiel mit 29:28 für den VfL zu werten. Das ist auf Grund der DHB-Spielordnung nicht möglich. Die Oberbergischen hätten den Protest mit der Forderung nach einer Neuansetzung des Spiels formulieren müssen.

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

  • Moin Moin :hi:
    Das hatte ich doch irgendwo bereits angedeutet, dass es nur zur Neuansetzung kommen kann. Aber wenn sich ein Bundesligist, bzw. deren Rechtsanwälte damit nicht auskennen, finde es traurig. Naja, gut für Großwallstadt, schlecht für Gummersbach und für mich.
    Für mich? :pillepalle: Hätte doch gerne gewusst wie der DHB diesen Fall verhandelt und begründet hätte. ;)

  • Nach dem Pokalprotest von Wetzlar gegen Essen wo auch ein Video als Beweis vorgelegt wurde, hat der DHB bereits angekündigt, das in Zukunft diese Art von Beweisen nicht mehr anerkannt werden, deshalb wurde dieser Protest auch wegen eines Formfehlers abgewiesen.
    In Zukunft können sich Vereine diese Art von Protesten sparen. 8o;(:D

  • Damit dürfte wohl auch klar sein, das die Hallenuhr nicht die Entscheidene Uhr ist, sondern das es noch eine Offiziellere Uhr gibt (Kampfgericht?) :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Helge
    Peinlicher geht´s nun wirklich nicht!

    Das weiß doch jedes Kind... Aber Hauptsache schön ins Netz gestellt.


    @ Helge, wen oder was meinst Du damit? Was ist peinlich?
    (EDIT: Achso, ist klar. Ich dachte, Du hättest Charly geantwortet.)


    @ Charly, Der Formfehler ist doch folgender: "Die Oberbergischen hätten den Protest mit der Forderung nach einer Neuansetzung des Spiels formulieren müssen. " Was hat das nun mit der Hallenuhr zu tun?

    Der Traditionsverein in Hessen. HSG Wetzlar - unabsteigbar!

  • Das mit der Hallenuhr bezog sich zu einem ähnlichen Thema, wo geschrieben wurde, das die Hallenuhr die offiziele Uhr ist.
    Aber es scheint so, als wäre eine andere Uhr die Entscheidene, es wäre ja sonnst ein Unding, wenn ein Tor wären der regulären Spielzeit aberkannt würde, weil die Zeit angeblich abgelaufen sei. 8o:pillepalle:

  • Dem kann ich nur zustimmen. Peinlicher gehts nicht,
    ich denke die Verantwortlichen sollten doch
    zwischenzeitlich die Statuten kennen???
    Echt schade, wäre interessante Entscheidung
    gewesen!!

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, es könnte dann noch einmal spannend werden, wenn sich der VfL gegen die Entscheidung wehrt.

    Man könnte an eine Hinweispflicht des DHB denken, dass der Protest falsch formuliert ist oder an eine Umdeutung des Antrags von Amts wegen in "Neuansetzung"

    Ich denke, dem DHB kam der Fehler sehr gelegen, so bringt man sich nicht in Schwierigkeiten.

  • Das war dann für den VFL ja dann auch ncoh zusätzlich ein Rückschlag um den 5.Platz!!!! :D

    Aber wer nicht richtig Protest einlegen kann, ist wohl selber Schuld!! :lol::lol:

    mfg
    HSG-ole-ole :hi:

  • Die Gummersbacher werden nach einem Bericht des Kölner-Stadt-Anzeigers die Entscheidung des Sportgerichts nicht hinnehmen.

    Nach Rücksprache mit dem in Sportrechtsfragen renommierten Anwalt Dieter Graefe (Potsdam) erklärte VfL-Manager Carsten Sauer: „Die Entscheidung des Bundessportgerichts muss aufgehoben werden. Sie ist falsch, weil die Frage der Zulässigkeit mit der Frage der Begründetheit verwechselt wurde.“ Nun wird sich wohl das DHB-Bundesgericht als nächste Instanz der Sache annehmen.


    kompletter Artikel

  • Der ganze Protest wurde übrigens von Anfang an von einem der besten Sportanwälte (im Bezug auf Handball) betreut - der auch den Protest formuliert hat.

    Und dieser Anwalt ist der festen Überzeugung, dass das Sportgericht einen großen Fehler gemacht hat - und daher ist der Fall auch noch nicht abgeschlossen.

    Ist übrigens der gleiche Anwalt der die Fälle Chalepo und Essen-Wetzlar mit Erfolg betreut hat.

    Nur mal so zur Info für die die gleich alles peinlich finden

  • Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass eine modifizierte Protesterhebung mehr erfolgt hat!?! :nein:

    Das höchstmögliche, was erreicht werden könnte, wäre ja wohl eine Neuansetzung!! Aber wie soll diese denn bei dem derzeitigen Terminstress und den jetzt schon ständigen Spielverlegungen noch realisiert werden??? :rolleyes:

    Auf jeden Fall kostet das ganze sicherlich ne ganz schöne Stange Geld... 8o

    mfg
    HSG-ole-ole :hi:

  • Ich bin nun wirklich kein Insider, was die Statuten des DHB angeht, aber eine Neuansetzung macht hier für mich nun überhaupt keinen Sinn.

    Die Schiris haben entschieden auf Tor, dann Spielende, plötzlich Aufregung, und dann Rücknahme des Tores.

    Es ist zu entscheiden gewesen, ob das Tor in der Spielzeit fiel oder nicht. Wieso sollte es eine Neuansetzung geben? Damit die gleiche Situation nachgestellt werden kann?

    Kann uns mal ein Fachmann aufklären, warum es nur eine Neuansetzung geben dürfte?

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

  • Zitat

    Original von Olaf
    Ich bin nun wirklich kein Insider, was die Statuten des DHB angeht, aber eine Neuansetzung macht hier für mich nun überhaupt keinen Sinn.

    Die Schiris haben entschieden auf Tor, dann Spielende, plötzlich Aufregung, und dann Rücknahme des Tores.

    Es ist zu entscheiden gewesen, ob das Tor in der Spielzeit fiel oder nicht. Wieso sollte es eine Neuansetzung geben? Damit die gleiche Situation nachgestellt werden kann?

    Kann uns mal ein Fachmann aufklären, warum es nur eine Neuansetzung geben dürfte?

    Moin Moin :hi:
    Ich bin auch keiner der die Statuten des DHB 100%ig kennt. Aber hier ein Ausschnitt aus der DHB-Rechtsordnung:
    § 22 Rechtsbehelfsfristen

    (1) Einsprüche gegen

    a) die Wertung des Spiels wegen Mängel der Spielfläche, der Halle, des Spielballes, sonstiger Spielgeräte oder der Spielkleidung;

    b) die Wertung des Spiels wegen eines spielentscheidenden Regelverstoßes des Schiedsrichters, Zeitnehmers oder Sekretärs;

    c) den Ausschluß oder die Disqualifikation sowie gegen die automatisch wirksam gewordenen Mindestsperren (s. §§ 5 Abs.2 und 19 Abs. 4)
    müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel eingelegt werden.


    Eine Ergebniskorrektur lässt die Rechtsordnung nicht zu und daher wäre der Einspruch von Gummersbach den fettgedruckten Punkt B zuzuordnen. Ein Einspruch gegen die Wertung des Spiels hat dann also immer eine Neuansetzung zur Folge -wenn er denn durch kommt-

    Hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen -wenn auch nicht ganz-

    Zur Rechtsordnung

  • demzufolge kann man also immer nur gegen die Wertung eines Spieles protestieren.

    Daraus dem VfL aber jetzt einen Strick zu drehen, weil man das Spiel mit 29-28 gewertet wissen wollte, kann ich als Hobbyjurist aber nun nicht fassen.

    Der Kläger wollte gegen die Wertung des Spieles protestieren. Sich auf einen Formfehler zu berufen, ist ja etwas schwach vom DHB.

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

  • Zitat

    Original von Helge
    Wenn ein Richter keinen Bock hat, eine Sache zu entscheiden (weil es kompliziert ist oder große Auswirkungen haben könnte), sucht er Formfehler, die zur Unzulässigkeit führen.

    Das macht er aus folgendem Grund:
    Mannschaft A legt Einspruch ein, es kommt zu einer Verhandlung und man entscheidet auf Spielwiederholung !
    Wiederholungsspiel gewinnt Mannschaft A !
    Nun findet Mannschaft B in dem Einspruch und Antrag auf Spielwiederholung einen Formfehler !
    Dann wird die Wertung des Wiederholungsspiels ungültig ! Es droht eine Prozesslawine !!!