schreibt dpa:
Das Bundessportgericht des Deutschen Handball-Bundes (DHB) unter Vorsitz von Horst Marquardt hat den Protest des VfL Gummersbach gegen die Wertung des Bundesligaspiels gegen den TV Großwallstadt (28:28) am 8. März abgelehnt. Der Einspruch wurde wegen eines Formfehlers des deutschen Rekordmeisters verworfen.
Im Duell der Altmeister erzielte der Südkoreaner Kyung-Shin Yoon zwei Sekunden vor Schluss per Freiwurf den vermeintlichen Siegtreffer zum 29:28 für Gummersbach. Die Schiedsrichter Klaus Pioro und Ralph Strick verweigerten die Anerkennung des Tores, weil der Ball bei Ablauf der Spielzeit nicht in vollem Umfang hinter der Torlinie war. Zuvor hatte allerdings der Tor-Schiedsrichter den Arm gehoben und damit die Gültigkeit des Treffers angezeigt.
Großwallstadts Trainer Peter Meisinger war den Referees in die Kabine gefolgt und hatte diese Entscheidung mit Erfolg kritisiert.
Gummersbach hatte bei seinem Einspruch gefordert, das Spiel mit 29:28 für den VfL zu werten. Das ist auf Grund der DHB-Spielordnung nicht möglich. Die Oberbergischen hätten den Protest mit der Forderung nach einer Neuansetzung des Spiels formulieren müssen.