ZitatOriginal von Gummer
Aber die Frage bei Abtreibungen, v.a. wegen Vergewaltigungen, ist doch, was höher zu bewerten ist: Zum einen das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes oder zum anderen die möglichen Probleme die die Mutter wegen der Vergewaltigung mit dem Kind bekomen könnte. Dabei muss ich für mich sagen, dass ich das Recht auf Leben auf jeden Fall höher einstufe als die Bedürfinsse der Mutter. Und auch wenn die Mutter mit dem Kind nicht klarkommt, kann sie es immer noch in eine Pflegefamilie abgeben. Somit kann das Kind wenigstens Leben und wird nicht schon im Mutterleib ermordet.
Das sagt einer, der nie in diese Situation kommen kann.