Können nach dem neuen Erwachsenenspielrecht Sportler in der ersten und dritten Mannschaft eines Vereins eingesetzt werden?
So wie ich das rauslese, ist dies möglich. In unserem Landesverband geistern aber andere Gerüchte dazu rum.
Bei Sportlern, welche 21 Jahre oder jünger sind, kann dies der Landesverband einschränken, richtig?
Da gab es bei unserem Landesverband in der letzten Saison eine Regelung, dass der junge Erwachsenenspieler nur in zwei Teams spielen darf (wobei ein 30Jähriger auch in drei oder mehr Mannschaften spielen konnte, wenn die Festspielregel berücksichtigt wird). Außerdem mussten die beiden Mannschaften des jungen Erwachsenenspielers innerhalb von zwei Ligen sein.
Also Regionsoberliga und Verbandsliga wäre ok. Aber Regionsoberliga und Oberliga war nicht ok, weil da ja Landesliga und Verbandsliga dazwischen ist.
Auf diese Zusatzbestimmungen unseres Verbandes für die neue Saison warte ich noch.
Aber lese ich es richtig aus der Spielordnung des DHB heraus, dass der Landesverband eine solche Einschränkung nicht machen darf für Erwachsenenspieler ab 22Jahre und aufwärts?
Wenn beispielsweise ein 30Jähriger in der fünften Mannschaft in der Regionsklasse aufläuft und außerdem noch in der ersten Mannschaft in der Oberliga, dann ist dies erlaubt, oder?
Natürlich immer vorausgesetzt, dass die Regeln des Festspielparagraphen eingehalten werden.