Erwachsenenspielrechte ab 25/26

  • Können nach dem neuen Erwachsenenspielrecht Sportler in der ersten und dritten Mannschaft eines Vereins eingesetzt werden?

    So wie ich das rauslese, ist dies möglich. In unserem Landesverband geistern aber andere Gerüchte dazu rum.

    Bei Sportlern, welche 21 Jahre oder jünger sind, kann dies der Landesverband einschränken, richtig?

    Da gab es bei unserem Landesverband in der letzten Saison eine Regelung, dass der junge Erwachsenenspieler nur in zwei Teams spielen darf (wobei ein 30Jähriger auch in drei oder mehr Mannschaften spielen konnte, wenn die Festspielregel berücksichtigt wird). Außerdem mussten die beiden Mannschaften des jungen Erwachsenenspielers innerhalb von zwei Ligen sein.

    Also Regionsoberliga und Verbandsliga wäre ok. Aber Regionsoberliga und Oberliga war nicht ok, weil da ja Landesliga und Verbandsliga dazwischen ist.

    Auf diese Zusatzbestimmungen unseres Verbandes für die neue Saison warte ich noch.

    Aber lese ich es richtig aus der Spielordnung des DHB heraus, dass der Landesverband eine solche Einschränkung nicht machen darf für Erwachsenenspieler ab 22Jahre und aufwärts?

    Wenn beispielsweise ein 30Jähriger in der fünften Mannschaft in der Regionsklasse aufläuft und außerdem noch in der ersten Mannschaft in der Oberliga, dann ist dies erlaubt, oder?

    Natürlich immer vorausgesetzt, dass die Regeln des Festspielparagraphen eingehalten werden.

  • Also: § 15, Abs. 1 DHB-SpO (Erwachsenenspielrecht) sagt, dass unterhalb der 2. Bundesliga pro Spieljahr für maximal 2 Vereine das Spielrecht für Erwachsene erteilt werden kann. Am Ende des Spieljahres (das ist der 30. Juni des folgenden Jahres gemäß § 8 DHB-SpO) erlöschen dann die Spielrechte gemäß § 15, Abs. 7 DHB-SpO.

    Nach § 15, Abs. 2 DHB-SpO wird geregelt, wer der Erstverein und wer der Zweitverein ist. Der Erstverein ist der erste Verein, dem die Spielberechtigung erteilt wird. Sie ist festgelegt, wenn der Spieler dort zum ersten Mal bei einem Meisterschaft- oder Pokalspiel zum Einsatz kommt (siehe auch § 15, Abs. 4 DHB-SpO). Sollte eine weitere Spielberechtigung erfolgen und es gab keinen Spieleinsatz, muss zuvor eine verbindliche Erklärung bei Beantragung erfolgen (§ 15, Abs. 5 DHB-SpO).

    Gemäß § 15, Abs. 3 DHB-SpO kann das Zweitspielrecht im Erstverein oder für einem anderen Verein erteilt werden. Für einen anderen Verein kann das Zweitspielrecht nur für Spieler*innen ohne vertragliche Bindung und unterhalb der Regionalliga erteilt werden. Das Zweitspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse. Die Entfernung zwischen den Vereinssitzen muss mindestens 100 km (kürzeste Fahrtstrecke) betragen.

    Man kann bis zum 15. Januar eines Jahres einmalig das Zweitspielrecht nach § 15, Abs. 6 DHB-SpO wechseln.

    Gibt es eine persönliche Sperre gemäß § 15, Abs. 8 DHB-SpO, bist du für beide Mannschaften gesperrt (außer du hast eine automatische Sperre nach § 17, Abs. 1 DHB-RO wegen einer rot/blauen Karte erhalten). Die Vereine haben die Verpflichtung, sich darüber informieren.

    Und wenn alle Mannschaften, wie die ein Spielrecht besteht, zurückgezogen werden, kann gemäß § 15, Abs. 9 DHB-SpO ein weiteres Spielrecht erteilt werden.

    Kommen wir zum berüchtigten § 55 DHB-SpO, welcher die Spielberechtigung in Meisterschaftsspielen einschränkt.

    Nach § 55, Abs. 1 DHB-SpO wird für Vereine mit mehreren Mannschaften in der Altersklasse das Spielrecht für Spieler oder Spielerinnen im Meisterschaftsspielen eingeschränkt, indem sie für die höhere Mannschaft festgespielt sind, wenn sie zwei aufeinanderfolgende Spiele dort mitspielen. Dann dürfen sie in der niedrigen Mannschaft nicht teilnehmen, bis zwei Spiele in der höheren Mannschaft, wo der Spieler oder die Spielerin sich festgespielt hat, ohne sie durchgeführt wurden oder 8 Wochen seit dem letzten Einsatz verstrichen sind. Der Tag, an dem der Spieler/die Spielerin in der höheren Mannschaft mitgespielt hat wird in der 8-Wochen-Frist eingerechnet. Man kann die Spielberechtigung während einer persönlichen Sperre nicht wiedererlangen. Also kann der Spieler sowohl in der 1. und auch in der 3. Männermannschaft spielen. Er muss nur aufpassen, dass er nicht in der höheren Mannschaft sich festspielt. Dann ist er für die dritte Mannschaft nicht teilnahmeberechtigt.

    Spielt gemäß § 55, Abs. 2 DHB-SpO ein Spieler oder Spielerin, welche bis zum Ende des Spieljahres, indem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, bei Mannschaften in den beiden Bundesligen im Erwachsenenbereich oder in der 3. Liga, wird ihr Spielrecht nicht eingeschränkt, wenn sie ausschließlich nur dort zum Einsatz kommen.

    Grundsätzlich wird das Spielrecht bei Spieler oder Spielerinnen gemäß § 55, Abs. 3 DHB-SpO bei Erwachsenenmannschaften, innerhalb von § 15 DHB-SpO, nicht eingeschränkt, wenn sie bis zum Ende des Spieljahres, ihr 21. Lebensjahr vollenden. Aber Achtung: Die Landesverbände können in den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga (Regionalliga) einschränkende Regelungen beschließen..

    Und gemäß § 45, Absatz 8 DHB-SpO ist zu beachten, dass die Teilnahme an der Pokalmeisterschaft sich an den wahrgenommenen Spielrechten und ist auf diese Mannschaften begrenzt. Erfolgt der Einsatz vor dem ersten Meisterschaftsspiel der Saison, nimmt der Spieler oder die Spielerin mit diesem Einsatz das Spielrecht für diese Mannschaft nach §§ 15,19 wahr. Und damit ist er oder sie für die Pokalmeisterschaften in der Mannschaft desselben Vereins innerhalb eines Spieljahres festgespielt, in der er oder sie erstmals eingesetzt wurde. Selbst wenn diese Mannschaft ausscheidet.

  • Folgender Fall:

    Spieler (noch nicht 18 Jahre alt) hat Spielrecht 1 bei A-Jugend Verein 1
    Spielrecht 2 ist bei Verein 2, 3. Liga (Spieler hat schon bei Testspiel für Verein 2 teilgenommen)
    Spieler kann dann laut Auskunft vom DHB nicht bei Testspielen in Verein 1, 2. Liga teilnehmen
    Spieler könnte aber bei Pflichtspielen in Verein 1, 2. Liga/DHB-Pokal unter Anwendung des Spielrecht 3 teilnehmen

    Ist das in der SpO so festgelegt, oder ein Software-Problem beim Verband, bei dem man nichts machen kann?