Persönlich kenne ich im Juniorenbereich nur Schüler und Studenten, die zu Lehrgängen der Nationalmannschaften
eingeladen wurden. Und die erhalten ja eine Schulbefreiung.
Wie ist das jedoch bei bereits berufstätigen Menschen bzw. Azubis? Erhalten die Sonderurlaub ? Muss der Arbeitgeber
irgendwelche Anträge zur Übernahme des entsprechenden Gehalts stellen?
....und wie ist das bei Einladungen zu Lehrgangsmaßnahmen von ausländischen Verbänden?
Vermutlich gibts in D auch noch Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.