Helge-Olaf Käding hat in der Handballecke schon mehrfach erläutert, dass aufgrund der garantierten Verbandsautonomie ein staatliches Gericht das Urteil nur darauf überprüfen würde, ob sich das Sportgericht an die Satzungen und Ordnung des Verbandes gehalten hat und ob das Urteil gravierende Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien enthält.
Das hab ich verstanden.
Ich hab aber nicht verstanden, ob das Regelwerk zu diesen Satzungen und Ordnungen gehört.
Also wenn sich das Gericht nicht ans Regelwerk gehalten hat - was dann?