Genauso ist es in der Rechtsordnung geregelt. Die Kosten trägt die HBL. Gibt es einen Überschuss wird der aufgeteilt (je 50% HBL, je 25% die Vereine).
Diese Regelung macht es umso fragwürdiger, dass anscheinend Vereine unter Hinweis auf Aufwand auf Einsprüche verzichtet haben. Meines Wissens hat Elbflorenz so argumentiert.
Im Urteil steht:
Die Revisionsgegnerin trägt die Kosten des Wiederholungsspiels, soweit diese durch die Einnahmen
nicht gedeckt werden. Ein etwaiger Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben steht zu 50 % der
Revisionsgegnerin und zu je 25 % dem Revisionsführer und dem Beteiligten zu
Das liest sich für mich erst einmal so, dass die HBL nur aufstockt, wenn die Einnahmen aus dem Spiel nicht ausreichen, um die Kosten zu begleichen.