Die einzige "Clownerie" hat sich die Erstinstanz geleistet. Da würde ich gern mal die Begründung der Ablehnung lesen.
Hab das Urteil nicht gelesen, kann ich dir aber mit ziemlicher Sicherheit sagen. Denn das Ganze gab es, wie gesagt, vor Jahren schonmal. Und beide Instanzen haben genauso entschieden wie jetzt. Darum wusste Helge auch, dass es sich lohnt, weiterzuklagen.
Das Bundessportgericht argumentiert in solchen Fällen mit Tatsachenentscheidung.
Wenn Schiedsrichter etwas nicht wahrnehmen, können sie auch nichts entscheiden. Tatsachenentscheidung - unanfechtbar.
Und das Bundessportgericht ist der Meinung, dass das genauso für die Kampfgerichte gilt.
Das Bundesgericht ist anderer Meinung, weil die Kampfgerichte ihre Aufgaben vernachlässigen, wenn sowas passiert.
Das Dämliche daran ist, dass das Bundessportgericht diese Urteile fällt, obwohl es genau weiß, dass es das Bundesgericht aufheben würde, wenn man weiterklagt. Wie bei Smarasons Eierschlag. Auch da war bekannt, dass das Bundesgericht anders entscheiden würde.
Was soll das denn??? ![]()