Aber es ist doch eine Tatsachenentscheidung oder wo siehst Du den Regelverstoß?
Käme darauf an, was der Schiedsrichter zu Protokoll gäbe:
- Sagt der Schiedsrichter, dass es seine Wahrnehmung war, dass nach seinem Pfiff drei Sekunden vergangen waren, dann handelt es sich um eine (falsche) Tatsachenentscheidung, gegen die aber kein Einspruch möglich ist. Der Schiedsrichter müsste allerdings zu Protokoll gegeben, dass es ihm in einer Drucksituation nicht möglich war, etwas so Elementares wie das Abzählen von drei Sekunden korrekt auszuführen. Durchaus schwierig für einen Schiedsrichter des DHB Elite-Anschlusskaders.
- Gibt der Schiedsrichter zu Protokoll, dass er gepfiffen hat bevor drei Sekunden vergangen waren, dann läge ein Regelverstoß vor gegen den ein Einspruch Erfolg haben könnte.
- Grenzwertig könnte es noch werden, falls der Schiedsrichter angibt, die drei Sekunden nicht mitgezählt, sondern nur geschätzt zu haben ....