Minuspunkte können entscheidend sein - Zugleich Vorstand und Richter: Geht das?
Ein bis zwei (vermeintliche) Selbstverständlichkeiten wurden vom Bundesgericht des DHB im recht frischen Urteil BG 2/23 bestätigt.
1. Haben zwei oder mehrere Vereine die gleiche Anzahl an Pluspunkten, entscheiden zunächst die Minuspunkte über die Platzierung. Minuspunkte dürfen bei der Erstellung einer Abschlusstabelle nicht unberücksichtigt bleiben. § 43 SpO ist nur bei Gleichheit von Plus- und Minuspunkten anwendbar.
2. Gleichzeitig im selben Verband Mitglied des Vorstands und Richter des verbandseigenen Gerichts zu sein, erweckt die Besorgnis der Befangenheit. (Meine Leitsätze zum Urteil)
Oder kurz: Richter in eigener Sache zu sein, geht auch im Handball nicht!
Die Einzelheiten im Video:
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