"...
2. Anwendungsbereiche
Ausschließlich die Schiedsrichter (im Falle 6, 10 und 11 auch die Delegierten) haben das Recht, den
Videobeweis anzufordern und zu entscheiden. Die Delegierten dürfen die Nutzung des Videobeweises in
allen Situationen empfehlen. ..."
Herrlich schwammig formuliert. Der Deligierte darf es zwar nicht anfordern, aber empfehlen. Es gibr sicher nicht allzuviele SR Paare die sich der "Empfehlung" des Deligierten widersetzen.