buster
wenn nur 24 std. pause vorgeschrieben sind, wäre ja selbst der 08.02 möglich.
der thw wird da auf befindlichkeiten seines gegners keine rücksicht nehmen-
wobei dies andersherum genauso wäre...
wenns 48 std. sind, müsste der thw zu dem termin dann eben den 07.02. schaffen...
Ich denke, da der THW eine Terminverlegung haben will (muß) braucht er die Zustimmung des Gegners und muß daher besonders auch auf die Befindlichkeiten des Gegners Rücksicht nehmen.
Das gehört bei Terminverlegungen (besonders außerhalb vom Rahmenspielplan) ohnehin zum guten Ton, daß diese miteinander abgestimmt werden.