Und so hat Maik Machulla im anschließenden Interview in aller Ruhe und Sachlichkeit die meiner Meinung nach einzig richtige Antwort gegeben: „Schiedsrichter und Kampfgericht können (und dürfen) nur das bewerten, was sie auch gesehen haben!“ und das haben sie nach Absprache wohl auch getan.
Ich finde diese Aussage komplett richtig, stelle sie aber als Beispiel der Doppelmoral in den Raum. Denn in diesem, für Flensburg positiven Fall, kommt die Aussage, dass nur etwas beurteilt werden kann, was auch wahrgenommen wird. Wie oft haben die Trainer (auch Machulla) kein Verständnis für das beurteilte, da sie es komplett anders gesehen haben (natürlich dann, wenn es zu ihren Ungunsten ist, was ja hier das Gegenteil gewesen ist)?