" in stuttgart ist ein beteiligter von den neulichen krawallen"
wo bitte blieb denn jetzt unerwähnt, dass es nicht die krawalle waren ?
und bei festgestelltem "schweren landfriedensbruch" ist die strafe im vorgegebenen rahmen,
auch wenn natürlich die möglichkeit gewesen wäre, 2 jahre auf bewährung auszusprechen...
der muss ja jetzt nicht auch gleich in den knast- nächste instanz evtl.2 jahre auf bewährung-
aber die abschreckende wirkung ist auf jeden fall da...
Nun wenn Du einen Absatz drüber vom "Versammlungsrecht" sprichst und dann von "Krawallen" könnte der unbedarfte Leser ( nicht jemand kluges wie Du natürlich ) auf die Idee kommen es habe sich um Krawalle anlässlich einer Versammlung gehandelt. Die kommen ja häufiger auch vor.