Frage: Disqualifikation bei Foul mit Verletzungsfolge?

  • Servus,

    beim Eishockey gibt es wohl so eine Regel, bei uns nicht (m.M.n. könnte man sowas evtl. im Kommentar zu 8:5 sehen).

    Gibt es irgendwo eine (offizielle) Anweisung in der Art „Rot bei rot“, daß also die Rote Karte zu zeigen ist, wenn beim gefoulten Spieler Blut fließt?

    Situation:
    Abwehrspieler Blau trifft Angreifer Schwarz im Gesicht. Schwarz geht zu Boden, der Feld-SR zeigt sofort 2-Minuten. Nach einigen Sekunden blutet Schwarz heftig aus der Nase …

    Könnte man da „nachstrafen“? Wenn das der andere SR machte, könnte das doch nach 17:6 regelgerecht sein, oder?

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  • "Nachstrafen" - ein lustiger Gedanke. Ich denke 17:6 gilt bei "gleichzeitiger" Ahndung der Regelwidrigkeit.

    Im übrigen halte ich "Nasenbluten" als Indikator für die Rote Karte für falsch. Bei manchen Leuten fängt die Nase nach heftigem Niesen zu bluten an, andere Nasen bluten noch nicht einmal nach mehrfachen Kopftreffer.

    "Rot bei Rot": auch beim Kratzer am Arm? Wenn ja, ab vieviel Blut?

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Wo willst Du da die Grenze setzen? Dazu müssten die Schiris eine irgendwie geartete Ausbildung zur korrekten Diagnose von Verletzungen haben. Da irgendwas zu konstruieren, würde glaube ich nicht praktikabel sein und die Schiris überfordern.

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Na ja, in dem Fall war die Blutung schon so arg, daß ich die ungeschnitten nicht auf YT hochladen werde.

    Und zum Foul selber:
    Aus der Kameraposition betrachtet, war das m.M.n. eine klare Disqualifikation, evtl. sogar mit Bericht. Beiden SRn war allerdings die Sicht verdeckt – aber darum soll's ja nicht gehen.


    „"Nasenbluten" als Indikator für die Rote Karte“
    Ich denke, daß ich sowas mal auf 'ner Schulung gehört hab. Deswegen ist die Hauptfrage: Kennt da jemand eine entsprechende Anweisung?

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    Einmal editiert, zuletzt von rrbth (12. Februar 2019 um 12:20)

  • Einem Schiedsrichter war mit Sicherheit nicht die Sicht verdeckt und aus meiner Sicht war es - auch nach Betrachtung des Videos - keine Disqualifikation, schon gar nicht eine klare oder mit Bericht.
    Ich kann dem Abwehrspieler hier keine Absicht unterstellen oder wegen seiner Aktion kritisieren - das ist einfach alles total dumm gelaufen.

    Solche Situationen gibt es jedes Wochenende 1000x in Deutschland - nur eben nicht mit so unglücklichem Ausgang. 2 Minuten ist OK, mehr wäre über's Ziel hinaus geschossen.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Offizielle Anweisung gibts nicht, aber bei der Beurteilung solcher Situationen sind immer "Wucht und Wirkung" zu berücksichtigen.
    In der Szene wäre Rot die richtige Entscheidung gewesen, er erwischt ihn mit voller Wucht, der Spieler bleibt liegen und muss behandelt werden. Auf Absicht kommt es nie an, gesundheitsgefährdend ist gesundheitsgefährdend,mit oder ohne Absicht.
    Nicht gut gelöst von den SR, besser erstmal TO geben, Betreuer aufs Feld zur Behandlung rufen und dann zusammenkommen und gemeinsam eine Entscheidung treffen.

    Eine 100%ige Wahrheit gibt es ebensowenig wie 100%igen Alkohol. (S.Freud)

  • Mit Absicht. Das würde ich jetzt nicht sagen. Bin absolut bei Dir, dass die Schiris das nicht gut gelöst haben. Keine Beratung, keine Absprache.
    Ich kann hier von zwei Minuten bis rot beides geben. Blau niemals.

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    Grüße aus der Barbarossastadt

  • In der Szene wäre Rot die richtige Entscheidung gewesen, er erwischt ihn mit voller Wucht, der Spieler bleibt liegen und muss behandelt werden. Auf Absicht kommt es nie an, gesundheitsgefährdend ist gesundheitsgefährdend,mit oder ohne Absicht.

    Moment, es ist ein sehr großer Unterscied, ob Absicht dahinter steckt oder nicht. Den dass wirkt sich auf das Strafmaß aus. Wenn du das mit Absicht machst, siehst du die Blaue Karte (Regel 8:6 b)).

    Zu diesen Fall. Bei sowas sollte immer erstmal beratschlagt werden, wie man das ahnden will, selbst wenn es nur eine Hinausstellung wird. Du hast aber recht, wenn der Tor-SR jetzt eine Disqualifikation ausspricht, gilt diese, da sie gemäß 17:6 die schwerwiegende Strafe bei der Regelwidrigkeit ist (sie muss übrigens nicht gleichzeitig gegeben werden, sie muss aber für die selbe Regelwidrigkeit gelten und bevor das Spiel wieder angepfiffen wird).

    Und ja, es gibt eine Einstufung der Bestrafung:

    • Regelwidrigkeiten, deren Aktionen überwiegend oder ausschließlich gegen den Körper des Gegenspieler gerichtet sind --> Progression (Regel 8:3)
    • Regelwidrigkeiten, bei denen der fehlbare Spieler die Gefährdung seines Gegenspielers in Kauf nimmt --> Mindestens Hinausstellung (Regel 8:4)
    • Regelwidrigkeiten, mit dem der Gegenspieler gesundheitsgefährdend angegriffen wird --> sofort Disqualifikation (Regel 8:5)
    • Regelwidrigkeiten, die durch eine besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktion begangen wurde --> sofort Disqualifikation + Bericht (Regel 8:6)
  • Für eine Bestrafung ist Absicht unerheblich, das gilt für Gelb, 2 Minuten und Rot. Nur darauf bezieht sich meine Aussage. Absicht ist etwas subjektives, das kann ich nicht aus dem Kopf des Spielers herauslesen, da muss ich aus dem Geschehen heraus beurteilen. Hier definitiv keine Absicht, Blick nur auf den Ball und nicht nach vorn geguckt, also keine Absicht.

    Für die Tätlichkeiten nach 8:6, für die es noch die Blaue Karte obendrauf gibt, hat man früher Ausschluss gegeben.

    Eine 100%ige Wahrheit gibt es ebensowenig wie 100%igen Alkohol. (S.Freud)

  • Na ja, „Tätlichkeiten“ wären 8:6b, aber auch für „besonders rücksichtslose oder besonders gefährliche Vergehen“ (8:6a) kann man Blau geben.

    Hier ist es vor allem der durchgestreckte Arm, der die Aktion besonders gefährlich macht. Zum Glück ist aber außer dem Nasenbluten nix weiter passiert; der Spieler wurde gegen Spielende auch wieder eingesetzt …

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  • Was ist Vorsatz?


    Vorsatz ist der Wille zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale. Wird unterschieden in dolus directus 1, dolus directus 2 und dolus eventualis. Dolus Directus 1 zielt auf das absichtliche Herbeiführen einer Verletzung, Dolus Directus 2 beinhaltet das sichere Wissen um den Verletzungseintritt und dolus eventualis beinhaltet das billigende Inkaufnehmen einer Verletzung, ohne diese zu beabsichtigen oder im sicheren Wissen des Verletzungseintritts zu handeln. Dolus directus 1 und dolus directus 2 sind mit einer blauen Karte zu belegen, dolus eventualis nur mit Rot.
    Und trotzdem kann ich nur aus der Situation heraus entscheiden, welcher Vorsatzform vorliegt, weil ich nicht in den Kopf des Spielers hineingucken kann.

    Eine 100%ige Wahrheit gibt es ebensowenig wie 100%igen Alkohol. (S.Freud)

  • Na ja, letztendlich müssen wir alle immer und überall bei uns und bei anderen mit dem „billigende[n] Inkaufnehmen einer Verletzung“ leben. Das ist im Handball natürlich nicht anders.

    8:6 spricht u.a. von einer „besonders gefährlichen Aktion“. Für Beurteilung der besonderen Gefahr einer Aktion können auch die Folgen der Aktion herangezogen werden. Das würde für SR bedeuten, u.U. mit der Strafentscheidung etwas zu warten – normalerweise wird es ja TimeOut geben – und evtl. Verletzungen in die Entscheidung mit einzubeziehen.

    (Wobei hier im konkreten Fall Blau zumindest sehr hart wäre, und ich im Spiel wohl nie auf Blau entschieden hätte.)

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