Wenn es um Entschädigung gehen soll, müsste erstmal ein Schaden festgestellt werden. Das würde bedeuten, dass andere Vereine die Lizenzvergabe an ihre Konkurrenten anzweifeln dürfen und evtl. Recht bekämen. Zum einen hielte ich das für fatal, hier ein Exempel zu statuieren (Nächstes Jahr klagt dann der Absteiger-Verein X, dass Y die Lizenz nicht verdient gehabt hätte?), weil das den Vereinen Tür und Tor öffnete, auf juristischem Wege sportliche Ergebnisse anderer anzuzweifeln; zum anderen: Was erhofft sich der BHC denn? Selbst wenn man (wider Erwarten) zu dem Schluss kommt, dass der HSVH keine Lizenz hätte bekommen dürfen (auf welcher Grundlage auch immer man zu diesem Quatsch kommen sollte), dann wäre es doch absurd, nur den BHC zu "entschädigen". Mit der Lizenzvergabe an den HSV wurde der BHC nicht explizit benachteiligt, sondern dann würde allen Mannschaften ein Schaden zugefügt worden sein. Man könnte dann auf die Idee kommen, die Spiele gegen den HSVH nicht zu werten, aber einen Startplatz nur zugunsten einer Mannschaft wäre auch dann absurd. Danach hättest du mit Balingen den nächsten an der Stange, der auf die Idee kommen könnte, juristisch vorzugehen.
Soweit ich weiß, sind Schiedsgerichtsurteile bindend und endgültig, so dass der HSVH jedenfalls nächste Saison in der HBL auflaufen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit dem angezettelten Verfahren etwas rumkommt. Ich finde es unverschämt, was der BHC abzieht und es lenkt massiv vom sportlichen Versagen ab.