Regelfrage 319 (Ausführung eines Freiwurfs nach Anpfiff)

  • Servus alle miteinander,

    ich zitiere die Regelfrage nach dem „vorübergehend für den DHB autorisierte[n] Regelfragenkatalog“:

    319. Verwarnung von B6. Beim Anpfiff zum folgenden Freiwurf für A übersieht der Feldschiedsrichter A11, der sich zwischen Freiwurf- und Torraumlinie befindet. A11 erhält den Ball und hat eine klare Torgelegenheit. Der Torschiedsrichter hat die Situation erkannt. Richtige Entscheidung?
    a) Weiterspielen lassen
    b) Wiederholung des Freiwurfs nach Korrektur und Anpfiff
    c) Der Torschiedsrichter entscheidet Freiwurf gegen A.
    d) Der Torschiedsrichter verwarnt A11.
    e) Time-out“

    Lösung:
    319 b (13:7, 15:1,15:5b)“

    Ich zitiere (einschließlich Kommafehler):
    „13:7
    Spieler der werfenden Mannschaft dürfen die Freiwurflinie nicht berühren oder überschreiten, bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat; s. auch die besonderen Beschränkungen nach Regel 2:5.
    Befinden sich Angriffsspieler vor Ausführung des Freiwurfs zwischen Torraum- und Freiwurflinie, müssen die Schiedsrichter dies korrigieren, falls es Einfluss auf das Spiel hat (15:3, 15:6). Der Freiwurf wird dann angepfiffen (15:5b). Dasselbe gilt wenn Spieler der angreifenden Mannschaft diese Zone betreten, bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat und der Wurf nicht angepfiffen worden war (15:7 Abs. 2).
    Berühren oder überschreiten Spieler der angreifenden Mannschaft nach Anpfiff eines Freiwurfs die Freiwurflinie, bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat, ist auf Freiwurf für die abwehrende Mannschaft zu erkennen (15:7 Abs.3, 13:1a).“

    Warum eigentlich nicht der Verweis auf 15:7 Abs.4 ?


    Also,
    ich hätte nach 17:7 (gegensätzliche Auffassung) entschieden.


    Und was ist denn jetzt mit 15:7, Absatz 4?

    Ok, da heißt es (Untersteichung von mir):
    „wenn die Mitspieler nach dem Anpfiff, aber bevor der Ball die Hand verlassen hat, eine unkorrekte Position einnehmen“

    Der Angriffsspieler A11 war also schon vor Ausführung des FWs unkorrekt positioniert, was der Feld-SR übersieht (der also gar nicht hätte anpfeifen dürfen – 13:7, Abs.2). Dann ist alles anders?

    Ist das nicht doch auch „bei einer Wurfausführung“?

    Nach 15:7 gibt es doch zwei unterschiedliche Situationen:

    • FW ohne Anpfiff => Korrektur (bis auf das z.Z. diskutierte Prellen)
      FW mit Anpfiff => Ahndung, also FW für den Gegner

    Ich hätte – nach der ganzen jüngsten Diskussion – gedacht, die Korrektur gebe es bei nicht angepfiffenen Freiwürfen; bei angepfiffenen Freiwürfen werde nicht mehr korrigiert, sondern der Gegner erhalte einen Freiwurf.

    ??

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  • Freiwurf für den Gegner geht nicht, da der Angreifer nach Anpfiff keinen Fehler macht (er stand schon vorher falsch).
    Du kannst die Mannschaft nicht dafür "bestrafen" (Ballverlust), dass der Schiri "falsch" anpfeift.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheiner (25. April 2018 um 12:20)

  • Fangen wir erstmal wieder mit der Grundfrage an: Wann hat wer eine Regelwidrigkeit begangen? Es gab einen Freiwurf für A. Dieser musste gemäß Regel 15:5 b) angepfiffen werden, da ein Spieler von B eine progressive Bestrafung erhalten hat. Nun stellt sich der angreifende Mitspieler A 11 vor der Ausführung des Freiwurfes zwischen Freiwurf- und Torraumlinie bereit und begeht dadurch gemäß Regel 15:3 eine unkorrekte Position, die gemäß Regel 15:6 korrigiert werden muss. Und weil der FSR das nicht erkannt hat und auch nicht korrigiert hat, war die Wurfausführung fehlerhaft. Dies hat der TSR erkannt, daher unterbricht er die Fortsetzung und korrigiert nun gemäß 15:6 und 13:7, Abs. 2 die Position von A 11. Und dann wird der Freiwurf mit Anpfiff wiederholt.

  • Gut, das ist logisch, und das verstehe ich auch.

    Aber müßte dann nicht eher 17:7 greifen?

    (Unterstreichung im Original)
    „17:7
    Wenn […] die beiden Schiedsrichter gegensätzlicher Auffassung [darüber] sind, […] gilt die gemeinsame Entscheidung, die von den Schiedsrichtern nach einer kurzen Absprache erzielt wird.“

    UND:
    Als Regelbezug zur Lösung von 319 wird auch 15:5b genannt. Dieser Satz gehört doch mit zu 15:5b:

    „Pfeift der Schiedsrichter den Wurf trotz falscher Aufstellung der Spieler an, so sind diese Spieler voll aktionsfähig.“


    ???
    (Diesmal noch ein Fragezeichen mehr: )

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  • @ rrbth: Du hast bei 17:7 den entscheidenden Teil weggelassen:

    Da geht es um Uneinigkeit darüber, welche Mannschaft in Ballbesitz kommt.
    Das ist ja hier nicht der Fall.


    Und der Satz aus 15:5 zeigt m.E. noch mal, warum man eben nicht (!) auf Freiwurf für die andere Mannschaft entscheiden darf:
    Weil nach Anpfiff keine Regelwidrigkeit des Spielers vorliegt. Schiedsrichter pfeift an, also darf er den Ball auch (trotz falscher Ausgangsstellung) annehmen und weiterspielen.
    Dass die Schiedsrichter nicht mehr korrigieren dürfen, steht da nicht, obwohl ich dir Recht gebe, dass das nicht ideal formuliert ist.

  • Außerdem dürfte 15:5 b) deshalb genannt werden, da sie ja hier vorschreiben, dass zur Fortsetzung eines Einwurfs, Abwurfs oder Freiwurfs angepfiffen werden muss, wenn in diesen Fall:
    - Es eine Ermahnung oder Verwarnung (hier letzteres) gab und / oder
    - die Spielerpositionen korrigiert werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von Funkruf (25. April 2018 um 13:00)