Lizenzierung des HCL und die jetzigen Folgen für die Liga

    • Offizieller Beitrag

    Lothar Frohwein
    Gibt es ausser der Absichtserklärung zur Einsetzung einer Lizenzierungskommission dazu schon mehr Fakten?
    z.B.Wieviele und wer da vorgesehen ist und ab wann die Kommission arbeitsfähig sein soll?
    Ich sehe es nämlich auch so dass durch so eine spezialisiertere Kommission hoffentlich solche Fehler wie jetzt gehabt vermieden werden könnten.

    Das ist beschlossene Sache und gilt ab sofort, also für die nächste Lizenzierungsoeriode.
    Die Lizenzierungskommission besteht aus drei Leuten. Christoph Wendt von der HBF und zwei Anwälten.

  • Da Herrenberg nun klagen wird, wird die HBF dieser Klage stattgeben müssen, denn mit Balingen wurde bereits ein Präzedenzfall geschaffen.

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)

  • Da Herrenberg nun klagen wird, wird die HBF dieser Klage stattgeben müssen, denn mit Balingen wurde bereits ein Präzedenzfall geschaffen.

    Im Zweifel ne Einstweilige Verfügung holen....

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • HBF ist nicht HBL - mal abwarten.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Alle reden jetzt über diese 600.000 Euro, keiner darüber, was mit diesem Geld passieren wird. Vom Zwang, damit Schulden zu tilgen, ist offenabr nicht mehr die Rede. Doch was mich am meisten stört: Wie ist es möglich, dass ein Club die Lizenz erhält, der fast die gesamte Saison mit den Gehältern der Spielerinnen im Rückstand war und es gegenwärtig immer noch ist. Warum hat das Schiedsgericht die Nachzahlung der Gehälter nicht zu einer terminierten Bedingung für den Lizenzerhalt gemacht und nur zu einer (nicht lizenzrelevanten) Auflage? Das mag zwar rechtlich möglich sein, aber moralisch halte ich das für absolut inakzeptabel, um nicht zu sagen: für eine riesengroße Sauerei! Welchen Wert hatten die Rechte der Spielerinnen, ihre Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber für das Schiedsgericht?

  • Ergänzend zu den Fragen von Löwenherz eine persönliche Meinung/Frage :

    Wozu mussten die Vereine beim Lizenzantrag 2017/18 den Nachweis der Lohnabrechnungen aller im Jahr 2016 unter Vertrag stehenden Spielerinnen für Jan.-Dez 2016 abliefern wenn dann Gehaltsrückstände gar keine Auswirkung auf die Gewährung der Lizenz haben?
    Wenn das juristisch jetzt tatsächlich so ist wie der anwaltliche Vertretert des HCL ausgeführt hat ----warum wird das nicht klarer formuliert und gefordert?
    Oder vertritt die HBF und etwa auch das Schiedsgericht vor allem die Interessen der Vereine und deren Manager/Geschäftsführungen und nur untergeordnet der Spielerinnen?

    Was kann man Spielerinnen in solchen Fällen dann raten?

  • Ergänzend zu den Fragen von Löwenherz eine persönliche Meinung/Frage :

    Wozu mussten die Vereine beim Lizenzantrag 2017/18 den Nachweis der Lohnabrechnungen aller im Jahr 2016 unter Vertrag stehenden Spielerinnen für Jan.-Dez 2016 abliefern wenn dann Gehaltsrückstände gar keine Auswirkung auf die Gewährung der Lizenz haben?
    Wenn das juristisch jetzt tatsächlich so ist wie der anwaltliche Vertretert des HCL ausgeführt hat ----warum wird das nicht klarer formuliert und gefordert?
    Oder vertritt die HBF und etwa auch das Schiedsgericht vor allem die Interessen der Vereine und deren Manager/Geschäftsführungen und nur untergeordnet der Spielerinnen?

    Was kann man Spielerinnen in solchen Fällen dann raten?

    Letztlich sind die Spielerinnen Angestellte eines Vereins, bzw. meist einer GmbH und haben genau die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie alle anderen Arbeitnehmerinnen auch. Zusätzlich können Spielerinnen natürlich medienwirksam ihre Arbeitsleistung verweigern, also z.B. nicht zum Training, oder nicht zu einem Spiel antreten, was dann sicher den Druck auf den Verein erhöht...

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  • Letztlich sind die Spielerinnen Angestellte eines Vereins, bzw. meist einer GmbH und haben genau die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie alle anderen Arbeitnehmerinnen auch. Zusätzlich können Spielerinnen natürlich medienwirksam ihre Arbeitsleistung verweigern, also z.B. nicht zum Training, oder nicht zu einem Spiel antreten, was dann sicher den Druck auf den Verein erhöht...


    Das hätte aber arbeitsrechtliche Konsequenzen. Mit Interna, keine Gehaltszahlungen, wirft wiederum ein schlechtes Bild auf die Spielerinnen. Da macht ein nachfolgender Verein sich schon seine Gedanken bevor er unterschreibt.

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)


  • Das hätte aber arbeitsrechtliche Konsequenzen.


    Theoretisch ja, wenn Sie unverhältnismäßig ist...aber wenn das eine ganze Mannschaft macht, weil sie ihren Lohn nicht erhalten, ist die Konsequenz wohl eher gering, der Druck auf den Verein aber sehr hoch...s

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    Einmal editiert, zuletzt von oko (9. Juli 2017 um 10:20)

  • Theoretisch ja...aber wenn das eine ganze Mannschaft macht, weil sie ihren Lohn nicht erhalten, ist die Konsequenz wohl eher gering, der Druck auf den Verein aber sehr hoch...


    Ist doch so, dass die Leistungsträgerinnen noch eine Abschlagszahlung erhalten, die Wasserträgerinnen wiederum nicht

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  • Ist doch so, dass die Leistungsträgerinnen noch eine Abschlagszahlung erhalten, die Wasserträgerinnen wiederum nicht

    Tatsache ist, dass im Arbeitsrecht das "Zurückbehaltungsrecht" für einen Arbeitnehmer ein legitimes Mittel und somit "nicht anzutreten" eine arbeitsrechtlich legitime Maßnahme ist...hier in diesem Fall eine sehr öffentlichkeitswirksame dazu!

    Möglichkeiten eines Arbeitnehmers:
    Den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist zur Zahlung setzen!
    Den Arbeitgeber abmahnen!
    Die Arbeitsleistung verweigern!
    Zinsen verlangen!
    Schadensersatz verlangen!
    Eine Klage auf Zahlung erheben!
    Arbeitslosengeld beantragen!
    Fristlos kündigen und Schadensersatz fordern!

    Aber jetzt erst mal abwarten wie sich das Ganze in Leipzig entwickelt...

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    Einmal editiert, zuletzt von oko (9. Juli 2017 um 10:22)

  • Da Herrenberg nun klagen wird, wird die HBF dieser Klage stattgeben müssen, denn mit Balingen wurde bereits ein Präzedenzfall geschaffen.

    Die Klage ist doch sowieso vor einem Zivilgericht, da hat die HBF nichts zu melden...

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  • So wie es aussieht geht der HCL mit einem Schuldenberg, nicht gezahlte Gehälter aus der letzten Saison, in die neue Saison. Die Zahlungen sind ja bis zum 14.7. nicht zwingend.
    Kommt da im laufe der Saison der Gau?

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  • in Sachen Lizenzerteilung geht es nur um den Nachweis von 600.000 Euro auf einem HCL-Konto

    sLOVEnija

  • Die Lizenzierungskommission besteht aus drei Leuten. Christoph Wendt von der HBF und zwei Anwälten.


    Diese Kommission ist für mich purer Aktionismus und wird nix bewirken, so lange nicht die Kriterien für die Lizenzerteilung geändert werden.

    Oberstes Kriterium sollte sein: Zum Stichtag (Einreichung der Unterlagen) sind alle Gehälter bezahlt, sonst gibt keine Lizenz - ohne Wenn und Aber!
    Weiterhin sollte eine Schukdenobergrenze festgelegt werden (z. B. in Form eines Prozentsatzes vom Budget), gegliedert nach kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten. Auch dabei sollte es keine Ausnahmen geben. Erst danach sollten die anderen Kriterien kommen.

    Meines Wissens hat In Frakreich die Liga die Möglichkeit, einem Verein den Ankauf von Spielerinnen zu verbieten, wenn bestimmte finanzielle Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Das sollte auch die HBF einführen. Es ist natürlich auch kein Allheilmittel, könnte aber mit dazu beitragen, Situationen zu vermeiden, wie wir sie beim HCL nun haben.

  • Löwenherz
    So sinnvoll deine Vorschläge auch sind,ich erwarte keine Mehrheit in der HBF dafür.
    Da würden wohl noch einige andere Vereine insbesondere bezüglich der Verschuldung ihr Veto einlegen.

    Dass es beim HCL insgesamt so zum Himmel stinkt hängt mMn vor allem mit der Haltung und dem Agieren der dort verantwortlichen Personen zusammen.Und es ist eben in der HBF viel zu lange darüber hinweggesehen worden.
    Wer scheinbar Erfolg hat steht offenbar zu lange ausserhalb der geltenden auch moralischen Kriterien.

  • Diese Kommission ist für mich purer Aktionismus und wird nix bewirken, so lange nicht die Kriterien für die Lizenzerteilung geändert werden.


    Das sehe ich ebenfalls so, zumal es die Vereine, die redlich arbeiten, es aber nicht so dicke haben, in Schwierigkeiten.
    Denn diese Vereine haben einen Monat weniger Zeit um ihren Etat zuerstellen.

    Zumindest die Kriterien, Bezahlung der Gehälter der Spielerinnen aus der letzten Saison muss nachgewiesen werden, und die Gehaltszahlungen der folgenden Saison müssen gesichert sein.
    Inklusive der Lohnnebenkosten, BG und anderen Versicherungen..

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  • in Sachen Lizenzerteilung geht es nur um den Nachweis von 600.000 Euro auf einem HCL-Konto


    Und wer garantiert, dass die Kohle dann nicht gleich wieder zurückgebucht wird?

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