Lizenzierung des HCL und die jetzigen Folgen für die Liga

  • Schön von dir zu hören

    aber dann waren die Leipziger Juristen doch nicht so fleißig, wenn sie soooo lange brauchen

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • @ Hereticus


    Stimmt nicht, da Union Halle-Neustadt auch noch nie drittklassig war (bzw. das Juniorteam war es mal eine Zeit lang...)...aber ist nur Statistik...und nicht verwechseln mit Union Halle/Westf.!

    Keine Bange, eine Verwechselung von Halle-Neustadt und Halle in Westfalen passiert mir relativ selten. Ich verwechsle auch Halle und Halle-Neustadt nicht, darum weiß ich auch, daß der Vorläufer der Wild Cats die BSG Union Ha-Neu war und nicht Halloren Halle. Und diese BSG Union Halle-Neustadt ist erst 1987 aus der Bezirksliga (der dritten Liga) in die DDR-Liga aufgestiegen. Dagegen spielte der ursprüngliche Vorläufer von Sachsen Zwickau (die BSG Aktivist Karl Marx) in der Saison 1963/64 letztmalig in der Bezirksliga, die aber damals noch die zweithöchste Klasse war. Seitdem und nach Überführung in die BSG Sachsenring 1969 spielte Zwickau immer in der Oberliga oder Liga bzw der BSV Sachsen später immer in Bundesliga oder 2.Liga. Wenn ich "noch nie" schreibe, dann meine ich auch "noch" nie, und nicht "seit der Wiedervereinigung". Du kannst sowas übrigens auf meiner kleinen Webseite zum DDR-Handball ganz bequem nachschlagen.

    Zitat von Alter Sack

    Hereticus TSV Erfurt ist meiner Meinung nach eine Nachwendebezeichnung. Vor 89 hiessen die Umformtechnik Erfurt. Also zumindest in der Saison 89/90

    Stimmt. Ich nenen sie auch liebevoll "BSG Ute" und habe gerade einen schönen Wimpel der BSG auf ebay, falls jemand Interesse hat. Aber die Auflistung der Namen stammte von Anton, der sich aber auf die ganze Wendezeit (89-91) bezog und während dieser war die Handballsektion der BSG UT dem TSV beigetreten, das war also nicht ganz so falsch.

  • Schön von dir zu hören

    aber dann waren die Leipziger Juristen doch nicht so fleißig, wenn sie soooo lange brauchen

    Ich mußte am Wochenende erst einmal in der Pfalz den Junggesellenabschied vom Michael Baus retten. :D

    Nein, das ist der normale Lauf der Dinge. In einem mir bekannten Fall war das so:

    • Antrag durch die Gesellschaft an das Insolvenzgericht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 09.11.2016
      Amtsgericht gibt ein Gutachten an einen Rechtsanwalt in Auftrag um festzustellen, ob genug Masse vorhanden ist, um das Insolvenzverfaren zu eröffnen: 23.01.2017
      Rechtsanwalt fertigt das Gutachten: 08.05.2017
      Gericht beschließt, das Verfahren mangels Masse nicht zu eröffnen: 08.06.2017
      Veröffentlichung auf Insolvenzbekanntmachungen.de: 09.06.2017

    Das ist jetzt nur ein Beispiel. Bei dringlichen Angelegenheiten geht es auch schneller - wenn z.B. noch Arbeitnehmer und ein Geschäftsbetrieb vorhanden sind.

  • In solchen Fällen wird dann erst einmal ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet, der vorläufige Insolvenzverwalter ist dann gleichzeitig auch der Gutachter


    Und dieses Insolvenzverfahren kann auf Antrag in Eigenverantwortung durch geführt werden. Somit schließt sich wieder Kreis. Der Fisch stinkt weiterhin .....

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)

  • Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 1342/17

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HC Leipzig Bundesliga GmbH, Am Sportforum 2, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16392
    vertreten durch den Geschäftsführer Kay-Sven Hähner

    wird heute, am 19.07.2017 um 13.00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse

    angeordnet:

    1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Alexander Jacobi, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).

    2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

    3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen.

    ...

  • 3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen.


    Dieser Punkt könnte Rödertal und anderen Vereinen noch übel aufstoßen.

    Die Vereine haben Spielerinnen -Masse- vom HCL übernommen, obwohl es absehbar war, dass sich eine Insolvenz abzeichnet.

    In der freien Wirtschaft ist es so, dass wenn ein Lieferant über einen gewissen Zeitraum, von seinem Gläubiger immer erst nach der 3. Mahnung das Geld erhalten hat, oder nur noch Lieferung gegen Vorkasse geleistet hat, diese ganzen Rechnungsbeträge -Masse- vom Inso-Verwalter zurück gefordert werden können. Obwohl der Lieferant seiner Lieferungsverpflichtungen nach gekommen ist.

    An allem ist zu zweifeln. (Karl Marx- Philosoph)

  • nun übertreibst du aber...andere Vereine haben die ehemaligen Spielerinnen erst unter Vertrag nehmen können,nachdem der Arbeitsvertrag mit dem HCL aufgelöst war..sei es seitens des HCL um Gehalt zu sparen oder fristlos durch die Spielerin, weil sie mehrere Monate kein Geld bekommen hat und somit eine fristlose Kündigung lt.Arbeitsrecht möglich... war... :verbot:

  • aus der aktuellen HCL-PM: HCL: Entgegen verbindlicher Zusagen wurde jedoch ein kleinerer Teil an zugesagten Geldern buchstäblich in letzter Sekunde nicht gezahlt. Die Frist zum Nachweis aller notwendigen Gelder lief am 14.07.2017, 23.59 Uhr ab. Mangels abschließenden Nachweises aller vorhandenen Gelder konnte die Lizenz für die Bundesliga nicht erteilt werden.
    KSH bleibt erst mal Manager

    sLOVEnija

  • Zum Thema Wechsel von Spielerinnen des HCL zu anderen Vereinen
    stimme ich Netter vollkommen zu. Die Spielerinnen haben monatelang
    kein Geld gesehen und konnten daher problemlos das bestehende Arbeitsverhältnis
    mit dem HCL beenden.

    zur HCL PM: "Es wurde lediglich ein kleiner Teil an zugesagten Geldern in letzter Sekunde nicht
    überwiesen." Diese Meldung macht sprachlos und zeigt, dass dieser Verein mit Gewalt nichts aus Fehlern
    lernen möchte. Wenn die alten Verantwortlichen am Ruder bleiben, muss man ja fast hoffen, dass der
    HCL möglichts längerfristig nicht mehr in die Nähe der Bundesliga kommt.

  • Das ist ja dann noch "schlechter" gleaufen, weil das Geld jetzt für die Zukunft weg ist und die Schulden daraus bedient werden, sprich es steht dem HCL für die kommenden Aufgaben im Spielbetrieb nicht zur Verfügung. Wäre nichts gezahlt worden, könnten jetzt die Investoren entscheiden, ob man in die HCL-Zukunft investiert, wobei wenn KSH weiter Manager bleibt ?( . . . ich hoffe nur zuständig für die GmbH.

    Das Gute an der ganzen Sache ist, dass nun hoffentlich die Spielerinnen daraus einen Teil der offenen Gehälter erhalten . . . in ein paar Monaten.

    Diejenigen, die zu klug sind, um sich in der Politik zu engagieren, werden dadurch bestraft, dass sie von Leuten regiert werden, die dümmer sind als sie selbst. (Platon)

    • Offizieller Beitrag

    KSH bleibt nicht Manager sondern Geschäftsführer. Manager ist ein Begriff, der wild gewählt und belegt werden kann. Geschäftsführer ist klar definiert, als solcher ist er im Handelsregister eingetragen.

    In einer Insolvenz ist das absolut normal, dass der alte Geschäftsführer erst einmal bleibt. Er darf nur nichts mehr entscheiden und nur auf Anweisung vom Insolvenzverwalter handeln. Und das ist auch sinnvoll, denn der Insolvenzverwalter braucht den Geschäftsführer um rauszubekommen, welches Vermögen und Forderungen da sind und noch wichtiger, welche Forderungen vielleicht noch aufgebaut werden können.

    Je kleiner ein Unternehmen, desto mehr Wissen und Know-how steckt nicht in einer Festplatte oder einem Aktenschrank sondern im Kopf des Geschäftsführers und/oder Führungskräfte. Und dafür braucht der Insolvenzverwalter unbedingt KSH. Solange bleibt er Geschäftsführer und handelt nur auf dessen Erlaubnis/Anweisung.

  • Gedankenspiel

    Wenn ich die PM der Kanzlei Stapper (vorläufige Insolvenzverwaltung) richtig verstehe, liegt das Spielrecht für die wegen Lizenzverweigerung abgestiegene Mannschaft in der 3.Liga bei der GmbH und nicht beim Verein.
    Geht die GmbH komplett pleite und geht wegen Nichtsanierbarkeit in Liquidation ist auch das Spielrecht verloren?
    Wo darf dann der HCL2 (jetziges Juniorteam) spielen.? Darf diese Mannschaft,die unter Oberhoheit des Vereins stand, dann zurück in die dritte Liga oder bleibt es auch dann noch beim Zwangsabstieg? Und der Weg zurück in die Bundesliga wird nochmals länger ?

    Ganz so problemlos wie die PM des HCL (unterzeichnet von Herrn Hennig )zum gesicherten Spielbetrieb für die Nachwuchsmannschaften(einschliesslich HCL2?) die Situation darstellt scheint mir die Sache nicht.
    Oder hab ich da einen Denkfehler drin?

  • HCL II ist Absteiger in die Oberliga. GmbH und Verein sind im Bezug auf die Ligazugehörigkeit nicht zu trennen, so lange der Verein Gesellschafter der GmbH ist, was bei jeder SpB GmbH der Fall sein sollte. Falls die Mannschaft nicht in der MDOL antritt oder nicht mehr zugelassen wird (wg des Zeitpunkts) wird die III. Mannschaft in der Sachsenliga die neue Zweite.


  • Wenn ich die PM der Kanzlei Stapper (vorläufige Insolvenzverwaltung) richtig verstehe, liegt das Spielrecht für die wegen Lizenzverweigerung abgestiegene Mannschaft in der 3.Liga bei der GmbH und nicht beim Verein.
    Geht die GmbH komplett pleite und geht wegen Nichtsanierbarkeit in Liquidation ist auch das Spielrecht verloren?
    Wo darf dann der HCL2 (jetziges Juniorteam) spielen.? Darf diese Mannschaft,die unter Oberhoheit des Vereins stand, dann zurück in die dritte Liga oder bleibt es auch dann noch beim Zwangsabstieg? Und der Weg zurück in die Bundesliga wird nochmals länger ?

    Ganz so problemlos wie die PM des HCL (unterzeichnet von Herrn Hennig )zum gesicherten Spielbetrieb für die Nachwuchsmannschaften(einschliesslich HCL2?) die Situation darstellt scheint mir die Sache nicht.
    Oder hab ich da einen Denkfehler drin?


    Die Kanzlei ist wohl noch nicht so ganz im Thema drin. In den Statuten der 3. Liga steht klar formuliert, dass das Spielrecht ausschließlich an einen Verein erteilt werden kann. Es ist also ausgeschlossen, dass die GmbH das Spielrecht hat. (Außer der DHB hält sich nicht an seine eigenen Statuten.)

  • sehr interessant,die unterschiedlichen Meinungen wo denn nun das Spielrecht für die abgestiegene Mannschaft in der 3.Liga liegt

    Kanzlei des Insoverwalters:
    Spielrecht liegt bei der GmbH und ist nicht übertragbar---also muss die GmbH gerettet werden (und damit auch der Job des Geschäftsführers für .... ? )

    Statuten der 3.Liga :
    Spielrecht kann nur bei einem Verein liegen( Siehe Beitrag von Benson),---hat der Verein das Spielrecht überhaupt beantragt?

    Beitrag von Hereticus:
    GmbH und Verein sind in bezug auf die Ligazugehörigkeit nicht zu trennen.---wäre warscheinlich die unproblematischste Regelung,unabhängig davon wer das Spielrecht wirklich hat.

    wird spannend wie es damit weitwergeht.

    Ausserdem wird es ganz langsam Zeit dass der HCL seine Mannschaftsaufstellung mal gucken lässt.Die Weggänge sind ja bereits benannt
    Einzige Ausnahme :Nele Kurzke


  • Einzige Ausnahme :Nele Kurzke


    Die Hummels wurden zwar nicht offiziell als Neuzugänge bekanntgegeben, wären aber zum HCL zurückgekehrt - sie sind also auch noch zu haben.

    sLOVEnija