(25 ng/ml sind ausreichend, um bei einer Verkehrskontrolle die Fahrerlaubnis zu verlieren.)
Ja, wobei aber bei solchen Mengen, nicht davon ausgegangen wird, dass man quasi unter Strom gefahren ist. Da findest Du dann in den Begründungen zu den Urteilen:
Sie ("die Restwerte") waren durch einen mehrere Tage zurückliegenden Konsum bedingt. Die Behörde entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis. Bereits die einmalige Einnahme einer harten Droge, so das VG, begründe die Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz. Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit des Amphetamins gelte dies selbst dann, wenn der Betreffende zur Zeit der Kontrolle gar nicht mehr unter dem Einfluss der Droge gefahren sei. Also auch, wenn sich die Droge dann schon weitgehend abgebaut habe.
Sollte der Wert von Niko also tatsächlich in diesen Größenordnungen liegen, macht die Einnahme aus Dopingsicht - sprich Leistungssteigerung zum Spiel - ein paar Tage vorher überhaupt keinen Sinn.
Ich hoffe und denke mal, dass da vom Verein, dem Anwalt und Niko eine entsprechendes Verteidigung aufgebaut wird und wir alle dann auch zu gegebener Zeit etwas hören werden. Dass der Verein jetzt nicht mit Aussagen vorprescht, wird der Anwalt schon zu Recht initiiert haben.