Punktabzug für Fürstenfeldbruck - Treppenwitz der Bürokratie

  • Sicher hat der FFB hier Fehler gemacht..aber mit sportlicher Gerechtigkeit hat diese Entscheidung nichts zu tun..denn der Spieler wäre ja unstreitig grundsätzlich für den FFB spielberechtigt gewesen, wenn die Formalien eingehalten worden wären...dies zeigt sich schon dadurch, dass der Spieler jetzt weiter für den FFB aktiv ist

    so wird das gesamte Ergebnis dieser Saison verfälscht und sportlich entwertet..daran kann eigentlich auch den anderen Mannschaften, unaabhängig möglicher "Vorteile", nicht gelegen sein

  • Regeln sind da um eingehalten zu werden. So weh es tut, ein für mich gerechtes und nachvollziehbares Urteil.

    Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.

  • Aus Sicht von Bürokraten, die mit sportlichen Interessen nichts am Hut haben, hast Du sicher Recht. Es sind Regeln von ehrenamtlichen Mitarbeitern des ambitioniertesten Vereins in München nicht zu 100 Prozent eingehalten worden und der BHV, der monatelang gebraucht hat um seine Hausarbeiten zu machen und um einzuschreiten, und in Folge der DHB haben dieses Fehlverhalten ohne jedes Fingerspitzengefühl hart bestraft. Gratulation an den Bürokratismus im deutschen Handball und mein Beileid an alle Handballinteressierten in München.

    • Offizieller Beitrag

    Mal losgelöst von diesem Fal (FFB)l:

    Es kann doch nicht angehen, dass im SPORT und hier geht es um SPORT, Formalien in jedem Fall über sportliche Gesichtspunkte gestellt werden!

    Meiner Meinung nach bedarf die Rechtsordnung einer Generalüberholung! In vielen Bereichen ist sie nicht mehr zeitgemäß und schwer praktikabel.

    Z.B. sollte beim einschlägigen § 19 (Spielverlustwertung ohne jeden Ermessensspielraum bei Einsatz z.B. eines nicht spielberechtigten Spielers) unterschieden werden zwischen Fällen, in denen die Spielberechtigung nicht sofort hergestellt werden kann (z.B., weil noch eine andere Spielberechtigung besteht oder die Wechselfrist in der BL abgelaufen ist) und Fällen, in denen sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Spielberechtigung vorliegen, diese allerdings z.B. aufgrund eines Formfehlers nicht erteilt worden ist.

    In der ersten Fallgruppe kann die Rechtsfolge nur Spielverlust sein, wobei auch da (außer bei Vorsatz) eine zeitliche Grenze gelten muss, nach deren Überschreitung keine Umwertungen für die Vergangenheit mehr möglich sind. Einfach aus Gründen der Sicherheit im Spielbetrieb. Die Schwere der Rechtsfolge kann doch nicht ernsthaft von dem Zufall abhängen, wann der Fehler entdeckt wird. Nach dem ersten Spieltag ist der Schaden überschaubar, nach dem letzten eine Katastrohe.

    In der zweiten Fallgruppe sollte der Verein eine Geldstrafe bekommen (man kann auch über einen moderaten Punktabzug diskutieren) und gut ist. Schließlich wird der Wettbewerb nicht verzerrt, es wird niemand benachteiligt.

    Würden diese Fälle so behandelt, gäbe es eine Parallele zu dem Einsatz eines Spielers, der nicht auf dem Bogen steht und der (sofern noch Platz auf dem Bogen ist) nachgetragen werden kann. Der MV wird bestraft und die Sache ist erledigt.

    Die völlig restiktive Gestaltung des § 19 RO ist nach meiner Auffassung rechtswidrig, da die Norm auch für Fälle leichtester Verstöße keinen Ermessensspielraum eröffnet, wohl aber zu drastischen Auswirkungen führen kann. Es muss Raum fürVerhältnismäßigkeitserwägungen geben!

    Aus spieltechnischer Sicht - nur die Umwertungen betrchtet - sind nämlich folgende Sachverhalte gleichgestellt:

    1.) Ein Verein weiß, dass ein Spieler z.B. in Bulgarien noch eine Spielberechtigung hat, fälscht sogar die Vertragsauflösungsanzeige, beantragt beim zuständigen deutschen Verband die Spielberechtigung und setzt den Spieler ein.

    2.) C-Jugend-Quali. Ein Spieler wechselt zur Qualifikation von A nach B. Ehrenämtler B beantragt die Spielberechtigung für die Folgesaison, übersieht aber, dass im unübersichtlichen Online-System noch ein zusätzlicher Haken für die sofortige Spielberechtigung für die Quali zu setzen ist. Der Spieler wird eingesetzt, die Mannschaft hat das Potenzial, sich für die höchste Spielklasse zu qualifizieren, bleibt dann aber aufgrund der Umwertungen auf Kreisebene hängen. - Das ist im Sommer verbandsrechtlich von einem Bezirkssportgericht des BHV so besätigt worden; leider ist der Verein damals nicht weitergegangen.

    Das kann und darf nicht (ernsthaft) so gewollt sein!

    Beispiel: Wird ein Spieler beim Doping erwischt, gibt es erst dann eine Spielverlustwertung, wenn mindestens auch ein zweiter Spieler, der am entsprechenden Spiel teilgenommen hat, des Dopings in diesem Spiel überführt wird. Ein Gedopter alleine reicht nicht für den Spielverlust, selbst wenn der sich absichtlich über einen langen Zeitraum mit Wissen und Unterstützung des Vereins zugedröhnt hätte, vgl. § 19 (1) g RO.

    Leute! Den eben genannten Fall der C-Jugend-Quali spieltechnisch härter zu sanktionieren als einen bewusst und gewollten Doping"betrug": Das geht gar nicht!!

    Die Aussage: "Regel ist eben Regel!", lasse ich nicht gelten. Das ist mir viel zu einfach!

    Regeln kann (und muss) man einerseits ständig den tatsächlichen Gegebenheiten und der Zeit anpassen (und nicht seit gefühlt 1950 unverändert nach dem Motto: "Dat hävv wi jümmer zau mauket!" ins Jahr 2017 durchschleppen) und andererseits unterliegt auch die Regelgebung durch Verbände rechtstaatlichen Regeln!

    Gerade und erst recht im SPORT muss das so sein! - Es geht hier um SPORT, nicht um Baugenehmigungen für Kernkraftwerke!

    Oh, jetzt habe ich mich ein wenig in Rage geschrieben... - Sorry!

  • Hier wird diskutiert und gestritten wie der DHB entscheiden soll,was die Satzung besagt,was Recht ist.
    Der DHB wird sich wenig um seine eigene Satzung kümmern,er wird entscheiden wie es ihm in den Kram passt.
    Da gab es vor einigen Jahren einen Fall des TV Kirchzell noch in der 2.Liga.Da wurde ein Spieler bei einem Konkurrent eingesetzt,welcher nachweislich noch eine Spielberechtigung bei seinem alten Verein besessen hat,welche nie gekündigt wurde.Der Spieler hatte also eine Spielberechtigung bei zwei Vereinen.
    Wären damals die Punkte für den Verein abgezogen worden wegen nicht spielberechtigtem Einzatz,wäre Kirchzell nicht abgestiegen.
    Das hat der DHB abgeschmettert mit der Begründung da wurde ja nur eine kleine Formalie (Abmeldung) nicht beachtet.
    Habe gegoogelt,aber leider diesen Fall nirgends gefunden.Kann mich aber daran erinnern.

    Der Fall hier?: [quote='Saalefranke','index.php?page=Thread&postID=873561#post873561']
    Habe gegoogelt,aber leider diesen Fall nirgends gefunden.Kann mich aber daran erinnern.

    bg_2007-02_urteil.pdfWas habe ich gesagt,der DHB wird so entscheiden wie es ihm in den Kram passt.
    Vergleicht mal die beiden Urteilsbegründungen!

  • es ist ja nicht nur so, dass w.o. von helge geschrieben ganz verschiedene wertigkeiten von verstössen in einen sack
    geworfen werden und damit ein geringer verstoss bei bedarf genauso wie ein grober verstoss geahndet werden kann,
    die wertigkeit der eigenen verantwortungen durch die verbände wird gleich vom zuständigen gericht mit eingebunden
    um einem möglichen weiteren verfahren erstmal die luft zu nehmen.
    aufgaben von "ehrenamtlichen" in den vereinen und aufgaben von "festangestellten" in den verbänden immer gleich
    zu bewerten, ist schon der anfang vom übel.
    typische funktionärseinstellung die oftmals für erheblichen unmut an der basis sorgt.
    würde man mal falsche entschdeidungen von den funktionären auflisten, hätten wir hier für wochen gesprächsstoff.
    dies fängt u.a. bei der fehlenden "verknüpfung" der letzten 30 sekunden regel (siehe auch dies unsägliche pokalspiel)
    an und hört bei der causa hsv handball (aber vorher auch schon causa gummersbach) auf. entscheidungen die in
    den regularien eigentlich so niemals vorkommen können , werden dann durch ein unabhängiges schiedsgericht
    getroffen, welches -oh wunder- dann nicht angreifbar ist. damit niemand auf die idee von schadensersatz kommt,
    werden gleichzeitig mal andere fakten geschaffen (erhöhung teilnehmer bundesliga), die wohl sicher so in den
    regularien auch nicht zu finden sind. man sieht, wenn es eng wird für die funktionäre, ist halt viel mehr
    möglich und -ganz wichtig- es wird nirgendswo erwähnt, dass die groben fehler durch die funktionäre
    gemacht worden sind.
    seien wir ehrlich- das ist in anderen sportarten auch so...leider...

    interessant wäre es gewesen, wenn zb im falle ffb auch der spieler eine strafe bekommen hätte-
    aber da haben die verbände vorgesorgt- denn dann hätten sie viel mehr angst vor überprüfung auch durch
    die ordentliche gerichtsbarkeit haben müssen (zb arbeitsrecht) und wohl auch damit leben müssen, dass
    einige urteile der verbände längst revidiert worden wären

    es gibt einen grundsatz "gleichheit im unrecht gibt es nicht" - leider spielen die verbände damit ja auch immer-
    das fehler gemacht wurden seitens ffb ist unstrittig und somit werden i.a. der verbandsgerichtsbarkeit natürlich
    die argumente nicht ausgehen, warum grad in diesem fall kein anderes urteil möglich war.

    in der ordentlichen gerichtsbarkeit hat man vor 30-40 jahren selbst einen vereinheitlichten bussgeldkatalog
    für ordnungswidrigkeiten heruasgegeben, gerade damit dies unrecht der sehr unterschiedlichen handhabung von
    gleichen verstössen nicht von der laune des richters/ in abhängig ist.
    solche formalverstösse -wie von ffb- sind sicherlich auch im verbandsrecht in einer solchen kategorie einzuordnen-
    also kein ganz grober verstoss etc. . aber der hintergrund beim bussgeldkatalog ist einfach : dort werden auch ganz konkret
    regularien gefordert, wann ein verstoss überhaupt zu ahnden ist : hast du den lkw nur bis zu 5% überladen, bekommst
    du eine verwarnung, bis 10% kostet es geld und über 10% auch punkte in flense. übertragen auf verbandsrecht :
    hat der verband alle !!! regularien erfüllt -dies ist dann von jedem überprüfbar- gibts keine gnade..
    hat der verband nicht alles erfüllt, kann eine bestrafung abgestuft werden oder ganz wegfallen...

    wie ich vorher ja schon mal anführte, ist für mich die bestrafung ohne begrenzung (von zb.2 spielen oder 14 tagen einspruch etc.)
    sowieso überhaupt nicht nachvollziehbar, vlt. ja sogar im endeffekt nicht rechtskonform.

  • allein weil du denen schon so oft auf die füsse getreten bist...

    wird sie dein vorschlag nicht begeistern...

    und es wird in endlosen verbandsberatungen und fachgruppen das ganze für eine sehr lange
    zeit "totgeredet" um den anschein des "etwas tun" zu erwecken...

    leider......

    aber- wenn man gar nichts macht, kann man auch nichts ändern...

  • Meine Frage nach diesem Urteil ist dann aber auch: Wozu noch Pässe auf Papier, wenn die nichtmal das Papier wert sind auf die alles Gedruckt wird....

    Ahja, es gibt ja verbände bei denen Jeder Pass Geld kostet ....

    Also: Abschaffung der materiellen Pässe, alles auf die online-Passdatenbanken setzen. Ist das der Wunsch?

  • Denke die Absicht dahinter ist einfach einmal en "Exempel" zu statuieren und sich daran zu ergötzen dass man so einen Verein und dessen Fans extrem schädigt..aber absteigen wird FFB nicht, da bin ich sicher...

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage nach diesem Urteil ist dann aber auch: Wozu noch Pässe auf Papier, wenn die nichtmal das Papier wert sind auf die alles Gedruckt wird....

    Ahja, es gibt ja verbände bei denen Jeder Pass Geld kostet ....

    Also: Abschaffung der materiellen Pässe, alles auf die online-Passdatenbanken setzen. Ist das der Wunsch?

    Der Gedanke zwingt sich auf. Der Rechtsprechung konsequent folgend müssten künftig zur Identitätsfeststellung Schüler- bzw. Personalausweis ausreichen.

  • Stimme Lothar auch in allen Punkten zu. Klar haben manche die Vereinsbrille auf und sind froh, dass sie 2 Punkte geschenkt bekommen. Aber wenn jeder mal ehrlich zu sich selbst und zum Sport ist, dann sieht er das ganz genau so wie Lothar!!!!
    .......aber genau aus diesem Grund liebe ich auch die Bürokratie hier so sehr und die Funktionäre :irony:


  • Der Gedanke zwingt sich auf. Der Rechtsprechung konsequent folgend müssten künftig zur Identitätsfeststellung Schüler- bzw. Personalausweis ausreichen.

    Wozu Identitätsfeststellung? Die "Gesichtskontrolle" gibt es doch schon estimmt 20 Jahre nichtmehr.
    Teilnahmeberechtigt für uns SR ist wer anwesend und im Spielbericht eingetragen ist ....
    Die Spielberechtigung soll prüfen wer will...

  • Wurde so in der Lokalpresse geschrieben, gibt aber keine offizielle Bestätigung.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)