Wenn allerdings die HBF in ihren Vertragsregeln festlegt, wer zuerst die Spielerin anmeldet, der darf sie auch unter Vertrag nehmen und in diesem Fall der THC der clevere Verein war, dann ist das eben so!
THC-Fan, du verdrehst hier die Zusammenhänge. Eine solche Regelung gibt es nicht. Eine Vertragsanzeige macht man als Verein, nach dem man das Arbeitsverhältnis mit der Spielerin geschlossen hat. Logischerweise kann eine Spielerin dabei nicht gleichzeitig bei zwei Erstligisten einen Arbeitsvertrag haben. Der THC hat hier Fakten bei der Spielberechtigung geschaffen, weil er von Luzumova wusste, dass sie noch keine Vertragsanzeige für die NSU unterschrieben hatte.
Die arbeitsrechtliche Situation ist eine andere Baustelle und die müssen jetzt Gerichte klären. Aber da ist der THC natürlich fein raus, denn das ist dann ein Prozess zwischen der Spielerin und dem klagenden Verein.