1. BL Frauen - Wechsel und Personalien 2017/2018

  • Wenn allerdings die HBF in ihren Vertragsregeln festlegt, wer zuerst die Spielerin anmeldet, der darf sie auch unter Vertrag nehmen und in diesem Fall der THC der clevere Verein war, dann ist das eben so!


    THC-Fan, du verdrehst hier die Zusammenhänge. Eine solche Regelung gibt es nicht. Eine Vertragsanzeige macht man als Verein, nach dem man das Arbeitsverhältnis mit der Spielerin geschlossen hat. Logischerweise kann eine Spielerin dabei nicht gleichzeitig bei zwei Erstligisten einen Arbeitsvertrag haben. Der THC hat hier Fakten bei der Spielberechtigung geschaffen, weil er von Luzumova wusste, dass sie noch keine Vertragsanzeige für die NSU unterschrieben hatte.

    Die arbeitsrechtliche Situation ist eine andere Baustelle und die müssen jetzt Gerichte klären. Aber da ist der THC natürlich fein raus, denn das ist dann ein Prozess zwischen der Spielerin und dem klagenden Verein.

    Einmal editiert, zuletzt von Benson (21. Mai 2017 um 23:24)

  • Da hier mehrfach in Kommentaren geäußert wurde, dass ich Zusammenhänge verdrehe, gebe ich euch einen Auszug der HBF-Wechselregularien bekannt, den ihr natürlich auch im entsprechenden Text nachlesen könnt:

    Hinsichtlich der Spielberechtigung ist die Sachlage klar, aufgrund der
    zuerst eingegangenen Vertragsanzeige durch den Thüringer HC ist die
    Spielerin nach Paragraph 33 der Spielordnung für diesen spielberechtigt.
    "Werden der Passstelle mehrere Vertragsanzeigen vorgelegt, ist für die
    Erteilung der Spielberechtigung diejenige maßgeblich, die zuerst
    eingegangen ist. Das Datum des Vertrages ist hierbei ohne Belang", heißt
    es im entsprechenden Absatz.

    Das ist das offizielle Statement der HBF zu diesem Fall.
    Und nun könnte ihr weiter behaupten, ich würde hier Zusammenhänge verdrehen.

  • Tageblatt zum BSV: "Als Nachfolgerin (von Maxi Hayn) in der kommenden Saison steht Nachwuchsspielerin Katharina Meier bereit."

    sLOVEnija

  • Es ist tatsächlich so, dass zwischen Spielberechtigung und Arbeitsrecht unterschieden werden muss.
    Im Arbeitsrecht gilt der zuerst abgeschlossene Vertrag, es sei denn es gibt Gründe, dass dieser angefochten werden kann.
    Hierzu hat man jedoch noch nichts vernünftiges gehört. Wenn der mit dem Thüringer HC geschlossene Arbeitsvertrag
    für unrechtmäßig erklärt wird, kann dann ohne gültigen Vertrag noch die Spielberechtigung gelten? Die arbeitsrechtliche Seite
    muss auf jeden Fall mit Frau Luzumova und der NSU geklärt werden. Wenn Sie hier verliert, kann es sehr teuer werden.
    Vielleicht müssen sich doch noch beide Vereine in irgend einer Form einigen, was sicher nicht ganz ohne Geld geht.

  • Das ist arbeitsrechtlich so nicht richtig, dass nur der zuerst abgeschlossene Vertrag "gilt"..auch der zweite oder dritte oder nächste Arbeitsvertrag hätte rechtliche Gültigkeit.....das Problem ist dann die Erfüllbarkeit der arbeitsvertraglichen Pflicht durch den Arbeitnehmer, er kann natürlich nicht alle Verträge gleichzeitig erfüllen...erfüllt er dann zB den zuerst abgeschlossenen Vertrag, nicht aber den zweiten AV, kann er sich gegenüber dem zweiten Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen....man kann soviele Arbeits, Miet, etc Verträge abschleissen wie man will, man hat dann nur das Problem der Erfüllbarkeit

  • na na...

    nicht nur das problem der erfüllbarkeit...

    da dürften im einzelfall sogar strafrechtliche konsequenzen in frage kommen,
    vorteile für sich selbst oder einen dritten-täuschung etc

    i.a.r. wirds wohl meist nur um die schadensersatzpflicht gehen- letztlich oft eine frage der verständigung
    zw. den 2 vereinen - siehe leipzig/ eisenach

    allerdings könnte ich mir vorstellen, dass uns in der ganzen angelegenheit einiges verschwiegen wird.
    zumindest wenn die nsu einen rechtssicheren vertrag hätte, könnte ich mir deren luschenhaftiges
    statement nicht erklären...

  • allerdings könnte ich mir vorstellen, dass uns in der ganzen angelegenheit einiges verschwiegen wird.
    zumindest wenn die nsu einen rechtssicheren vertrag hätte, könnte ich mir deren luschenhaftiges
    statement nicht erklären...

    Deckt sich im Grunde mit meinem bisherigen Eindruck der ganzen Angelegenheit.

  • Zwar nicht direkt Bundesliga, aber dennoch hochinteressant: Anja Althaus steht laut mehreren Quellen vor der Unterschrift bei CL-Sieger ETO Györ als Nachfolgerin von Asma Elghaoui, deren Vertrag heute aufgelöst wurde.