Hallo,
meine Frage lautet, muss ich meinen Sohn, der diese Runde in der C-Jugend das Zweifachspielrecht nutzen wird, in beiden Vereinen als Vereinsmitglied anmelden? Ich habe dazu unterschiedliche Aussagen gehört.
Danke für eure Infos.
Hallo,
meine Frage lautet, muss ich meinen Sohn, der diese Runde in der C-Jugend das Zweifachspielrecht nutzen wird, in beiden Vereinen als Vereinsmitglied anmelden? Ich habe dazu unterschiedliche Aussagen gehört.
Danke für eure Infos.
Besteht denn sonst überhaupt Versicherungsschutz
Ich war auf einer Zeitnehmer/Sekretär Schulung wo aus auch um die Neuen Sachen wie Zweitspielrecht, Doppelspielrecht und Zweifachspielrecht ging. Ich meine das, es da hieß das der Versicherungsschutz über den Erstverein abgedeckt wird. Bin aber nicht mehr ganz sicher.
Der zweitverein hat diesen Antrag auch ohne Vereinszugehörigkeit unterzeichnet. Endweder aus Unwissenheit oder weil Sie es nicht brauchen.
Ich finde dazu nichts offizielles im web.
Als Verein würde ich bei mir niemanden spielen lassen, der nicht Vereinsmitglied ist.
Alle Strafen die dieser Spieler "produziert" zahlt sonst wer?
Zudem ist auf dem Passantrag schön geschrieben, dass der unterzeichnende bestätigt Mitglied im antragstellenden Verein zu sein ...
Habe folgendes beim bayrischen Handballverband gefunden,,da die Regel 19a ja für alle Verbände gilt, wird dies ja auch allgemein gültig sein.
http://www.bhv-online.de/LinkClick.aspx…eE%3d&tabid=310
Daher keine 2te Vereinsmitgliedschaft, wenn dies den richtig ist.
Für mich ist es das auch überhaupt keine Diskussion wert. Unabhängig von der regeltechnischen Sicht gibt es da schließlich auch noch eine "moralische" Komponente: Dein Sohn spielt bei einem zweiten Verein, weil er sich dadurch Vorteile erhofft, sei es eine spielstärkere Mannschaft oder ein besser ausgebildeter Trainer. Natürlich sollte man diese in Anspruch genommene Leistung auch entsprechend finanziell honorieren. Die Haupteinnahmequelle der Vereine sind nunmal die Mitgliedsbeiträge.
Dass man es eben nicht einfach auf andere Verbände übertragen kann, steht doch deutlich in dem Text drin.
Ich habe meinen Sohn längst angemeldet. Mir ging es um Fakten, weil es anscheinend unterschiedliche Meinungen gibt und ich es schon interessant finde, wie es praktisch geregelt ist.
Auf der BHV-Seite wurde folgende Klarstellung veröffentlicht:
ZitatAlles anzeigenIn der Frage des Versicherungsschutzes bei zusätzlichen Spielrechten für Zweitvereine konnte mit der ARAG-Zentrale, Düsseldorf, folgende Klärung herbeigeführt werden:
1. Fast alle Handballverbände (HV) und damit deren Vereine sowie Spieler / Mitglieder sind über die Gruppenversicherungs-Verträge der zuständigen Sportbünde bei der ARAG versichert. Die Mitgliedschaft im jeweiligen Verein ist aus sport- und versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich.
Nicht über die ARAG versichert sind folgende fünf HV’e:
HV Berlin,
HV Brandenburg,
HV Rheinhessen,
Pfälzer HV und
Thüringischer HV.2. Der Versicherungsschutz ist vorhanden, wenn der Spieler in zwei Vereinen Spielrechte hat, die beide zu einem ARAG-versicherten Handballverband gehören, sei es, dass beide Vereine demselben ARAG-versicherten Verband angehören, sei es, dass Erstverein und Zweitverein verbandsgrenzeüber-schreitend verschiedenen ARAG-versicherten Verbänden angehören.
3. Ist bei Verbandsverschiedenheit der Erstverein ARAG-versichert und der Zweitverein gehört einem nicht-ARAG-versicherten Verband an, besteht beim Einsatz für den Zweitverein kein ARAG-Versicherungsschutz. Hier wird den fünf Verbänden empfohlen, den Versicherungsschutz mit dem für sie zuständigen Gruppenversicherer zu klären.
4. Gehört der Erstverein einem nicht-ARAG-versicherten Verband an, jedoch der Zweitverein, so besteht beim Einsatz für den Zweitverein ARAG -Versicherungsschutz über diesen Zweitverein.
5. Schulmannschaften, die am Ligaspielbetrieb der HV’e teilnehmen, sind nicht-ARAG-versichert, vermutlich überhaupt nicht sportversichert, falls sie nicht über die Schule versichert sind. Die Versicherungsfrage ist vor der Zulassung zum Spielbetrieb zu klären. Die Verbände oder Schulen können für diese Fälle auch eine Nichtmitglieder-Versicherung abschließen.
6. Den fünf nicht-ARAG-versicherten Verbänden wird empfohlen, den Sachverhalt der Zusatzspielrechte in Zweitvereinen dem für sie zuständigen Gruppenversicherer mitzuteilen.
Deutscher Handballbund e.V.
Heinz Winden
Vizepräsident RechtQuelle: DHB-VP-Recht 12.10.2016