Vereinsmitglied für Zweifachspielrecht

  • Hallo,

    meine Frage lautet, muss ich meinen Sohn, der diese Runde in der C-Jugend das Zweifachspielrecht nutzen wird, in beiden Vereinen als Vereinsmitglied anmelden? Ich habe dazu unterschiedliche Aussagen gehört.

    Danke für eure Infos.

  • Ich war auf einer Zeitnehmer/Sekretär Schulung wo aus auch um die Neuen Sachen wie Zweitspielrecht, Doppelspielrecht und Zweifachspielrecht ging. Ich meine das, es da hieß das der Versicherungsschutz über den Erstverein abgedeckt wird. Bin aber nicht mehr ganz sicher.
    Der zweitverein hat diesen Antrag auch ohne Vereinszugehörigkeit unterzeichnet. Endweder aus Unwissenheit oder weil Sie es nicht brauchen.

    Ich finde dazu nichts offizielles im web.

  • Als Verein würde ich bei mir niemanden spielen lassen, der nicht Vereinsmitglied ist.

    Alle Strafen die dieser Spieler "produziert" zahlt sonst wer?
    Zudem ist auf dem Passantrag schön geschrieben, dass der unterzeichnende bestätigt Mitglied im antragstellenden Verein zu sein ...

  • Für mich ist es das auch überhaupt keine Diskussion wert. Unabhängig von der regeltechnischen Sicht gibt es da schließlich auch noch eine "moralische" Komponente: Dein Sohn spielt bei einem zweiten Verein, weil er sich dadurch Vorteile erhofft, sei es eine spielstärkere Mannschaft oder ein besser ausgebildeter Trainer. Natürlich sollte man diese in Anspruch genommene Leistung auch entsprechend finanziell honorieren. Die Haupteinnahmequelle der Vereine sind nunmal die Mitgliedsbeiträge.

  • Ich habe meinen Sohn längst angemeldet. Mir ging es um Fakten, weil es anscheinend unterschiedliche Meinungen gibt und ich es schon interessant finde, wie es praktisch geregelt ist.

  • Auf der BHV-Seite wurde folgende Klarstellung veröffentlicht: