Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es ausreichen sollte den Schiedsrichtern die Hoheit über die Nutzung des Videobeweises zu geben, d.h. sie allein entscheiden wann sie ihn nutzen wollen. Das funktioniert beispielsweise im Eishockey sehr gut, weil die Schiedsrichter es sich angewöhnt haben in strittigen Situationen lieber einmal zuviel als zuwenig die technische Unterstützung durch den Videobeweis zu nutzen. Im EHF Champions-League Halbfinale hat es letzte Saison wunderbar funktioniert. Abseits des Ballgeschehens und außerhalb des Sichtfeldes der Schiedsrichter hatte Igor Vori eine Tätlichkeit begangen. Als die Schiedsrichter den am Boden liegen Spieler und die Aufregung auf der Kielce-Bank sahen haben sie von sich aus auf die Möglichkeit des Videobeweises zurückgegriffen und so nachträglich die richtige Entscheidung treffen können.
Will man unbedingt den Trainern eine zusätzliche Einflussnahmemöglichkeit geben, dann meiner Meinung nach nur unter Einsatz eines Team Timeout. Der Trainer legt die grüne Karte, kann sich in der Auszeit mit seinen Spielern besprechen und die Schiedsrichter bitten währenddessen die fragliche Situation zu begutachten. (Der einzige Haken ist noch, dass derzeit die Auszeit nur bei eigenem Ballbesitz beantragt werden kann. Aber das ließe sich sicherlich darauf ausweiten, dass die Auszeit auch genommen werden kann, wenn sich der Ball nicht im Spiel befindet.) Der notwendige Einsatz eines Team Timeout wäre in meinen Augen eine angemessene Hürde um unnötige Videobweise zu vermeiden es aber gleichzeitig in wirklich wichtigen Situationen den Trainern doch zu ermöglichen darauf zurückzugreifen.
Die entscheidendere Frage ist welche Spielsituationen man für eine Videoüberprüfung überhaupt zulässt.
- Ob der Ball im Tor war wird durch die Torlinienkamera abgedeckt.
- Technische Regelfehler des Angreifers beim Torerfolg (Abgestanden, Schrittfehler, ....)
- Progressive Bestrafungen bei denen die Schiedsrichter eine Rote oder Blaue Karte geben wollen
Ich würde allerdings nicht anfangen die Überprüfung von vermeintlichen Offensiven Fouls, Siebenmeterentscheidungen, o.ä. zuzulassen.