Bringst du da möglicherweise etwas durcheinander? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Zehnders ursprünglicher Vertrag lief bis 30.06.24. Dann wurde eine Verlängerung bis 2026 vereinbart, verbunden mit einer sofortigen Leihe nach Eisenach. Diese Verlängerung wurde fernmündlich durchgeführt und genau diesen Fact zweifelt Zehnder nun ob seiner Rechtmäßigkeit und damit Gültigkeit an. Und sieht sich so schlussendlich aktuell vertragsfrei.
Glaube eher du hast da was falsch verstanden ![]()
Zehnder hatte ab 01.07.22 einen Vertrag beim HCE per digitaler Unterschrift abgeschlossen bis 30.06.2025. Es folgte dann aber im Mai 23 eine Verlängerung des Vertrages bis 30.06.26 mit einer Kündigungsoption seitens HCE zum 30.06.25 und einer gleichzeitiger Leihe für 1 Jahr (01.07.23 bis 30.06.24). Auch die Vertragsverlängerung wurde wieder per digitaler Unterschrift von Zehnder unterschrieben. Und diese digitale Unterschrift zweifelt Zehnder jetzt auf seine Rechtmäßigkeit an und hat zum 30.06.24 seine Kündigung geschickt, weil bei unbefristeten Verträgen eigentlich eine original Unterschrift notwendig ist. Wäre die digitale Unterschrift ungültig, wäre es kein befristeter, sondern ein unbefristeter Vertrag, der zum 30.06.24 kündbar wäre.