HC Erlangen - gekommen um zu bleiben!?

  • Bringst du da möglicherweise etwas durcheinander? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Zehnders ursprünglicher Vertrag lief bis 30.06.24. Dann wurde eine Verlängerung bis 2026 vereinbart, verbunden mit einer sofortigen Leihe nach Eisenach. Diese Verlängerung wurde fernmündlich durchgeführt und genau diesen Fact zweifelt Zehnder nun ob seiner Rechtmäßigkeit und damit Gültigkeit an. Und sieht sich so schlussendlich aktuell vertragsfrei.

    Glaube eher du hast da was falsch verstanden :hi:

    Zehnder hatte ab 01.07.22 einen Vertrag beim HCE per digitaler Unterschrift abgeschlossen bis 30.06.2025. Es folgte dann aber im Mai 23 eine Verlängerung des Vertrages bis 30.06.26 mit einer Kündigungsoption seitens HCE zum 30.06.25 und einer gleichzeitiger Leihe für 1 Jahr (01.07.23 bis 30.06.24). Auch die Vertragsverlängerung wurde wieder per digitaler Unterschrift von Zehnder unterschrieben. Und diese digitale Unterschrift zweifelt Zehnder jetzt auf seine Rechtmäßigkeit an und hat zum 30.06.24 seine Kündigung geschickt, weil bei unbefristeten Verträgen eigentlich eine original Unterschrift notwendig ist. Wäre die digitale Unterschrift ungültig, wäre es kein befristeter, sondern ein unbefristeter Vertrag, der zum 30.06.24 kündbar wäre.

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

    Einmal editiert, zuletzt von oko (16. Juli 2024 um 19:20)

  • Nur zu meinem Verständnis und ganz unvoreingenommen gefragt: Du gehst davon aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Ist es nicht gerade die Argumentation des Spielers, dass dieser Vertrag gar nicht gültig ist weil nicht rechtskonform abgeschlossen oder ist die Wirksamkeit der Vertragsverlängerung schon geklärt?

    Das ein Vertrag geschlossen wurde ist zweifelsfrei. Ob er gültig ist, wird von Spielerseite bestritten mit recht strittigen und zweifelhaften Begründungen. Hier kann nur eine Entscheidung in einer Hauptverhandlung des Arbeitsgerichtes endgültig Klarheit schaffen und das wird nach derzeitigem Stand erst in ein paar Monaten erfolgen. Das sind die Fakten. Da das Zehnder zu lange dauert, möchte er vorzeitig durch eine einstweilige Verfügung aus dem Vertrag raus, was das AG Nürnberg mangels eines echten Härtefalles abgelehnt hat und das ist nach meiner Meinung auch völlig korrekt.

  • Ein sehr seltsamer Vergleich. Ein Sportler ist nach 6 Wochen keine finanzielle Belastung mehr.

    Aber grundsätzlich müssen Verträge eingehalten werden, und wenn man ihn nicht mehr erfülen will, muss man reden und eine Einigung suchen. Wenn man sich nicht einigen kann, dann ist der Vertrag zu erfüllen.

    Dann nehme ich "absolutes Formtief"?! Verletzung war/ist für viele einfach greifbarer!

    Anders formuliert, freiwillig geschlossener Vertrag ist von BEIDEN Seiten einzuhalten!

  • Das ein Vertrag geschlossen wurde ist zweifelsfrei. Ob er gültig ist, wird von Spielerseite bestritten mit recht strittigen und zweifelhaften Begründungen. Hier kann nur eine Entscheidung in einer Hauptverhandlung des Arbeitsgerichtes endgültig Klarheit schaffen und das wird nach derzeitigem Stand erst in ein paar Monaten erfolgen. Das sind die Fakten. Da das Zehnder zu lange dauert, möchte er vorzeitig durch eine einstweilige Verfügung aus dem Vertrag raus, was das AG Nürnberg mangels eines echten Härtefalles abgelehnt hat und das ist nach meiner Meinung auch völlig korrekt.

    Danke für die Erläuterung und es mag haarspalterisch sein aber eben auch Kern des Problems: Wenn die Rechtsgültigkeit in Frage gestellt wird (hier wenn ich es richtig lese, wg. formaler Unzulänglichkeiten) dann ist der Vertrag eben nicht zweifelsfrei geschlossen. Vielleicht hatte man die Absicht dies zu tun, ev. sogar beiderseitig, aber eben nicht zweifeldfrei geschlossen - so jedenfalls meine laienhafte Bewertung und Interpretation.

  • Danke für die Erläuterung und es mag haarspalterisch sein aber eben auch Kern des Problems: Wenn die Rechtsgültigkeit in Frage gestellt wird (hier wenn ich es richtig lese, wg. formaler Unzulänglichkeiten) dann ist der Vertrag eben nicht zweifelsfrei geschlossen. Vielleicht hatte man die Absicht dies zu tun, ev. sogar beiderseitig, aber eben nicht zweifeldfrei geschlossen - so jedenfalls meine laienhafte Bewertung und Interpretation.

    Das wird ggf. dann ein Gericht feststellen müssen. Tatsache ist, dass er 2x so unterschrieben hat und 2 Jahre kein Problem damit hatte.

    Wollte mal die Reaktionen sehen, wenn der HCE bei einem Zehnder im anhaltenden Formtief versuchen würde, wegen der digitalen Unterschrift den Vertrag für ungültig erklären zu lassen um ihn so loszuwerden

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Das wird ggf. dann ein Gericht feststellen müssen. Tatsache ist, dass er 2x so unterschrieben hat und 2 Jahre kein Problem damit hatte.

    Wollte mal die Reaktionen sehen, wenn der HCE bei einem Zehnder im anhaltenden Formtief versuchen würde, wegen der digitalen Unterschrift den Vertrag für ungültig erklären zu lassen um ihn so loszuwerden

    Und genau da bin ich mir recht sicher, wären die Personen, welche jetzt auf Zehnders "Seite" sind, auch dann auf "Zehnders" Seite

  • Tatsache ist, dass er 2x so unterschrieben hat und 2 Jahre kein Problem damit hatte.

    1 Jahr lang (22/23) hatte er kein Problem, oder? Wie hat er denn in Eisenach (23/24) unterschrieben- auch digital? Möglicherweise kam ihm die Erkenntnis mit dem Kontrakt in Eisennach dass eine digitale Unterschrift nicht gilt. Man lernt ja immer dazu. ;)

  • 1 Jahr lang (22/23) hatte er kein Problem, oder? Wie hat er denn in Eisenach (23/24) unterschrieben- auch digital? Möglicherweise kam ihm die Erkenntnis mit dem Kontrakt in Eisennach dass eine digitale Unterschrift nicht gilt. Man lernt ja immer dazu. ;)

    Nö, 2 Jahre…er hat schon in 2021 beim HCE unterschrieben für die Saison ab 01.07.22…und jetzt zu Saisonende 24 hat er ein Problem damit, also 2 Jahre. ☺️

    Ja, schlechte Berater von denen er lernt 😎

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Das wird ggf. dann ein Gericht feststellen müssen. Tatsache ist, dass er 2x so unterschrieben hat und 2 Jahre kein Problem damit hatte.

    Wollte mal die Reaktionen sehen, wenn der HCE bei einem Zehnder im anhaltenden Formtief versuchen würde, wegen der digitalen Unterschrift den Vertrag für ungültig erklären zu lassen um ihn so loszuwerden

    Das wäre dann nicht so einfach, weil das Kündigungsschutzgesetz griffe und es eines Kündigungsgrundes bedürfte, den Erlangen nicht hätte. Arbeitnehmer sind in solchen Fällen gut geschützt, falls das KüSchG greift.

    Es spielt hinsichtlich der Wirksamkeit der Befristung (und der Rechtsfolge bei Unwirksamkeit der Befristung) keine Rolle, dass der Vertrag schon länger "gelebt" wurde.

    Beispiel:

    Jemand kauft ein Grundstück mit Haus, beide Seiten sind total zufrieden, das Geld wird bezahlt und der Käufer wohnt dort jahrelang. Was vergessen wurde war, den Kaufvertrag notariell zu schließen.

    Jetzt kommen die Erben des Verkäufers, wollen in das Haus und berufen sich auf die Form.

    Sie werden am Ende Erfolg haben!

    Viele Dinge sind eben von Formalien abhängig.

    Das kann man gut oder schlecht finden (Auf privater Ebene hasse ich Formalien wie die Pest, beruflich sind sie oft die besten "Waffen").

  • Du hast natürlich recht und meine Argumentation ist hier überwiegend „moralisch“. Dennoch wird meiner Meinung nach Zehnder ein Urteil brauchen, wenn die HBL auf ihre derzeitige Rechtsauffassung besteht (auch wenn sie ggf. angreifbar ist) und ihm keine Spielberechtigung ausstellen wird. Entweder braucht er ein Urteil, dass es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt, oder ein Urteil gegen die HBL, dass ihr Paragraf rechtlich nicht haltbar ist.

    Wenn es aber doch so eindeutig ist, es nur die digitalen Unterschriften auf den Verträgen gibt und die Formvorschriften keine andere Auslegung zulassen, als dass diese digitalen Unterschriften nicht ausreichend sind:

    Warum riskiert der HCE dann ein oder mehrere Gerichtsverfahren, wenn es eh klar ist, dass sie letztlich verlieren?

    Warum entscheidet das Amtsgericht im Eilverfahren nicht, obwohl anscheinend so eindeutig, sondern gibt 1 Woche Zeit zur Einigung um dann zu erklären, dass keine Schutzbedürftigkeit für Zehnder vorhanden ist?

    Vielleicht ist der Fall ja doch nicht so eindeutig wie es scheint? Gibt es doch noch was mit Unterschriften im Original?

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • LINK - BILD

    Zitat

    Zehnder kündigte seinen Vertrag beim HC Erlangen Ende Mai zum 30. Juni 2024. Nach BILD-Informationen ist er auch nicht zum Vorbereitungsstart des HC Erlangen erschienen.

    „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.“ — Banksy

  • Tja, oko. Die Gedanken liegen auf der Hand.

    Deshalb bleibe ich in hiesigen Ausführungen auch gerne abstrakt, da wir alle nicht den kmpletten Sachverhalt kennen.

    Auch mir fällt es schwer zu glauben, dass die Anwaltsfirma von Carsten Bissel "nackt" in solch ein Verfahren rennt.

    Spekulation:

    Aber auch das könnte ein Teil der Taktik sein, um am langen Ende vielleicht doch noch Geld zu bekommen, auch wenn dieses vielleicht rechtlich nicht zustünde. Allein um die Sache zum Abschluss zu bringen, könnte die Gegepartei darauf eingehen.

    Ein Test, wer den längeren Atem hat?

  • Tatsächlich, wäre auch das eine denkbare Überlegung 😎

    So etwas ist im Versicherungsrecht, wenn es um hohe Summen geht (Unfall-Renten, Berufsunfähigkeit, Bauschäden) leider üblich.

    Oft genug verweigern die Versicherer, ausgestattet mit voller Kasse und Rechtsabteilung - wohl wissend, dass sie am langen Ende zahlen müssen - die Leistung und durchlaufen mehrere Instanzen, in der Hoffnung, dass die Privatperson auf der anderen Seite aus wirtschaftlichen, nervlichen oder biologischen Gründen (Alter) einknickt und in einen für diese schwachen Vergleich einwilligt. Nur damit alles ein Ende hat.

    Die rechnen vorher aus, dass sich dieses verwerfliche Vorgehen in vielen Fällen im Durchschnitt lohnt, auch wenn einmal ein Einzelfall verloren gehen sollte.

    So abwegig ist der Gedanke also nicht.