Naja , wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gewinnt und ein Recht auf Weiterbeschäftigung hat, wäre ein "Hausverbot" natürlich eher Quatsch ![]()
Verleirt der AN und wird somit nicht mehr weiterbeschäftigt dann brauchet es gar keines "Hausverbotes" mehr...Mit solchen "Hausverboten" agieren übrigens meist nur Betriebe die eher unprofessionell geführt werden...Großbetriebe sehen solche Arbeitsgerichtsprozesse eher gelassen, sie haben hierfür meist schon Rückstellungen gebildet und das Ergebnis des Rechtsstreites wird dann natürlich eben akzeptiert....natürlich handelt es sich bei dem THW nicht um einen solchen professionellen Großbetrieb