oko schreibt:
Na, nehm mal an, dass wieder das Landgericht Dortmund zuständig sein würde - erläuter mir jemand bitte (auch zur allgemeinen Information) noch kurz, warum die Sportsgerichtsbarkeit bzw. Schiedsgericht auch bei einem Anrufen nicht zunächst zuständig wäre.
Wenn die HBL von sich aus einsichtsfähig wäre, würde vermutlich nicht nen Vorstandsbeschluss reichen?
Natürlich beim Landgericht...in Dortmund, hast Recht!
Auch der HBW konnte nicht vor das Schiedsgericht, da es auch damals nicht zuständig war...deshalb der Gang nach Dortmund vor das Landgericht! Laienhaft ausgedrückt weil GWD von keiner Maßnahme der HBL direkt betroffen ist! H$V war durch Nichterneuerung der Lizenz direkt betroffen von einer Maßnahme der HBL...der HBW nicht, er bekam nur die Auswirkungen indirekt zu spüren!
Nach denke schon das die HBL GmbH auch ohne Klage jetzt entscheiden könnte das der16. nicht absteigt! Wenn die HBL aber der Meinung ist das die 19er Regelung rechtens ist, warum sollten sie dann freiwillig was machen?