Anti-Doping-Kommission des DHB suspendiert Michael Kraus vorläufig

  • Der Thread ist schon ziemlich lang - ich muss mal nachfragen: ist der Kontrolleur verpflichtet anzurufen, oder liegt es in seinem Ermessen anzurufen oder es zu lassen?

    Und zum Thema "Klingel hören": ich wohne im 2. OG eines 3FH, wenn du da an der Haustür klingelst hörst du von meiner Klingel absolut nichts.
    Habe ich selbst ausprobiert. Ich kenne Mimis persönliche Wohnsituation zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht - in einem 1FH wäre das sicherlich anders

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!


  • Und zum Thema "Klingel hören": ich wohne im 2. OG eines 3FH, wenn du da an der Haustür klingelst hörst du von meiner Klingel absolut nichts.
    Habe ich selbst ausprobiert. Ich kenne Mimis persönliche Wohnsituation zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht - in einem 1FH wäre das sicherlich anders


    Bei Mimi war es ein Einfamilienhaus in einem Neubaugebiet.

  • Letztlich wissen wir nur das, was der DHB veröffentlicht.
    Unter welchen Umständen wie versucht wurde Kraus zu erreichen steht nicht vollumfassend in den Berichten.
    Aber die ganze Diskussion hatten wir ja schon einmal.
    Wenn ich vor dem Haus keine Klingel höre könnte das ggf daran liegen, dass ich ja VOR dem Haus bin und die Klingel IM Haus! Nur mal so geraten!

    Und ich zitiere mich da gerne selbst:

    Zitat

    wenn ich mal Nationalspieler bin und mir was reinpfeifen will, dann
    stell ich danach für die Zeit, die das nachweisbar ist einfach meine
    Klingel ab, verstecke am besten noch mein Handy und schließ mich im
    Keller ein.

  • Letztlich wissen wir nur das, was der DHB veröffentlicht.
    Unter welchen Umständen wie versucht wurde Kraus zu erreichen steht nicht vollumfassend in den Berichten.
    Aber die ganze Diskussion hatten wir ja schon einmal.
    Wenn ich vor dem Haus keine Klingel höre könnte das ggf daran liegen, dass ich ja VOR dem Haus bin und die Klingel IM Haus! Nur mal so geraten!

    Und ich zitiere mich da gerne selbst:


    Dem ist meiner Meinung nach nichts mehr hinzuzufügen.


  • Dem ist meiner Meinung nach nichts mehr hinzuzufügen.


    Doch, in dem Moment wo der Kontrolleur bestätigt, dass er gar nicht versucht hat ihn auf dem Handy zu erreichen. Deswegen ist das mit "Handy versteckt" zu sehr vereinfacht. Der Sportler muss erreichbar sein (z.B. per Handy) - ist er nicht erreichbar -> schlecht für den Sportler! Versucht der Kontrolleur aber gar nicht ihn zu erreichen -> schlecht für die NADA!

    Deswegen ist meiner Meinung nach eher dem nichts mehr hinzuzufügen:


    Der Ansatzpunkt der NADA ist falsch...denn man kann sich nicht einfach so "den Kontrollen entziehen"...denn entscheidend in diesem Fall war, dass der Kontrolleur selbst einräumte von aussen das Klingeln nicht gehört zu haben, was ja übleicherweise der Fall ist, wenn die Klingel funktioniert....dann wäre es seine Aufgabe gewesen hier "nachzuhaken", was durch Anruf bei Krauss ( Handy oder Festnetzt Nummer müssten ja bekannt sein ) einfach möglich gewesen wäre,,,,,,die "Fehlleistung" des Kontrolleurs kann sich dann nicht zu Lasten des Sprortlers auswirken

    Hier ist ein schönes Interview mit Kraus in dem er, natürlich aus seiner Sicht, zu den einzelnen Vergehen Stellung bezieht.

  • wenigstens eine instution die die ständigen vernebelungsaktionen in und um
    den handball bei zumindest zweifelhaften ereignissen nicht so einfach
    mitmacht....
    eine korrekte darstellung des tatsächlichen geschehens hätte längst
    offengelegt werden können, ohne irgendwelche rechte einzelner personen
    zu beschädigen - aber augenscheinlich ist das ja nicht gewollt......

  • Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

    da muss man dem Mann schon vorhalten warum er dann nicht versucht Krauss telefonsich zu erreichen,

    Der Kontrolleur hat doch selbst angegeben, kein Klingel gehört zu haben. Warum hat er dann nicht telefoniert ?

    Doch, in dem Moment wo der Kontrolleur bestätigt, dass er gar nicht versucht hat ihn auf dem Handy zu erreichen.

    Habt ihr beide drei bitte mal den Link aus dem hervorgeht, dass der Kontrolleur nicht versucht hat ihn telefonisch zu erreichen?

  • Ich habe die NADA-Richtlinien gerade nicht zur Hand, aber wenn ich mich richtig erinnere heißt es darin, dass der Kontrolleur bei Nichantreffen eines Athleten des NTP versuchen kann ihn telefonisch zu kontaktieren (aber nicht muss). Bei Sportlern des RTP ist die Kontaktaufnahme per Telefon gar nicht zulässig.

  • Muss ich nicht. Vielleicht hab ich mich schlecht ausgedrückt, aber meine Antwort war "Allgemein" gedacht, als Antwort auf SteamboatWillie der meinte man brauch nach dem Urteil nur noch die Klingel abstellen und schon kann man die Kontrollen umgehen. Mir ging es darum, dass der Athlet eben das Recht hat nachprüfen zu lassen ob der Kontrolleur auch alles getan hat um den Sportler aufzufinden. Und wenn dann rauskommt das der Kontolleur dies eben nicht getan hat, kann man dem Sportler auch keine versäumte Kontrolle anlassten.

    Zitat Regelwerk: "Eine Versäumte Kontrolle eines Athleten kann durch die NADA nur festgestellt werden, wenn die NADA im Rahmen des Ergebnismanagements gemäß Artikel 6.2 Folgendes feststellen kann:
    ...Während des angegebenen 60-minütigen Zeitfensters tat der DCO alles unter diesen Umständen Mögliche (d. h. entsprechend den Gegebenheiten des angegeben Ortes), um den Athleten aufzufinden, ohne dem Athleten die Dopingkontrolle anzukündigen;"

    Und zu diesem alles Mögliche gehört für mich, dass der DCO nicht nur eine Stunde lang auf die Klingel drückt, sondern auch anders tätig wird (der Sportler erwartet ja niemand) - am einfachsten eben durch einen Anruf. Wenn es nun aber so ist wie Arcosh sagt und man gar nicht anrufen darf - ok - dann fällt das Handy weg. Allerdings frag ich mich dann warum auch RTP-Sportler eine Telefonnummer angeben müssen durch die die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt ist. Wenn ich eh schon vor der Haustüre stehe ist doch mit einem Anruf die Dopingkontrolle genauso viel oder wenig angekündigt wie wenn ich rufe, klopfe, klingle, jemand anderes die Tür aufmacht.... Mal ganz abgesehn davon wie man dann am Telefon kommuniziert.

  • @paulcat:
    Meiner Meinung nach würde ein Anruf bereits unter "Dopingkontrolle ankündigen" fallen. Die Kontrolleure sind verpflichtet nach der ersten Kontakaufnahme den Athleten nicht mehr alleine zu lassen bis die Kontrolle erfolgt ist. Es geht darum zu verhindern, dass der Athlet durch die Einnahme verschleiernder Substanzen oder anderweitige Methoden die Kontrolle manipulieren kann. In der Praxis ist es natürlich eine Gratwanderung zwischen der strengen NADA-Richtlinie und der Verhältnismäßigkeit.

  • also das mit dem telefonieren kann ich so nirgends rauslesen daß es verboten sein soll-
    im gegenteil ist der athlet daran gehalten, die kontrolle zu ermöglichen und somit auch aktiv
    mitzuarbeiten.
    es erscheint mir logisch-udn so sehe ich auch die auslegung- daß bei kontrolle grundsätzlich
    nicht vorher angerufen werden soll.....zb.ich bin grad am bahnhof-in ner halben stunde
    bei ihnen....um manipulationen vorzubeugen.
    wenn der kontrolleur vor der tür steht und niemand öffnet, wäre er nahezu verpflichtet
    versuchen anzurufen -allein schon um einen unberechtigten strike zu verhindern oder um
    zb.einen fall "höherer gewalt" auszuschliessen...
    die erste kontaktaufnahme beim athleten wäre strengenommen das klingeln an der haustür-
    danach ist der athlet auch erst noch allein für einen moment- wo soll da der unterschied sein
    zum telefoniern vor der haustür ? noch dazu moderne hausanlagen durchaus über das handy
    laufen können...

  • also das mit dem telefonieren kann ich so nirgends rauslesen daß es verboten sein soll-


    Beim deutschen Behindertensportverband findet man unter Whereabouts/Meldepflichten:
    "Angabe eines 60-Minuten-Zeitfensters vierteljährlich im Voraus für jeden Tag, an dem der Athlet für eine Dopingkontrolle zur Verfügung steht. Dieses Zeitfenster muss in der Zeit von 6 bis 23 Uhr liegen und kann pro Tag variieren. Der Athlet muss in der angegebenen Zeit dort persönlich anzutreffen sein, eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht möglich."
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der letzte Teil eine Sonderklausel für den Bereich des DBS ist.

    Ich gehe davon aus, dass das Schiedsgericht (schon wegen der Zusammensetzung) das erste Urteil bestätigt, und der Fall dann beim CAS landen wird. Die Geschichte wird uns vermutlich noch ein weilchen beschäftigen...


    Wie meinst Du das? Im Gegensatz zur ADK ist das Schiedsgericht doch unabhängig vom DHB?


  • Beim deutschen Behindertensportverband findet man unter Whereabouts/Meldepflichten:
    "Angabe eines 60-Minuten-Zeitfensters vierteljährlich im Voraus für jeden Tag, an dem der Athlet für eine Dopingkontrolle zur Verfügung steht. Dieses Zeitfenster muss in der Zeit von 6 bis 23 Uhr liegen und kann pro Tag variieren. Der Athlet muss in der angegebenen Zeit dort persönlich anzutreffen sein, eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht möglich."
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der letzte Teil eine Sonderklausel für den Bereich des DBS ist.


    Das gilt aber nur für die Athleten des obersten Pools (RTP), da fallen die Handballer nicht drunter. Dies sind im NTP und für den gilt:

    Original von Nada-Bonn.de

    Zitat


    Meldepflichten für Athleten des NTP

    Athleten des NTP müssen vor Beginn eines jeden Quartals jeweils zum 25. dieses Monats (das heißt zum 25. Dezember, 25. März, 25. Juni und 25. September eines jeden Jahres) Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit machen. Es muss kein 60-minütiges Zeitfenster in ADAMS hinterlegt werden. Die Angaben können jederzeit verändert bzw. aktualisiert werden. Sie sollten so ausführlich sein, dass der Kontrolleur den Athleten finden kann. Sofern eine Telefonnummer in ADAMS hinterlegt ist, kann im Einzelfall entschieden werden, dass der Athlet per Telefon kontaktiert wird, wenn es zum Gelingen der Dopingkontrolle beiträgt.

    Der Kontrolleur muss nicht anrufen, darf er aber.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    • Offizieller Beitrag


    Wie meinst Du das? Im Gegensatz zur ADK ist das Schiedsgericht doch unabhängig vom DHB?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann setzt sich das Schiedsgericht aus jeweils einem Vertreter der beteiligten Parteien zusammen. Das wären nach meinem Verständnis dann 1x Kraus, 1x Nada und 1x DHB.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann setzt sich das Schiedsgericht aus jeweils einem Vertreter der beteiligten Parteien zusammen. Das wären nach meinem Verständnis dann 1x Kraus, 1x Nada und 1x DHB.

    1 Schiedsrichter wird von Kraus benannt. 1 Schiedsrichter von der Nada. Beide einigen sich auf einen Vorsitzenden, der dann dritter Schiedsrichter wird.
    Damit ist das Schiedsgericht dann unabhängig.

  • Genau...und da die beiden jeweils von den Parteien benannten so unabhängig sind entscheidet faktisch der Vorsitzende...was bei diesen Schiedsgerichtsurteilen rauskommt hat man ja erst neulich gesehen.....ich halte generell nichts von dieser Art Schiedsgerichtsbarkeit

  • Fakt ist: Kraus hat die Klingel nicht gehört. Das wird sich nicht widerlegen lassen, es sei denn, Kraus sagt was anderes.

    Die Frage ist: Warum hat er das Klingeln nicht gehört ? Fast jedem von uns wird das auch schon mal passiert sein. Gehen wir mal davon aus, dass die Klingel nicht funktioniert hat, wegen der Installationsarbeiten am Neubau. Realistisch ? Ja, jeder, der mal gebaut hat, kennt die Dramen, die sich wegen nicht funktionierender Installationen abspielen können, sei es jetzt Strom, Gas oder Wasser. Warum die Klingel nicht funktioniert hat, wird sich im Nachhinein nicht mehr feststellen lassen.

    Entscheidend ist jetzt, ob man dieses Nichtfunktionieren der Klingel Kraus vorwerfen kann. Dafür müsste er dann vorsätzlich (nicht beweisbar) oder fahrlässig für das Nichtfunktionieren verantwortlich sein. Das wäre er dann, wenn er hätte erkennen können, das die Klingel nicht funktioniert und dann entsprechend reagieren. Entweder selbst reparieren (sofern er die notwendigen Fachkenntnisse hat) oder den Elektriker rufen. Der steht nicht sofort auf der Matte, auch das weiß jeder, der mal gebaut hat. Also, was hätte Kraus jetzt in der konkreten Situation tun sollen ?
    Selbst wenn man ihm eine erhöhte Sorgfaltspflicht als Kaderspieler auferlegt, fehlen ihm doch in der konkreten Situation die Handlungsmöglichkeiten.

    Der Kontrolleur hat selbst eingeräumt,keine Klingel gehört zu haben. Und genau aus diesem Grunde wäre er verpflichtet gewesen, den Kontakt telefonisch zu suchen. Wenn er das unterlassen hat, dann trifft ihn ein Mitverschulden, das man angesichts der Umstände durchaus als überwiegend einstufen müsste.

    So wäre die Argumentation in einem zivilrechtlichen Verfahren nach den Regularien des BGB. Da auch Sportgerichte sich an die rechtsstaatlichen Maßstäbe halten müssen, nur unter dieser Voraussetzung ist der Verzicht auf die ordentlichen Gerichte überhaupt rechtmäßig, wird auch in einem Rechtsmittelverfahren kein anderes Ergebnis herauskommen können, wenn es rechtsstaatlichen Maßstäben genügen soll.

    Eine andere Beurteilung ist aus meiner Sicht aufgrund der bekannten Sachlage nicht möglich.

    Wenn de nix hast, mussde dafür sorgen, dassde was hast (Robert Geiss)

    Sie ist es. Ich würde für sie sterben. Aber sie will, dass ich auch noch abwasche. (Hellboy)