Zitat
Dem Schiedsgericht konnte gar nichts Neues präsentiert werden. In dem Verfahren ging es lediglich darum, ob bei der Entscheidung der HBL in zweiter Instanz als formal korrekt abgelaufen ist und die eingereichten Unterlagen richtig beurteilt wurden.
Zur Patronatserklärung:
Ich sehe nicht, weshalb die HBL keine Patronatserklärungen mehr akzeptieren will bzw. inwiefern dieser Auschluss überhaupt zulässig wäre. Sofern die Patronatserklärung jurstisch einwandfrei formuliert ist, hat sie in meinen Augen durchaus den Stellenwert einer Bankbürgschaft und ist vergleichsweise sicherer als so mancher Sponsorenvertrag dessen Werthaftigkeit die Lizenzierungskomission kaum kontrollieren kann.
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Patronatserkl%C3%A4rung
Anders als bei einer Bürgschaft, Garantie oder einem Schuldbeitritt beinhaltet die Patronatserklärung keine Übernahme einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung des Patrons gegenüber den Gläubigern der Tochtergesellschaft, falls diese ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllt.
Deshalb wollte /sollte die HBL keine Patronatserklärungen akzeptieren. Sie ist das Papier auf dem sie steht nicht wert...