So wie es scheint, hat der Baurechtsexperte einfach die Gewährleistungsregeln im Werkvertragsrecht auf das Lizensierungsverfahren übertrage.
Da muss der Bauherr auch erstmal Gelegenheit geben, ein fehlerhaftes Werk nachzubessern, bevor der Bauherr die Gegenleistung verweigern kann. Allerdings gibts da auch zeitliche Grenzen.
Der HSV hatwirklich Zeit genug gehabt, seine finanziellen Probleme zu lösen. Und das im Lizensierungsverfahren die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden muss, steht in den auch vom HSV beschlossenen Richtlinien der HBL. Die wussten also, was zu tun ist.Wenn jemand weiß, was er wann zu tun hat, dann muss ich ihn dazu nicht mehr auffordern, allenfalls mahnen. Wird dann die Frist verpasst, ist es vorbei.
Das Schiedsgericht hat offenbar das Baurecht auf das Sportrecht übertragen.
Reine Spekulation von meiner Seite: Der Vorsitzende des Schiedsgerichts kommt aus Stade, oder ? Das sind über die B 73 so schlappe 20 km bis Hamburg. Wäre ein örtlich weiter entfernt residierende Vorsitzender nicht etwas objektiver gewesen ?