HSV - Der Begleitthread bis zum endgültigen Abgesang

  • So ganz unrecht hat Liekefett mit seiner Aussage nicht. Aktuell haben alle Spieler noch gültige Verträge und müssen um Vertragsauflösungen bitten. Aktuell wird kein Spieler ohne Zustimmung des HSV einen Vertrag unterschreiben können. Auch mit Insolvenz heißt es nicht, dass die Spieler sofort ohne Vertrag da stehen würden. Sie sind ja Angestellte des Vereins. Wie sieht es aus, wenn die Angestellten freiwillig auf ein Monatsgehalt verzichtet haben? Fällt das auch in die 3 Monate fehlendes Gehalt, oder fängt die Zeit da dann erst an, weíl ja der Gehaltsverzicht vertraglich verankert wurde (besten Falls).

    Viele Grüße
    :hi:

    • Offizieller Beitrag

    Selbst wenn ein Gehaltsverzicht an eine sofortige Freigabe gekoppelt wurde oder ein Kündigungsrecht von Seiten des Spielers besteht, so liegen wohl dennoch gültige Arbeitsverträge vor.

    Genau daher müssen die Spieler tatsächlich um Freigabe bitten/verlangen bzw. kündigen.

    Wie Snuffmaster schon schrieb sind also für eine Freigabe die Spieler mit einem "Antrag" an den HSV gefragt

    • Offizieller Beitrag

    Am Rande: Woher habt ihr diese ominöse Dreimonatsfrist?

    Es gibt keine gesetzliche Frist, nach deren Ablauf ein Arbeitnehmer fristlos kündigen darf, wenn der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im Verzug ist. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass eine Kündigung (nach Abmahnung) spätestens (!) nach zwei Monaten Verzug rechtens ist. Es gibt immer eine Einzelfallbetrachtung, sodass unter Umständen auch ein Monat Verzug oder ständige unpünktliche Zahlung für eine wirksame fristlose Arbeitnehmer-Kündigung (nach Abmahnung) ausreichen kann.

  • Weiss nicht, ob es hier schon erwähnt wurde, aber auch interessant und für die HSV-Zukunft nicht unbedeutend: Mittlerweile steht wohl fest, dass die Hamburg Towers eine Wildcard für die 2. Basketball-Bundesliga Pro A bekommen werden. Das wird es dem HSV sicher auch nicht leichter machen, Sponsoren und (Event-)Publikum zu finden.

    Edit: Pressemitteliung der Jungen Liga

  • eine wirksame kündigung kann grundsätzlich erfolgen, wenn der verzug eingetreten ist-
    dies ist theoretisch 1 tag nach zahlungspflicht der fall....
    wie es im einzelnen aussieht, hängt immer davon ab, ob und wie es im einzelfall im vertrag geregelt ist-
    ob zb. vorher schon mal zahlungsverzug vorkam etc...
    spielerverträge enthalten i.a.r.immer einen passus, wann und wie der spieler in diesem fall davon
    gebrauch machen kann - selbst ein ausserordentliches kündigungsrecht(fristlos) im falle einer insolvenz oder bei verweigerung der nötigen lizenz..
    praktisch sieht das so aus, daß der spieler den verein dann wohl darum "bittet" - aber letztlich nur
    um einer eigenen klage aus dem weg zu gehen, in dieser klage müsste detailgetreu aufgeführt sein,
    warum man den weg geht- dies wäre für den verein in der aussenwirkung natürlich tödlich...

    alles was der hsv hier vorbringt und so tut als ob er noch herr des handelns ist, ist augenwischerei
    und dient nur der beruhigung, der inso-verwalter hat eigentlich gar keine möglichkeit noch geld
    aus ablösen etc. zu schlagen, es sei denn der spieler verzichtet auf elementare rechte die er
    hat....
    formfehler seitens der dhl dürften wohl bei den "hochrangigen" leuten die dafür zuständig sind
    nicht mehr vorkommen - selbst in diesem fall dürfte eine inso unausweichlich sein, da aufgrund
    der spielerfluktraktion und den mit allen umständen verbundenen negativerscheinungen ( niedrigerer
    zuschauerschnitt -sponsorenabsprung etc.) die für eine weiterführung nötige "positive aussicht"
    fehlt.....ausser ein anderes rentier spendiert n paar millionen....
    fazit : zu 99,9 % alles gegessen, hsv dritte liga, inso

  • eine wirksame kündigung kann grundsätzlich erfolgen, wenn der verzug eingetreten ist-
    dies ist theoretisch 1 tag nach zahlungspflicht der fall....

    Rein aus Interesse mit welchen Paragrahphen begründest du diese Aussage?

  • bgb oder vertragsrecht direkt-
    wird auch davon abhängen , ob bestimmte teile nur über arbeitsverträge geregelt sind oder evtl.
    eine andere form für besonders zu erbringende leistungen gewählt wurde - zb. persönlichkeitsrechte
    oder werbeveranstaltungen etc.
    kündigung bei verzug einer leistung-dann mit frist , meist sicher 2-4 wochen....
    bei den sachen mit mehrfachem gehaltsrückstand und / oder inso oder lizenz sicherlich fristlos...

  • Man redet allenthalben vom 27. Juni.
    Gibt es von der HBL irgendwo ein Statement, dass das Schiedsgericht tatsächlich angerufen wurde und jetzt aktiv wird? Man liest nur von "Man werde..." und "Man wolle..." und "Man habe beschlossen..." Vielleicht wartet man aber noch auf Onkelches 10000 Euronen und muss erst die Übergabemodalitäten für den Eisenarm klären.

    :schrei:H-B-W-----H-B-W-----H-B-W

  • Also die letzte Meldung auf der HSV Handball-Seite vom 11.06. sagt eindeutig, dass sie vor das Schiedsgericht ziehen werden. Und dass vor dem 27.06. keine Entscheidung zu erwarten ist. Ich habe aber irgendwo gelesen, dass die HBL versucht, ihnen einen Termin um den 18.06. zu ermöglichen, weil sie sonst evtl. Schwierigkeiten zum Thema Insolvenzverschleppung bekommen könnten.

  • Also die letzte Meldung auf der HSV Handball-Seite vom 11.06. sagt eindeutig, dass sie vor das Schiedsgericht ziehen werden. Und dass vor dem 27.06. keine Entscheidung zu erwarten ist. Ich habe aber irgendwo gelesen, dass die HBL versucht, ihnen einen Termin um den 18.06. zu ermöglichen, weil sie sonst evtl. Schwierigkeiten zum Thema Insolvenzverschleppung bekommen könnten.

    Das macht auch dahingehend Sinn, dass endlich die anderen indirekt beteiligten Teams wissen, in welcher Liga sie nächste Saison spielen. Und dass die Spieler planen können.

    Hab ich schonmal erwähnt, dass ich mir einen klaren Neuanfang in Liga 3 bzw Liga 4 wünsche?

    “A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. LLAP.” - Leonard Nimoy (1931-2015)

  • Das macht auch dahingehend Sinn, dass endlich die anderen indirekt beteiligten Teams wissen, in welcher Liga sie nächste Saison spielen. Und dass die Spieler planen können.


    Der 27. ist doch perfekt. Bis zum 26. müssen die Maigehälter gezahlt oder Insolvenz angemeldet sein. Das Schiedsgericht könnte sich die Arbeit sparen, wenn sich das Ding vorher von alleine erledigt und nebenbei würde der gesamte Lizenzantrag sowie die Argumentation des "renommierten Sportrechtlers" ad absurdum geführt werden.


  • Ich habe die Meldung auch gelesen. Ohne spitzfindig sein zu wollen, sehe ich da nur eine Absichterklärung: ""... Deshalb ziehen wir vor das Schiedsgericht..."". Im Gegensatz dazu wird bezüglich 3. Liga von einem Faktum berichtet . "...Zudem hat der HSV Handball gestern vorsorglich die Anträge für die Spielgenehmigung in der dritten Liga gestellt..."
    Deshalb war meine Frage, ob bekannt ist, dass die Absicht das Schiedsgericht anzurufen, inzwischen tatsächlich vollzugen wurde. Oft bestätigen Institutionen wie die HBL den Eingang eines Antrags / einer Berufung / o.ä.

    Wie nun? Ist das der neueste Stand der Dinge, dass garnicht sicher feststeht, ob HSV das Schiedsgericht angerufen hat ? Das gehört doch wohl in den Müll !

    Weißt du, ob der HSVH den Brief bereits eingeworfen hat, oder glaubst du das nur?

    :schrei:H-B-W-----H-B-W-----H-B-W

    Einmal editiert, zuletzt von EllaK (15. Juni 2014 um 00:24)