Im Raum steht also nun ausschließlich noch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ersten HBL-Entscheidung, überhaupt eine Bedingung zu formulieren und die Lizenz komplett von dieser abhängig zu machen.
Nein, diese Frage wurde bereits heute geklärt, durch den abgewiesenen Einspruch der HBL. Das Schiedsgericht kann über viele rechtliche Punkte jetzt entscheiden, z.B. ob es noch Ermessensspielraum bei den Fristen gibt, ob das Geld wirklich auf dem Konto sein muss, oder ob nicht das rechtzeitige Versenden ausreicht, ob die versäumte Frist den Zwangsabstieg rechtfertigt, oder nicht auch eine Strafe, z.B. - 8 Punkte in Saison 24/25, angemessen wäre, u.s.w.....da gibt es noch weitere rechtliche Themen die zu klären wären. Jedenfalls ist es das was das Schiedsgericht vornehmlich zu tun hat...