Freundschaft!
Ist dort auch etwas zu einer Mindestvertragslaufzeit geregelt und/oder zu einer einseitig vereinbarten vorzeitigen Vertragsauflösung?
Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Tag der Vertragsschließung bis zum nächsten 30. Juni.
Zu einer einseitig vereinbarten vorzeitigen Vertragsauflösung sagt die Spielordnung nichts, wohl aber die ordentliche deutsche Rechtssprechung. Einseitige Optionen sind unwirksam.
Da kommen wir wieder zu dem Model, dass ich eingangs skizziert habe.