MT Melsungen - Hauptthread

  • Da würde mich tatsächlich mal die Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts interessieren und ob dein Bekannter sich laienhaft selbst vertreten hat oder sein Anwalt komplett unfähig oder besoffen war...

    Weder das eine noch das andere, also er hatte sich nicht selbst vertreten und sein Anwalt war auch nicht besoffen.

    Die Begründung des Arbeitsgerichtes ist einleuchtend. Die Videoaufzeichnung war rechtswidrig. Der Kaufmann hätte den Langfinder nicht heimlich überwachen dürfen.

    "Die allermutigste Handlung ist immer noch, selbst zu denken. LAUT." (Coco Chanel)

    "Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein" (Gandhi)

    "Der gößte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant" (Hoffmann von Fallersleben)

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  • Man kann den SV natürlich nicht 1:1 auf den Fall der MT und Kalarash beziehen. Aber so einfach, wie man es sich oft vorstellt, ist ein Arbeitsverhältnis nicht zu kündigen, selbst bei Verstößen, die schwerer wiegen, als Kavaliersdelikte

    Restlaufzeit des aktuellen Vertrages sind 3 Monate. Da hätte ich das als AG schon als Statement gesetzt. aber wir schreiben hier letztlich alle im Konjunktiv. Ich denke letztlich, dass die Meinung des Rechtsanwaltes, den den Bild zitiert, letztlich auch nur eine Auffassung darlegt. und auch dort wird ja nur im Konjunktiv geschreiben.

  • Weder das eine noch das andere, also er hatte sich nicht selbst vertreten und sein Anwalt war auch nicht besoffen.

    Die Begründung des Arbeitsgerichtes ist einleuchtend. Die Videoaufzeichnung war rechtswidrig. Der Kaufmann hätte den Langfinder nicht heimlich überwachen dürfen.

    Okay. Hätte er vielleicht lieber ein Kassenbuch führen und die Differenzen bei exklusiver Anwesenheit des Täters entsprechend dokumentieren sollen.

  • Ich finde das juristisch spannend... Arbeitsrechtlich kann ein Vertrag mündlich geschlossen werden und es gibt plausible Anhaltspunkte, dass man auf Seiten des Spielers argumentieren kann, dass dies geschehen ist.

    Gleichzeitig hat der Spieler aber einen Arbeitsvertrag unterschrieben und der dürfte der MT vorliegen. Aus Sicht der MT kann also durchaus argumentiert werden, dass der Spieler neben der mündlichen Einigung auf einen Arbeitsvertrag auch mit den Bedingungen (inkl. Befristigung) einverstanden erklärte. Sofern die MT die mündliche Einigung doch noch anerkennt, könnte es mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag schwierig werden.

    Ein weiterer Aspekt ist aber aus meiner Sicht wichtig - für die Spielberechtigung in der HBL ist eine von beiden Parteien unterschriebene Vertragsanzeige notwendig. Und in dieser Vertragsanzeige bestätigen beide Seiten, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Spieltechnisch wird also ein schriftlicher Vertrag benötigt. Als MT-Jurist würde ich diesen Sachverhalt verwenden, der dem Spieler aus früheren Spielberechtigungen bekannt ist und der auch dem Spielerberater bekannt sein muss.

    Wenn jetzt also ein Arbeitsrechtler mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag argumentiert, dann stellt sich für mich die Frage: zu welchen Konditionen, insbesondere Gehalt? Dafür müsste auch ein Arbeitsgericht den schriftlichen Vertrag heranziehen und hat damit auch die Befristung & Co. auf dem Papier. Ich weiß, auf Gericht und hoher See - aber spannend finde ich das schon.

  • Okay. Hätte er vielleicht lieber ein Kassenbuch führen und die Differenzen bei exklusiver Anwesenheit des Täters entsprechend dokumentieren sollen.

    Ein Schild mit dem Hinweis auf Videoüberwachung des Kassenbereichs hätte gereicht.

    Ich finde, es hat schon etwas Geschmäkle wenn dir ein Gericht sagt, den Lumpen musste aber weiterbeschäftigen und der sich dann auch noch hinstellt und sagt, gegen ne Abfindung würde ich kündigen. Der Kaufmann hatte den Glauben an den Rechtsstaat verloren.

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  • Was ich wirklich seltsam finde ist die Tatsache, dass der Verein einen Vertrag rausschickt der von Vereinsseite noch nicht unterschrieben ist.

    Das könnte ja - überspitzt gesagt - bedeutet, dass ein vom Spieler unterschriebener Vertrag in der Schublade des Vereins liegen bleibt, der Spieler von einem verlängerten Vertrag ausgeht, der Verein aber zum Saisonende (oder noch später) sagt - wir haben nichts unterschrieben, also ist der Vertrag nicht wirksam.

  • Ich finde das juristisch spannend... Arbeitsrechtlich kann ein Vertrag mündlich geschlossen werden und es gibt plausible Anhaltspunkte, dass man auf Seiten des Spielers argumentieren kann, dass dies geschehen ist.

    Gleichzeitig hat der Spieler aber einen Arbeitsvertrag unterschrieben und der dürfte der MT vorliegen. Aus Sicht der MT kann also durchaus argumentiert werden, dass der Spieler neben der mündlichen Einigung auf einen Arbeitsvertrag auch mit den Bedingungen (inkl. Befristigung) einverstanden erklärte. Sofern die MT die mündliche Einigung doch noch anerkennt, könnte es mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag schwierig werden.

    Ein weiterer Aspekt ist aber aus meiner Sicht wichtig - für die Spielberechtigung in der HBL ist eine von beiden Parteien unterschriebene Vertragsanzeige notwendig. Und in dieser Vertragsanzeige bestätigen beide Seiten, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Spieltechnisch wird also ein schriftlicher Vertrag benötigt. Als MT-Jurist würde ich diesen Sachverhalt verwenden, der dem Spieler aus früheren Spielberechtigungen bekannt ist und der auch dem Spielerberater bekannt sein muss.

    Wenn jetzt also ein Arbeitsrechtler mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag argumentiert, dann stellt sich für mich die Frage: zu welchen Konditionen, insbesondere Gehalt? Dafür müsste auch ein Arbeitsgericht den schriftlichen Vertrag heranziehen und hat damit auch die Befristung & Co. auf dem Papier. Ich weiß, auf Gericht und hoher See - aber spannend finde ich das schon.

    Ähnliche "Störgeräusche" gab es doch mal beim Wechsel von Nenad Perunicic (2001 von Kiel zum SCM). Seinerzeit hatte man sich mündlich in Kiel geeinigt, mit Sprudel angestoßen unter Zeugen und dann hat er doch in Magdeburg unterschrieben. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gab es keine Spielberechtigung (Argument war, dass bei Unterschrift in MD bereits ein mündlicher Vertrag in Kiel abgeschlossen wurde) - erst nach Geldfluss an die Förde. Man möge mich korrigieren, wenn ich das falsch in Erinnerung habe.

    Bei Gleb/MT wäre ich mir auch gar nicht so sicher, ob ein unbefristeter Vertrag für den Spieler so vorteilhaft wäre. Das würde doch bedeuten, dass die ganz normalen gesetzlichen Kündigungsfristen gelten müsste. Grund der Kündigung wäre dann das gestörte Vertrauensverhältnis und dann hat der Vertrag einen Wert von drei Monatsgehältern. Unbefristet heißt ja nicht unendlich. Bei einem befristeten Vertrag, wäre der Streitwert analog die Laufzeit (12, 24 Monate, was auch immer da im Papier steht). Das müsste sehr wahrscheinlich mehr sein. Am Ende geht es dem Spieler doch jetzt um die Zahlung einer maximalen Summe. Eine Weiterbeschäftigung dürfte ausgeschlossen sein.

  • Was ich wirklich seltsam finde ist die Tatsache, dass der Verein einen Vertrag rausschickt der von Vereinsseite noch nicht unterschrieben ist.

    finde ich nicht seltsam. Die schicken einen Vertragsentwurf und der Spieler/Arbeitnehmer hat evt. noch Änderungswünsche. Gängige Praxis.

  • finde ich nicht seltsam. Die schicken einen Vertragsentwurf und der Spieler/Arbeitnehmer hat evt. noch Änderungswünsche. Gängige Praxis.

    Wobei in der Nachricht ja drinsteht, daß man sinngemäß die mündliche Absprache in den Vertrag eingearbeitet hat.

  • finde ich nicht seltsam. Die schicken einen Vertragsentwurf und der Spieler/Arbeitnehmer hat evt. noch Änderungswünsche. Gängige Praxis.

    Jo, das wird so sein, aber AG hat ja hier ganz klar ne Zusage an den Spieler und seinen Berater gemacht. Und dies sogar schriftlich per Chat. Es sei denn, er hat sein Handy seiner Frau überlassen :hi:

    Eins ist aber ersichtlich. Es ist ganz klar schlechter Stil, an sich sogar mehr als das, denn er erweckt bei Kalarash den Irrglauben an eine Weiterbeschäftigung unter ganz konkreten Bedingungen, denen Kalarash zustimmte und seine Zustimmung hatte er dann mit seiner Unterschrift auch dokumentiert.

    Aber letztlich lesen wir alle Kaffeesatz, denn der Anhang wurde ja nicht veröffentlicht.

    "Die allermutigste Handlung ist immer noch, selbst zu denken. LAUT." (Coco Chanel)

    "Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein" (Gandhi)

    "Der gößte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant" (Hoffmann von Fallersleben)

    AC/DC - House of Jazz

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    3 Mal editiert, zuletzt von obotrit (12. April 2023 um 16:03)

  • Was ich wirklich seltsam finde ist die Tatsache, dass der Verein einen Vertrag rausschickt der von Vereinsseite noch nicht unterschrieben ist.

    Das könnte ja - überspitzt gesagt - bedeutet, dass ein vom Spieler unterschriebener Vertrag in der Schublade des Vereins liegen bleibt, der Spieler von einem verlängerten Vertrag ausgeht, der Verein aber zum Saisonende (oder noch später) sagt - wir haben nichts unterschrieben, also ist der Vertrag nicht wirksam.

    In dem Sinne hat sich M. Allendorf ja im Interview bei Sky geäußert (ich glaube vor dem Spiel MTM-SCM). Hat allerdings negiert bzw. bewußt nicht erwähnt, daß dem eine mündliche Einigung vorausgegangen ist, die ebenso rechtlich bindend ist.

    Nun ja, irgendwelche Rechtsanwaltskanzleien wird es freuen. Es kommen wieder Honorare ins Haus.

  • Da muss ich dir Widersprechen, was das sportliche betrifft kann man vieles kritisieren keine Frage. Alles was drum herum ist, wird eigentlich sehr professionell geführt, da ist so eine Schlampigkeit ( falls es auch eine ist) eher untypisch.

    Nach der Causa Heine und Co.?

    🦓🦓🦓🦓🦓🦓 auf dem Feld reichen 🦓 muss ins Tor

  • Gegen dessen Gesetze er selbst verstoßen hat? Na denn… Gesetze gelten ja gerne in D nur für die “doofen anderen“. Dass er sich ärgert, ist nachvollziehbar, aber hoffentlich auch über sich…

    Das kann ich nicht beurteilen, ich trinke mit ihm kein Störtebeker. Aber auf wen würdest du schimpfen, wenn dein Gärtner in deine Kasse greift und dir das Gericht sagt, fristlos kündigen ist nicht und du ihn (entsprechend den Fristen einer ordentlichen Kündigung) noch weiterbeschäftigen musst? Da haste ja jeden Tag nicht nur Angst um die Kohle in der Kasse und die Rosen im Beet, auch um andere Dinge :hi:

    Mir ist bisher auch noch niemand über den Weg gelaufen, der von sich behaupten kann, alle gesetzlichen Regelungen in Deutschland und der EU zu kennen und daher auch noch nie gegen irgendwas verstoßen habe.

    Wenn du dir z. B. einen Rucksack für Outdoor-Aktivitäten bestellst, im Netz beim Anbieter westernbid.com und mit PayPal bezahlst, gehste erstmal davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe, auch wenn der Rucksack aus Simferopol geliefert wurde (allerdings nur bis zum Zoll). Oder ist dir da klar, dass ein Verstoß gegen § 17 AWG (wenn auch leichtfertig) vorliegen könnte.

    "Die allermutigste Handlung ist immer noch, selbst zu denken. LAUT." (Coco Chanel)

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    Einmal editiert, zuletzt von obotrit (12. April 2023 um 15:48)

  • Ich finde das juristisch spannend... Arbeitsrechtlich kann ein Vertrag mündlich geschlossen werden und es gibt plausible Anhaltspunkte, dass man auf Seiten des Spielers argumentieren kann, dass dies geschehen ist.

    Gleichzeitig hat der Spieler aber einen Arbeitsvertrag unterschrieben und der dürfte der MT vorliegen. Aus Sicht der MT kann also durchaus argumentiert werden, dass der Spieler neben der mündlichen Einigung auf einen Arbeitsvertrag auch mit den Bedingungen (inkl. Befristigung) einverstanden erklärte. Sofern die MT die mündliche Einigung doch noch anerkennt, könnte es mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag schwierig werden.

    Ein weiterer Aspekt ist aber aus meiner Sicht wichtig - für die Spielberechtigung in der HBL ist eine von beiden Parteien unterschriebene Vertragsanzeige notwendig. Und in dieser Vertragsanzeige bestätigen beide Seiten, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Spieltechnisch wird also ein schriftlicher Vertrag benötigt. Als MT-Jurist würde ich diesen Sachverhalt verwenden, der dem Spieler aus früheren Spielberechtigungen bekannt ist und der auch dem Spielerberater bekannt sein muss.

    Wenn jetzt also ein Arbeitsrechtler mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag argumentiert, dann stellt sich für mich die Frage: zu welchen Konditionen, insbesondere Gehalt? Dafür müsste auch ein Arbeitsgericht den schriftlichen Vertrag heranziehen und hat damit auch die Befristung & Co. auf dem Papier. Ich weiß, auf Gericht und hoher See - aber spannend finde ich das schon.

    Die Frage der Befristung oder eines unbefristeten Vertrages ist meiner Ansicht nach im Fall Kalarasch vs. MTM zunächst nachrangig. Die MT bestreitet ja offensichtlich, daß ein gültiger Vertrag für die neue Saison existiert. Wenn das geklärt ist, dann kommen die Details auf den Tisch.

    Stichwort Vertragsanzeige HBL - Regularien der HBL als Argument zu nutzen gegen entsprechende Regelungen im BGB? Ich hätte da Bedenken, ob ein Richter dem folgen würde. Aber, auch ich bin kein Jurist ...

  • Völlig klar:

    Juristisch läuft das ganze Schauspiel auf einen Vergleich hinaus. Beide Seiten haben zum Teil Recht wie auch zum Teil nicht ganz Recht. Das geht nicht vor Gericht. Das regeln die Anwälte hinter den Kulissen, ist nur eine Frage der Summe für K.. Das "neue Vertragswerk" wird für null und nichtig erklärt werden.

    -"Herr, sag mir was das Rezept für ein langes, zufriedenes Leben ist!"

    -"Streite dich nicht mit Hohlköpfen." -"Herr, ich bin anderer Meinung!"

    -"Da hast du Recht."

    Einmal editiert, zuletzt von montoya52 (12. April 2023 um 15:52)

  • Völlig klar:

    Juristisch läuft das ganze Schauspiel auf einen Vergleich hinaus. Beide Seiten haben zum Teil Recht wie auch zum Teil nicht ganz Recht. Das geht nicht vor Gericht. Das regeln die Anwälte hinter den Kulissen, ist nur eine Frage der Summe für K.

    Für mich ist an sich klar, mit AG keine Geschäfte zu machen :hi:

    "Die allermutigste Handlung ist immer noch, selbst zu denken. LAUT." (Coco Chanel)

    "Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein" (Gandhi)

    "Der gößte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant" (Hoffmann von Fallersleben)

    AC/DC - House of Jazz

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  • Für mich ist an sich klar, mit AG keine Geschäfte zu machen :hi:

    Oder gerade Geschäfte mit ihm machen, wenn er sich so Anfängerhaft verhält (gute Abfindung für lau ist auch Geld). Ich find es moralisch eine Schande, einem Spieler der sich immer den A.... für den Verein aufgerissen hat, erst sein Wort zu geben um es dann zurückzuziehen. Bei dem ganzen Drunter und Drüber ob der sportlichen Leistung der MT incl. Fangesprächen, zeugt der ganze Fall von Konfusion und stärkt den Vertrauensverlust bei Spielern (auch bei der Fangemeinde). Welcher Spieler kann bei solch einem Gehabe vertrauensvoll bei der MT seinen Arbeitsvertrag erfüllen, wenn Kollegen so durch die kalte Küche abserviert werden? Wobei meine Meinung darauf basiert, dass es sich bei dem Ganzen um keine Fake News handelt. Ein klares Statement seitens des Vereins wäre in jedem Fall wünschenswert.

    Einmal editiert, zuletzt von Nord Hesse (12. April 2023 um 17:20)

  • Da kann sich Kalarash mal bei Zeitz erkundigen. Hat den THW damals wohl ca. 75.000 € gekostet, den unbefristeten Vertrag aufzulösen. ;)

    Glücklicherweise hat der THW es bei aller Dämlichkeit zumindest geschafft, es aus der Presse rauszuhalten. Da werden wohl die Anwälte rechtzeitig eingegriffen haben… bei Melsungen scheint eher die Einsicht, ob der eigen Fehler, zu fehlen.

    🦓🦓🦓🦓🦓🦓 auf dem Feld reichen 🦓 muss ins Tor

  • Das kann ich nicht beurteilen, ich trinke mit ihm kein Störtebeker. Aber auf wen würdest du schimpfen, wenn dein Gärtner in deine Kasse greift und dir das Gericht sagt, fristlos kündigen ist nicht und du ihn (entsprechend den Fristen einer ordentlichen Kündigung) noch weiterbeschäftigen musst? Da haste ja jeden Tag nicht nur Angst um die Kohle in der Kasse und die Rosen im Beet, auch um andere Dinge :hi:

    Mir ist bisher auch noch niemand über den Weg gelaufen, der von sich behaupten kann, alle gesetzlichen Regelungen in Deutschland und der EU zu kennen und daher auch noch nie gegen irgendwas verstoßen habe.

    Wenn du dir z. B. einen Rucksack für Outdoor-Aktivitäten bestellst, im Netz beim Anbieter westernbid.com und mit PayPal bezahlst, gehste erstmal davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe, auch wenn der Rucksack aus Simferopol geliefert wurde (allerdings nur bis zum Zoll). Oder ist dir da klar, dass ein Verstoß gegen § 17 AWG (wenn auch leichtfertig) vorliegen könnte.

    Alles richtig, was Du sagst. Mir liegt auch fern, einen Dieb zu verteidigen. Aber - auch wenn es uns nicht „gerecht“ erscheint - ist Selbstjustiz ein schwieriges Thema. Im Rechtsstaat haben auch die anderen Rechte. Und man muss natürlich nicht alle gesetzlichen Regelungen in D kennen, aber die Datenschutzgrundverordnung ist nun wirklich jahrelang durch die Welt begeistert (und tut es noch). Deren Grundzüge, insbesondere im Zusammenhang mit Videoaufnahmen, sollten einem doch bekannt sein. Aber ich bin ja bei Dir (oder fahre Honda, wie Ihr es nennt :hi: ), dass das frustrierend ist. Und bei Rosen verstehen ja viele Handballgrößen auch überhaupt keinen Spaß 🤩.