Da würde mich tatsächlich mal die Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts interessieren und ob dein Bekannter sich laienhaft selbst vertreten hat oder sein Anwalt komplett unfähig oder besoffen war...
Weder das eine noch das andere, also er hatte sich nicht selbst vertreten und sein Anwalt war auch nicht besoffen.
Die Begründung des Arbeitsgerichtes ist einleuchtend. Die Videoaufzeichnung war rechtswidrig. Der Kaufmann hätte den Langfinder nicht heimlich überwachen dürfen.