• Ich nimm Dich mal Ernst, zwischenzeitlich bin ich am überlegen, ob sich hier jemand nur amüsieren will. ;)
    puh, sorry wenn ich darauf herumreiten muss aber du liegst leider inhaltlich völlig daneben........

    Ich fang mal mit §2 (1) EStG an:

    Zitat

    (1) 1Der Einkommensteuer unterliegen1.Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,2.Einkünfte aus Gewerbebetrieb,3.Einkünfte aus selbständiger Arbeit,4.Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,5.Einkünfte aus Kapitalvermögen,6.Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,7.sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,
    die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt. 2Zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmt sich nach den §§ 13 bis 24.

    Ja, auch ich bin ein "Besserwisser" und Du redest ne Menge Quatsch. Herr Hoeneß hat Geld im Ausland angelegt.
    Dafür hat er Zinsen bekommen. Die "Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 5)" resultieren nun u.a. aus diesen und etwaigen Werbungskosten und unterliegen letztendlich der Einkommensteuer. Das Ganze ist im Einkommensteuergesetz geregelt, es gibt kein Zinssteuergesetz, kein Kapitalertragsteuergesetz, oder wie auch immer. Die Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer sind genau so wie die Lohnsteuer Erhebungsformen der Einkommensteuer, sie dienen quasi als Vorauszahlungen und mindern später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die noch zu zahlende Einkommensteuer (oder erhöhen/erschaffen einen Erstattungsbetrag).
    Es gäbe sicher noch mehr zu erzählen dazu, aber ich denke es reicht erst mal für so ein Handballforum. Fakt ist, es geht hier um Einkommensteuer, die letztendlich zu wenig gezahlt wurde. Die evtl. von ihm für die Jahre geleistete Kapitalertragsteuer dürfte längst verrechnet worden sein (wenn ich mich recht erinnere waren ja sogar Teilbeträge bereits verjährt weswegen er die 100 mio EUR umgehen wird?).
    Du kannst mir glauben, ich weiß einigermaßen wovon ich spreche, auch ich arbeite, wenn auch etwas kleiner als Gottfried, in dieser Branche und das seit 15 Jahren und habe diesbezüglich 2 Prüfungen dazu erfolgreich abgelegt.

  • Offensichtlich redest du an mir vorbei......es geht nicht darum in welchen Gesetzen das geregelt ist, sondern dass es jeweils um eine andere Besteuerungsgrundlage geht, einmal die Einkünfte und dann die Zinserträge.....und auch strafrechtlich ist es natürlich ein erheblicher Unterschied, ob ich schon mein Bruttoeinkommen nicht versteuert habe, es dann zinsbringend anlege und auch die Zinsen nicht versteuere, oder eben "nur" die Zinsen nicht versteuere,,,,,,dazu braucht man keine Prüfungen ablegen ( die ich übrigens auch hatte) um diesen Unterschied zu begreifen

  • Weltklasse, echt Weltklasse.

    Du laberst hier einen Stuß wider besseres Wissen und läßt Dich nicht einmal von Berufsträgern verunsichern.
    Das finde ich bewundernswert.

    Natürlich geht es hier um ein Gesetz, in dem das alles geregelt ist, und das ist das Einkommensteuergesetz.
    Da stehen die Besteuerungsgrundlagen drin. § 20 aus Kapitalvermögen. § 19 nichtselbständig.

    Aber was erzähle ich. Dafür bekomme ich ja nicht mal Gebühren, wenn Du schon nix verstehst. :pillepalle:

  • Ein letztes Mal, es bleibt Blödsinn.
    Es IST die gleiche Besteuerungsgrundlage: Zinsen.
    Zinsen sind EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG.
    Bruttoeinkommen ist kein fester Begriff des Steuerrechts, aber wenn Du damit die Summe der Einkünfte meinst, oder den Gesamtbetrag der Einkünfte - Da ist das mit drinnen.
    Und welche Zinsen willst Du da jetzt versteuern?
    Glaubst Du es geht hier um §233a AO Zinsen oder glaubst Du, Herr U.H. legt seine kompletten Jahreseinnahmen in der Schweiz an und das wird verzinst???
    Es geht um Geld, das hat er bei einer Bank angelegt und Zinseinnahmen da erzielt.
    Andere legen Ihr Geld halt in Häuser ein und erzielen da Einnahmen, oder in Aktien oder in kleinere Gesellschaften - Ist immer das gleiche, wenn auch verschieden Einkunftsarten - Aber alles unterliegt der Einkommensteuer. Und das hat er verhindert, in dem er keine Angaben dazu in der Einkommensteuererklärung gemacht hat.

    Uli Hoeneß hat Einkommensteuer hinterzogen und steht dafür vor Gericht.

  • oh mann, offensichtlich willst du andere partout missverstehen...natürlich legt er nicht sein ganzes Geld in der Schweiz an...aber auf das Geld dass er dort angelegt hat, hat er unstreitig Einkommenssteuer gezahlt, das haben ja die Steuerbehörden selbst so mitgeteilt.....nur die Erträge wurden nicht versteuert


    um es mal anhand eines Bespieles zu verdeutlichen....er hat zB 50.000,00 Euro Einnahmen in Deutschland, hierauf hat er Steuern bezahlt, nehmen wir ma an 25%, also 12.500,00

    Von diesen 50000, bzw was nach dem Zahlen der Steuern übrig bleibt legt er 10.000,00 Euro in der Schweiz an....darauf erhält er 1000 Euro Zinsen...die versteuert er nicht....jetzt klar was ich meine???? wahrscheinlich nicht :)

  • Doch schon (wollte ich nicht aufhören), aber egal ob er das Geld nun auf die Bank legt, sich ein Haus kauft, sich Anteile an einem Unternehmen erwirbt - Alles was die Dinge dann an Geld abwerfen unterliegt der Einkommensteuer. Auch wenn er da Geld anlegt, das im Vorjahr der Steuer unterlag, sind auch wieder die Geldeinnahmen steuerpflichtig (Es gab mal so eine Simpsonfolge, da freute sich Homer über einen Fernsehbericht, dass viele die Steuer in letzter Minute abgeben, er habe Sie ja schon letztes Jahr abgegeben. Lisa erklärt ihm dann, dass er sie jedes Jahr abgeben muss).
    Und , man glaubt es kaum, dieses hinterzogene Geld legt er evtl. im kommenden Jahr wieder an, erzielt Zinsen und die sind wieder Einkommensteuerpflichtig. Nicht mehr oder weniger wie jedes andere Jahr auch.
    Du baust Dir hier ein vollkommen unlogisches Konstrukt.
    Du verrennst Dich? Oder Du machst doch die ganze Zeit nur Spaß, dann löse das bitte auf.

  • puh, ich versteh überhaupt nicht auf was du eigentlich hinauswillst.......das was du sagst ist ja alles richtig und ich habe auch nie was anderes behauptet...der Knackounkt ist nur, dass das in der Schweiz angelegte Geld eben nicht, wie bei vielen anderen, "Schwarzgeld" im klassischen Sinne ist, also als Einkünfte eben in Deutschland versteuert wurde...die Erträge dann eben nicht....nichts anderes habe ich versucht klarzumachen

  • oh mann die Zinseinkünfte hat er doch überhaupt erst durch das Anlegen in der Schweiz kassiert))...in dem Moment in dem es angelegt wurde und es somit auch noch gar keine "Zinseinkünfte" gab, war es eben noch kein Schwarzgeld da er das Einkommen als solches in Deutschland versteuert hat...es hätte ja auch ( theorethisch) bei schlechter Anlage gar keine Erträge in der Schweiz geben können, oder "negative Erträge" bei Verlusten, dann hätte er auch keine Steuern auf die ( nicht vorhandenen ) Erträge zahlen müssen

    Letztlich hat er auch "nur" auf diese Erträge keine Steuern gezahlt, d.h. das angelegte Geld ( ohne die erträge) selbst wurde ordnungsgemäss versteuert....hierdurch reduziert sich ja letztlich auch der strafrechtlich relevante nicht versteuerte Betrag..

    Einmal editiert, zuletzt von Roter Teufel (14. August 2013 um 16:37)

  • Ich will Eueren lustigen Disput ja nicht stören aber der Fall ist ja noch interessanter. Neben dem Kredit von Dreyfus gibt es ja noch den Spekulatiionsgewinn über 20 Mio.

    Zitat

    Die andere Variante ist, dass Hoeneß einen Derivate-Deal schloss, bei dem er sicher als Gewinner hervorgehen würde und der Käufer (in diesem Fall Dreyfus) verlieren würde. Vorteil: Hoeneß steht als "Spekulationsgewinner" da und nicht als Empfänger einer direkten Geldzuweisung.

    hier beschrieben.
    Dei Frage ist, ob er den Spekulaitonsgewinn suaber mit 25% versteuert hat.

    Wie ich es aber verstehe, ist das nur eine Theorie und es ist quasi nicht zu beweisen, dass Dreyfus am anderen Ende des Optionsgeschäftes der Verlierer war. Insgesamt aber eine interessante Methode um jemandem Geld zukommen zu lassen ohne als Empfänger bekannt zurück verfollgt werden zu können.

    Wie Gottfried aber schon schrie: Es ist klar, dass es zu einer Verurteilung kommt und ein Schuldeingeständnis liegt auch schon vor. Umlgaublich, dass die DaX-Vorstände Winterkorn und Hainer Hoeneß unter diesen Umständen halten. Das ist wohl nicht nur eine Männerfreundschaft sondern Eigeninteresse insbesondere von Hainer bzw. Adidas.

    2 Mal editiert, zuletzt von alter Sack (14. August 2013 um 16:58)

  • oh mann die Zinseinkünfte hat er doch überhaupt erst durch das Anlegen in der Schweiz kassiert))...in dem Moment in dem es angelegt wurde und es somit auch noch gar keine "Zinseinkünfte" gab, war es eben noch kein Schwarzgeld da er das Einkommen als solches in Deutschland versteuert hat...es hätte ja auch ( theorethisch) bei schlechter Anlage gar keine Erträge in der Schweiz geben können, oder "negative Erträge" bei Verlusten, dann hätte er auch keine Steuern auf die ( nicht vorhandenen ) Erträge zahlen müssen

    Letztlich hat er auch "nur" auf diese Erträge keine Steuern gezahlt, d.h. das angelegte Geld ( ohne die erträge) selbst wurde ordnungsgemäss versteuert....hierdurch reduziert sich ja letztlich auch der strafrechtlich relevante nicht versteuerte Betrag..

    Vielleicht versuch ich es als "Nicht-Steuerberater" nochmal mit anderen Worten:

    Du versuchst zwischen "Erträgen" aus den Zinsen und seinem "Einkommen" zu unterscheiden. Tatsache ist aber, dass seine Zinseinkünft auch Einnahmen sind. Es macht keinen Sinn, sein "normales" Einkommen und die Zinsen zu unterscheiden oder vor-/nachgelagert zu sehen. Ob er beim FCB ein Gehalt bekommt, aus einer vermieteten Wohnung Mieteeinkünfte erzielt, oder Zinsen auf sein in der Schweiz angelegtes Geld bekommt: Alles ist Einkommen, das der Einkommensteuer unterliegt.

    Mit dem was Du sagen willst, hast Du schon recht.

  • puh, ich habe eigentlich nie etwas anderes gesagt...unterscheiden muss man da faktisch schon wegen der strafandrohung.....

    einfaches beispiel: ich habe 50000 einkommen, das lege ich an, es gibt 1000 euro zinsen...jetzt macht es ja sicher einen unterschied ob ich die ganzen 51.000 euronen nicht versteuere oder "nur" die 1000 euro zinsen

  • Roter Teufel:
    Das Geld was er anlegt ist bereits versteuert incl. aller vorherigen Zins- und Spekulationseinkünfte (nehmen wir mal an).
    Aber die daraus entstehenden Erträge eben nicht und die unterliegen ganz normal der Einkommensteuer, das ist nichts Anderes, ein klassischer Fall von Steuerhinterziehung. Kein Sonderfall und überhaupt nicht außerhalb der Einkommensteuer. Irgendwoher müssen halt die unversteuerten Einkünfte, das Schwarzgeld, ja herkommen, da ist es doch egal, ob aus Zinsen, Lohn, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, V+V oder aus sonstigen Einkünften. Das macht keinen Unterschied.

    Was verstehst Du denn eigentlich unter "klassischem Schwarzgeld"?

    • Offizieller Beitrag

    Mal an die echten Experten - also nicht die Trolls - eine Frage zur Kapitalertragssteuer:

    Die Kapitalertragssteuer ist doch gar keine Steuer im allgemeinverständlichen Sinne. Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann ist es vergleichbar wie die Zinsabschlagssteuer eine vorab abgeführte Pauschale, dass der Staat erst einmal eine grobe Schätzung der Steuer sicher hat. Angeben muss ich aber alles bei der Einkommensteuererklärung und dann wird ermittelt was ich wirklich zu zahlen habe und die gezahlte Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer werden als Abschlag verrechnet. Korrekt oder System/Begrifflichkeiten verwechselt?

    Ansonsten gilt auch hier: don't feed the trolls. Und jetzt kann mal jeder plastisch einschätzen, wie ernst zu nehmen manche Beiträge einzelner User sind... Wer sich hier als Steuerexperte aufspielt aber keiner ist und an anderer Stelle sich als Handballexperte mit Insiderwissen aufspielt...

  • So wie ich das verstanden habe, handelt es sich bei dem Spekulationskapital nicht um Beträge (Einkommen), die von UH aus Deutschland in die Schweiz transferiert wurden, sondern um Summen, die aus dem Nirvana dort auftauchten, u a. verknüpft mit den Namen Adidas und Telekom. Und etwa zeitgleich mit großen Engagements dieser Unternehmen beim FCB. Hier steht also möglicherweise mehr als Steuerhinterziehung im Raum.

  • Mal an die echten Experten - also nicht die Trolls - eine Frage zur Kapitalertragssteuer:

    Ich bin mir nach dem heutigen Tage auch nicht mehr sicher, welcher von den beiden Gruppen ich mich zurechnen soll, aber ich versuche es mal. ?(

    Die Kapitalertragssteuer ist doch gar keine Steuer im allgemeinverständlichen Sinne. Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann ist es vergleichbar wie die Zinsabschlagssteuer eine vorab abgeführte Pauschale, dass der Staat erst einmal eine grobe Schätzung der Steuer sicher hat. Angeben muss ich aber alles bei der Einkommensteuererklärung und dann wird ermittelt was ich wirklich zu zahlen habe und die gezahlte Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer werden als Abschlag verrechnet. Korrekt oder System/Begrifflichkeiten verwechselt?

    Yes. Es handelt sich lediglich um einen Steuereinbehalt, sozusagen um eine Quellensteuer. Den gibt es eben nur bei Kapitalerträgen und nichtselbständigen Einkünften. Bei allen anderen kann - muß aber nicht - das Finanzamt auf die voraussichtliche Jahressteuer eine vierteljährliche Vorauszahlung verlangen. Das hat aber mit dem Thema "Hoeneß" im Speziellen gar nichts mehr zu tun.

    Dem hätte, wie man hier lesen kann, eigentlich 35% abgezogen werden müssen. Wurden vielleicht auch, das konnte ich noch nirgends lesen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Kapitalertragsteuer im eigentlichen Sinne, sondern eher um eine Notlösung: Wenn wir schon nicht wissen, wer seine Steuern nicht bei uns bezahlt, von dem sollen die Schweizer wenigstens 35% einbehalten und an uns abführen. Also anonymisiert. Funktioniert in der Praxis allerdings auch nicht so, wie man es gerne hätte, sag ich mal als Teufel, äh Experte bzw. Praktiker.

    Wer dem Toten Reufel bis hierhin versucht hat zu folgen, kann sich nun ein plastisches Bild von dem machen, was Ulf und ich aus der Praxis als "Beratungsresistenz" kennen. ;)

    Ansonsten ist die Fragestellung schon so, wie research-it es auch darstellt. Ist es eine reine Causa "UH" oder "FCB", sprich Korruption?

    • Offizieller Beitrag

    Zum Glück hatte ich heute auch wenig Zeit um hier zu lesen. Aber beim Handball wurde ich von meinem Bruder auf diesen Thread angesprochen. Ich zähle ihn - wie auch mich - zu den Experten auf dem Gebiet.

    Aber was da von Roter Teufel an steuerfachlichen Beiträgen kam, da rollen sich quasi die Fußnägel hoch.

    @ Ronaldo

    Kleine Ergänzung noch zu Deiner Frage
    Zum 1.1.2009 wurde der heutige § 32d EStG eingeführt, danach hat diese Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung - eine Besteuerung im Rahmen der ESt-Veranlagung soll dadurch erspart werden.

    Aber wer den deutschen Steuergesetzgeber kennt, der weiß dass es auch da wieder ein paar Ausnahmen gibt ...

    Ich hege immer noch die Hoffnung, dass UlfN recht hat und wir alle von einem Teufel verarscht wurden.


    Mein größtes Interesse am Fall Hoeneß liegt auch im von research-it angesprochenen Aspekt. Würde mir jedenfalls die vehementen Rücktrittsforderungen der Ausfsichtsratsmitglieder an Hoeneß erklären ;)

  • Ich bin ja weiterhin der Meinung, daß es Lord Vader ist, der sich unter seinem Zweitnick Roter Teufel einloggt und uns alle an der Nase herumführt. Alternativ hat sich der Teufel gestern das Yps-Heft - Schwerpunkt Steuern - gekauft und erklärt es uns allen mal.

    Übrigens - off Topic - diese Abgeltung durch die Kapitalertragsteuer hätte nur dann funktioniert, wenn man nicht wieder - bundesdeutsch sozial gerecht - eine Vergleichsrechnung eingeführt hätte, was denn nun günstiger ist - Besteuerung nach Tarif oder Abgeltungssteuer. So muß man eben doch wieder alles in der Erklärung angeben, denn ohne Angabe kein Vergleich. Das einzige, was einfacher geworden ist, ist der Aufbau der Steuerbescheinigungen. Aber auch da gibt es wieder Ausnahmen, denn gleichzeitig wurde ein Kirchensteuerabzug auf die Kapitalerträge eingeführt und nicht alle Kapitalerträge fallen unter diese vereinfachte Regelung.

    Das würde nun zu weit führen, aber wenn der Teufel will, werde ich es heute gerne im Laufe des Tages ausführen. :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ja weiterhin der Meinung, daß es Lord Vader ist, der sich unter seinem Zweitnick Roter Teufel einloggt und uns alle an der Nase herumführt.

    Es gibt sicher Leute die mich für bekloppt halten - aber für solche Beiträge via Zweitnick bin ich nicht kreativ genug.

    Zudem vertrete ich die Auffassung, dass man nur posten sollten was man auch jemandem in einem Gespräch mitzuteilen bereit ist.